... und Orwell rotiert in seinem Grab (Bildquelle) |
Rote Karte für Rassisten in staatlichem Krankenhaus
In Großbritannien
verweigert eine regionale Sektion des staatlichen NHS
Gesundheitssystems in ihrem Krankenhaus in Bristol ab sofort
„sexistischen“ und „rassistischen“ Patienten die Behandlung.
Wie unter anderem die
BBC berichtet fallen darunter Worte, Gesten und Handlungen, wobei
den Patienten wie im Sport zunächst eine „gelbe Karte“ gezeigt
wird. Bei einem wiederholtem Verstoß gegen die
Verhaltensregeln erhalten sie dann eine „rote Karte“ und werden aus dem Krankenhaus
verwiesen.
Der zuständige
North Bristol Trust der NHS führte diese Regelung im Rahmen der
Aktion „Rote Karte für Rassismus“ ein. Die erste rote
Rassismuskarte wurde kürzlich vergeben, nachdem der im Southmead
Krankenhaus arbeitende Gastroenterologe Dr. Talal Valliani - ein Arzt
mit subkontinentalem Hintergrund – rassistisch beleidigt wurde.
Nachdem ihn ein
Patient mit Worten rassistisch anging, rief er „umgehend den Sicherheitsdienst zur Station“. Daraufhin wurde die Polizei
hinzugezogen, die den Patienten über die Regelung informierte und
ihn aus dem Krankenhaus entfernte.
Dr. Valliani bestätigte, dass der Patient bei seinem Rauswurf „klinisch sicher
war, da das Patientenwohl überragende Priorität hat“ und er den
Patienten erst von der Station entfernen ließ, „als ich mich
dessen versichert hatte,“ wie Valliani versicherte.
Einer der
zuständigen Polizisten bestätigte den Vorfall und sagte, dass es
immer mehr rassistische Zwischenfälle gibt, dies aber am Trust
liegt, der seine Mitarbeiter stärker unterstützt als in der
Vergangenheit und diese dazu ermuntert, mehr rassistische
Zwischenfälle anzuzeigen.
Die Chefin des NHS
Trusts wiederholte die Einschätzung der Polizei und fühlt sich
bestätigt von dem Zwischenfall: „Es ist ein starkes Signal, dass
für uns jede Form von Rassismus oder Diskriminierung völlig
inakzeptabel ist – wir wollen, dass die Mitarbeiter dagegen
vorgehen und alles berichten, und wir wollen auch, dass jeder weiß,
dass es Konsequenzen gibt.“
Maximale Definitionsbreite trifft minimale Rechtssicherheit
Für die NHS ist die
britische Regierung zuständig. Diese besteht seit der Amtsübernahme
des ehemaligen Preministers David Cameron im Jahr 2010 aus der
konservativen „Tory“ Partei und wird seit 2017 von der
nationalkonservativen nordirischen Partei DUP geduldet. Die NHS
wiederum verfügt über ein staatliches Monopol über den gesamten
britischen Gesundheitssektor. Private Alternativen, auf die tatsächliche
oder vermeintliche Rassisten oder Sexisten ausweichen könnten, gibt es in dem Land nur in
kleinen Nischen.
Für Patienten, die von der neuen Regelung betroffen sind,
ergibt sich neben den fehlenden Behandlungsalternativen das Problem,
dass der Definitionsraum für Rassismus und Sexismus in Großbritannien
eine Wandlung durchmachte und kaum mehr einer genauen Abgrenzung unterliegt.
Beispielsweise kann
es in Großbritannien heute schon als strafrechtlich
relevanter Sexismus ausgelegt werden, wenn man eine Person mit
dem falschen Pronomen anspricht. Hält ein Patient einen Pfleger
beispielsweise für eine Frau und spricht sie entsprechend an, dann
kann der Pfleger eine gelbe Karte verlangen. Passiert dies dem
Patienten ein zweites Mal, beispielsweise bei einem anderen
Mitarbeiter, dann könnte dieser Patient ohne bösartige Absicht vor
die Tür gesetzt werden.
Eine Klage dagegen
wäre wohl kaum möglich wie auch konzertierte Aktionen mehrerer
Mitarbeiter kaum zu unterbinden wären, die aus den
unterschiedlichsten Gründen einen bestimmten Patienten loswerden
wollen könnten. Die Beweislast bei Vorwürfen läge komplett beim im
Zweifel sterbenskranken Patienten. So wäre auch denkbar, dass die
Krankenhausverwaltung einen sehr teuren Patienten los werden möchte,
damit das Budget nicht weiter strapaziert wird.
Ebenso problematisch
sind vermeintlich rassistische Äußerungen, die aber nicht so
gemeint sind. Würde ein aufgrund einer schweren Krankheit kreidebleicher
Patient beispielsweise mit Galgenhumor scherzhaft einem „gut
gebräunten“ Arzt ein Kompliment machen, dann könnte dieser neuerdings
die gelbe Karte ziehen.
Des weiteren ist auch denkbar, dass Patienten ihre Rastalocken zum Verhängnis werden könnten. Diese gelten unter postmodernen Linken als „kulturelle Aneignung“ eines spezifisch afrokulturellen Attributs. So ist vorstellbar, dass ein Krankenhausmitarbeiter mit dieser Ansicht von einem Patienten als Bedingung für eine Behandlung das Abrasieren der Haare verlangen könnte.
Des weiteren ist auch denkbar, dass Patienten ihre Rastalocken zum Verhängnis werden könnten. Diese gelten unter postmodernen Linken als „kulturelle Aneignung“ eines spezifisch afrokulturellen Attributs. So ist vorstellbar, dass ein Krankenhausmitarbeiter mit dieser Ansicht von einem Patienten als Bedingung für eine Behandlung das Abrasieren der Haare verlangen könnte.
Nicht zuletzt wird
aktuell in
den britischen Medien auch über körperlich Behinderte berichtet,
die es für diskriminierend halten, wenn ihnen jemand die Tür
aufhält oder ihnen beim Besteigen eines Busses Hilfe anbietet.
Auch das fiele genau genommen in den Bereich der neuen Regelung gegen „Diskriminierung“. Da in einem Krankenhaus viele Rollstuhlfahrer und Personen mit
Gehhilfen unterwegs sind, wäre es also möglich, dass man gelb-rot
erhält, wenn man beim Betreten des Krankenhauses am Eingang zwei
Rollstuhlfahrern die Tür aufhält.
Die Möglichkeiten
für einen Missbrauch dieser Regelung sind fast grenzenlos. Sie bugsieren jeden Patienten und auch Besucher in die Position rechtloser
Bittstellers, die bei jeder Gelegenheit und auch ohne ihr Anrecht auf
eine Behandlung verlieren können. Dies maximiert die Handlungsmöglichkeiten der
privatwirtschaftlich organisierten NHS Trusts, während Patienten mit dem Verdacht auf Sexismus oder Rassismus kaum über Rechtssicherheit verfügen.
Schließlich ist
auch die Frage offen, ob eine derartige Behandlungsverweigerung
überhaupt legal ist. Immerhin handelt es sich bei den meisten
Patienten um Steuerzahler, die das System finanzieren und für das es
aufgrund der Monopolstellung keine gangbaren Alternativen in dem Land gibt. Die
Verweigerung einer bezahlten und alternativlosen Dienstleistung
stellt einen tiefen Eingriff in das allgemeine Vertragsrecht dar.
Dennoch steht der
Gesundheitsminister Matt Hancock voll
hinter der Maßnahme.
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