Genderverbrecherberuf Hebamme (Bildquelle) |
„Missgendering“ ist einer dieser hässlichen Begriffsmonster, die selbst im Englischen wenig Sinn ergeben und entsprechend kaum ins Deutsche übersetzt werden können. Wortgetreu könnte man es als „Fehlgeschlechteln“ bezeichnen, was in etwa die selbe Sinntiefe hat wie es das Original. Inhaltlich geht es dabei darum, dass es Transsexuelle überhaupt nicht mögen, wenn man sie mit dem „falschen“ Pronomen anspricht und sie davon die Krise bekommen. Wenn also aus einem Herr Schmidt eine Frau Schmidt wird, dann wird der neuen Frau Schmidt begriffliche Gewalt angetan, wenn ihn – Pardon sie - jemand als „der Schmidt“ bezeichnet. Mit immer mehr Transsexuellen wird auch das Fehlgeschlechteln immer bedeutender, wobei der Begriff irgendwie nicht richtig sitzt. Vielleicht fällt einem Leser ein besserer Begriff ein. Ich bin mir sicher, die Transengemeinde wäre angesichts des vielen Denglisch offen für Vorschläge.
The Spectator: Die Polizistin, die das „falsche“ Verwenden von Pronomen unter Strafe stellen will
Wozu ist die Polizei
da? Die meisten würden diese Frage vermutlich beantworten mit
„Kriminalitätsprävention“ oder vielleicht „Verhaftung von
Kriminellen“.
Vielleicht aber sind
Sie auch der Ansicht, dass es die Aufgabe von Gesetzeshütern ist,
uns zu vorzuschreiben wie wir uns zu verhalten haben, unser Verhalten
zu überwachen und dafür zu sorgen, dass wir alle nett miteinander
sprechen.
Falls Ihre Antwort
in die zweite Kategorie fällt, dann wird Ihnen die stellvertretende
Polizeichefin Julie Cooke von der Polizei von Cheshire gefallen. In
ihrem Aufgabenbereich hat Cooke einiges zu tun, da es in der
Grafschaft Chesshire allein in diesem Jahr bis August 2019 zu über
30.000 Gewaltverbrechen kam, während die Rate der Gewaltverbrechen
im Monatsvergleich zu letztem Jahr um
mehr als 50 Prozent angestiegen ist.
Zum Glück fand
Cooke dennoch genügend Zeit, um anlässlich des Internationalen
Pronomentages ein Video zu veröffentlichen.
Für alle, die mit
dieser Feierlichkeit nicht vertraut sind, hat Cooke ein Video
aufgenommen, um uns zu erklären, dass die Verwendung von korrekten
Pronomen sehr wichtig ist, und dass wir stets darauf achten sollten,
jenes Pronomen zu verwenden – also er/sie/es/uns/wir/sie/was auch
immer - von dem andere Personen wollen, dass wir es für sie
verwenden sollen. Das sei besonders wichtig, meint Cooke, für
„Menschen, die sich als transgeschlechtlich oder geschlechtslos
identifizieren“.
„Heute ist der
#Pronomentag – mit ihm soll das Verbreiten, Einüben und
Respektieren von Personalpronomen zur Selbstverständlichkeit gemacht
werden,“ schrieb
Julie Cooke bei Twitter dazu.
„Es ist
unglaublich wichtig, Pronomen so zu verstehen, wie jemand für sich
verwendet haben möchte“, erzählt uns die uniformierte
Polizeichefin in ihrem Video, das vor dem Hintergrund der Polizei von
Cheshire gedreht wurde - nur für den Fall, dass Zweifel aufkommen,
ob es sich bei dieser Aussage um ihre Privatmeinung oder um eine
offizielle Verlautbarung der Polizei handelt.
„Das Ansprechen
mit dem falschen Geschlecht kann einen großen Einfluss auf jemanden
und dessen persönliches Wohlbefinden haben. Es kann sich dabei auch
um eine Form des Missbrauchs handeln, und das ist einfach nicht
richtig“, so Cooke.
Das ist so nicht
ganz richtig: Derartige Beleidigungen mögen unangenehm und
unfreundlich sein, und es ist etwas, das anständige Menschen nicht
gutheißen und entsprechend vermeiden. Aber ist es ein Verbrechen?
Angesichts der
Tatsache, dass hier eine hohe Polizeibeamtin in offizieller Manier
eine öffentliche Erklärung abgab und der Öffentlichkeit dabei
mitteilte, dass die Menschen die Pronomen Dritter respektieren
sollen, muss man sich fragen, ob die Polizei neuerdings das
„Fehlgeschlechteln“ als eine Straftat errachtet?
Daraus abgeleitet
stellt sich auch die Frage: Wird sich das auf die freie
Meinungsäußerung auswirken?
Werden von nun an
Frauen, die sich auf männliche Transsexuelle partout nicht als „sie“
beziehen wollen, unter Druck gesetzt, Bezeichnungen zu verwenden,
die sie für falsch halten?
Sollten die Gefühle
von Transsexuellen in derartigen Fällen von nun an automatisch einen
Vorrang vor den Gefühlen jener Frauen haben, die sich unwohl fühlen
beim Verwenden von Worten, von denen sie glauben, dass sie etwas
grundlegend Unwahres ausdrücken?
Und ist es wirklich
Aufgabe der Polizei, uns zu sagen, wie wir miteinander sprechen
sollen?
Leider bekommen wir
im Video der stellvertretenden Polizeichefin Julie Cooke keine
dieser Fragen beantwortet, und so bleibt uns nichts anderes übrig,
als zu unseren eigenen Schlussfolgerungen zu kommen.
