Englische Polizei bereitet Öffentlichkeit vor auf die generelle Einstufung von „Missgendering“ als Verbrechen


Genderverbrecherberuf Hebamme (Bildquelle)

„Missgendering“ ist einer dieser hässlichen Begriffsmonster, die selbst im Englischen wenig Sinn ergeben und entsprechend kaum ins Deutsche übersetzt werden können. Wortgetreu könnte man es als „Fehlgeschlechteln“ bezeichnen, was in etwa die selbe Sinntiefe hat wie es das Original. Inhaltlich geht es dabei darum, dass es Transsexuelle überhaupt nicht mögen, wenn man sie mit dem „falschen“ Pronomen anspricht und sie davon die Krise bekommen. Wenn also aus einem Herr Schmidt eine Frau Schmidt wird, dann wird der neuen Frau Schmidt begriffliche Gewalt angetan, wenn ihn – Pardon sie - jemand als „der Schmidt“ bezeichnet. Mit immer mehr Transsexuellen wird auch das Fehlgeschlechteln immer bedeutender, wobei der Begriff irgendwie nicht richtig sitzt. Vielleicht fällt einem Leser ein besserer Begriff ein. Ich bin mir sicher, die Transengemeinde wäre angesichts des vielen Denglisch offen für Vorschläge.




The Spectator: Die Polizistin, die das „falsche“ Verwenden von Pronomen unter Strafe stellen will



Wozu ist die Polizei da? Die meisten würden diese Frage vermutlich beantworten mit „Kriminalitätsprävention“ oder vielleicht „Verhaftung von Kriminellen“.

Vielleicht aber sind Sie auch der Ansicht, dass es die Aufgabe von Gesetzeshütern ist, uns zu vorzuschreiben wie wir uns zu verhalten haben, unser Verhalten zu überwachen und dafür zu sorgen, dass wir alle nett miteinander sprechen.

Falls Ihre Antwort in die zweite Kategorie fällt, dann wird Ihnen die stellvertretende Polizeichefin Julie Cooke von der Polizei von Cheshire gefallen. In ihrem Aufgabenbereich hat Cooke einiges zu tun, da es in der Grafschaft Chesshire allein in diesem Jahr bis August 2019 zu über 30.000 Gewaltverbrechen kam, während die Rate der Gewaltverbrechen im Monatsvergleich zu letztem Jahr um mehr als 50 Prozent angestiegen ist.

Zum Glück fand Cooke dennoch genügend Zeit, um anlässlich des Internationalen Pronomentages ein Video zu veröffentlichen.

Für alle, die mit dieser Feierlichkeit nicht vertraut sind, hat Cooke ein Video aufgenommen, um uns zu erklären, dass die Verwendung von korrekten Pronomen sehr wichtig ist, und dass wir stets darauf achten sollten, jenes Pronomen zu verwenden – also er/sie/es/uns/wir/sie/was auch immer - von dem andere Personen wollen, dass wir es für sie verwenden sollen. Das sei besonders wichtig, meint Cooke, für „Menschen, die sich als transgeschlechtlich oder geschlechtslos identifizieren“.

„Heute ist der #Pronomentag – mit ihm soll das Verbreiten, Einüben und Respektieren von Personalpronomen zur Selbstverständlichkeit gemacht werden,“ schrieb Julie Cooke bei Twitter dazu.

„Es ist unglaublich wichtig, Pronomen so zu verstehen, wie jemand für sich verwendet haben möchte“, erzählt uns die uniformierte Polizeichefin in ihrem Video, das vor dem Hintergrund der Polizei von Cheshire gedreht wurde - nur für den Fall, dass Zweifel aufkommen, ob es sich bei dieser Aussage um ihre Privatmeinung oder um eine offizielle Verlautbarung der Polizei handelt.

„Das Ansprechen mit dem falschen Geschlecht kann einen großen Einfluss auf jemanden und dessen persönliches Wohlbefinden haben. Es kann sich dabei auch um eine Form des Missbrauchs handeln, und das ist einfach nicht richtig“, so Cooke.

Das ist so nicht ganz richtig: Derartige Beleidigungen mögen unangenehm und unfreundlich sein, und es ist etwas, das anständige Menschen nicht gutheißen und entsprechend vermeiden. Aber ist es ein Verbrechen?

Angesichts der Tatsache, dass hier eine hohe Polizeibeamtin in offizieller Manier eine öffentliche Erklärung abgab und der Öffentlichkeit dabei mitteilte, dass die Menschen die Pronomen Dritter respektieren sollen, muss man sich fragen, ob die Polizei neuerdings das „Fehlgeschlechteln“ als eine Straftat errachtet?

Daraus abgeleitet stellt sich auch die Frage: Wird sich das auf die freie Meinungsäußerung auswirken?

Werden von nun an Frauen, die sich auf männliche Transsexuelle partout nicht als „sie“ beziehen wollen, unter Druck gesetzt, Bezeichnungen zu verwenden, die sie für falsch halten?

Sollten die Gefühle von Transsexuellen in derartigen Fällen von nun an automatisch einen Vorrang vor den Gefühlen jener Frauen haben, die sich unwohl fühlen beim Verwenden von Worten, von denen sie glauben, dass sie etwas grundlegend Unwahres ausdrücken?

Und ist es wirklich Aufgabe der Polizei, uns zu sagen, wie wir miteinander sprechen sollen?

Leider bekommen wir im Video der stellvertretenden Polizeichefin Julie Cooke keine dieser Fragen beantwortet, und so bleibt uns nichts anderes übrig, als zu unseren eigenen Schlussfolgerungen zu kommen.



Was sonst es noch zu berichten gibt über das „Fehlgeschlechtelns“



In Kanada brachte es ein Psychologieprofessor vor ungefähr zwei Jahren zu globaler Bekanntheit, als er sich öffentlich gegen ein geplantes Gesetz wehrte, mit dem das Fehlgeschlechteln unter Strafe gestellt werden sollte. Sein Name ist Jordan Peterson, der den Zwang zum Korrektsprech dank seines Charismas und seiner Intelligenz erfolgreich abwehren konnte.

Peterson wurde so erfolgreich mit seiner standhaften und wohlbegründeten Haltung, dass er zu einem reichen und respektierten Mann wurde – also bei Männern, die gerne Männer sind und Frauen, die mit ihrer Weiblichkeit im Reinen sind. Bei allen anderen ist er ein rotes Tuch, das einfach seine Farbe nicht verlieren will. So wird er nach wie vor