Was sonst es noch zu berichten gibt über das „Fehlgeschlechtelns“
In Kanada brachte es
ein Psychologieprofessor vor ungefähr zwei Jahren zu globaler
Bekanntheit, als er sich öffentlich gegen ein geplantes Gesetz
wehrte, mit dem das Fehlgeschlechteln unter Strafe gestellt werden
sollte. Sein Name ist Jordan Peterson, der den Zwang zum
Korrektsprech dank seines Charismas und seiner Intelligenz
erfolgreich abwehren konnte.
Peterson wurde so
erfolgreich mit seiner standhaften und wohlbegründeten Haltung, dass
er zu einem reichen und respektierten Mann wurde – also bei
Männern, die gerne Männer sind und Frauen, die mit ihrer
Weiblichkeit im Reinen sind. Bei allen anderen ist er ein rotes Tuch,
das einfach seine Farbe nicht verlieren will. So wird er nach wie vor
bekämpft mit allen Antifamitteln, wie etwa Gewalt, Drohungen und
auch in Kombination als Gewaltdrohungen. So geschah es gerade wieder,
dass eine Dokumentation über ihn in die kanadischen Kinos kommen
sollte – nein, nicht im Multiplex, sondern in kleinen unabhängigen
– die Vorführungen dann aber aufgrund
des präventiven Einschreitens der Antifa abgesagt werden mussten.
Auch wenn Kanada in
der Angelegenheit sicherlich ein Hotspot ist, es ist bei weitem nicht
das einzige Land, in dem der Kulturmarxismus seine Pfosten am
einschlagen ist. Auch in Großbritannien geht das Gespenst der
Transendiktatur um und so versucht die Polizei in enger
Zusammenarbeit mit der Transenlobby immer wieder mit Berufung auf
bewusst vage gehaltene „Hassverbrechen“
Personen strafrechtlich zu verfolgen, die absichtlich oder
versehentlich eine sie als er bezeichnen oder umgekehrt.
Als drittes großes
anglophones Land sind die USA sind in dieser Hinsicht zwar gefeit
dank der Redefreiheit, aber es gibt dort auch Orte wie New York, wo
die Uhren vergleichbar falsch gehen wie etwa in Berlin. Wohl wissend
über die verfassungsmäßigen Grenzen beim Einschränken dessen, was
gesagt werden darf reguliert auch die dortige links dominierte
Stadtverwaltung Sprachregelungen
in allen Spielarten. Der „illegal alien“ [wörtlich
„illegaler Fremder“] - also die Bezeichnung dessen, nicht der
illegale Migrant - ist dort kürzlich ebenso unter Strafe gestellt
worden wie der „er“ für die „sie“. Um den Kampf des
verfassungswidrigen Vorschriften und dürfen sich dann andere
kümmern, wenn sie für viel Geld die rechtswidrigen Verbote vor den
Obersten Gerichtshof bringen.
Falls es so kommen
sollte, dass sich jemand auf dem Rechtsweg beschwert, und es wird
aller Wahrscheinlichkeit nach so kommen, dann haben die
Sozialingenieure vom Big Apple aber bekanntlich noch immer das
linkslastige das Silicon Valley mit seinen Technologiegiganten auf
seiner Seite. Das für die öffentliche Debatte im digitalen Raum
besonders bedeutende Twitter hat als Privatunternehmen die Regel
festgelegt, dass Nutzer
von der Plattform sanktioniert werden, falls sie sich des
Fehlgeschlechtelns schuldig machen. Nicht weniger emsig ist man bei
Google, deren Suchmaschine beim Recherchieren von „Google blacklist
search terms“ keine zielführenden Ergebnisse liefert. Nicht viel
anders sieht es auch bei unser aller Lieblingsvideoplattform YouTube
aus, wo seit einigen Jahren schon alles zensiert wird, was nicht bei
Drei auf dem kulturmarxistischen Baum sitzt.
Wir dürfen also
gespannt sein, wann auch bei uns die Handschellen klicken werden für
das Fehlgeschlechteln von Mitmenschen. Dass es so kommen wird scheint
basierend auf den in den letzten Jahren gewonnenen Erfahrungen so
sicher wie der Tod. So bleiben bei dem Thema und seiner Umsetzung in
Deutschland eigentlich nur drei Fragen.
Die erste lautet, ob es mein
Begriffsvorschlag des „Fehlgeschlechtelns“ in das Gesetz schaffen. Im Anbetracht fehlender Alternativen gebe ich dem Begriff gute Chancen. Dann aber muss man auch bedenken, dass es andere Denglizismen in dem Bereich - Stichwort „Gender“ - ebenso zu Gesetzesrang gebracht haben. Die zweite Frage besteht darin, ob sich künftig auch Personen darauf beziehen können, wenn
sie ansonsten politisch missliebige Meinungen vertreten, oder ob es in den größeren politkorrekten Kontext eingepasst werden wird. Denn sonst könnte „die“ Alexand*x Gauland künftig juristisch vorgehen, wenn sie wieder einmal als „alter, weißer Mann“ diffamiert wird.
Als drittes und letztes möchte ich den Kreis schließen zur obigen Karikatur. Denn ein entsprechendes Gesetz hierzulande würde wie üblich als erstes vermutlich jene treffen, die sich direkt an der Front befinden. In diesem Fall wären das Hebammen, die künftig strafrechtlich dafür belangt werden könnten, wenn sie dem Säugling oder der Säuglingin - wer weiß das schon? - mit der Fehlgeschlechtelung die erste Gewalttat ihres Lebens zufügen.
Schöne neue Welt!
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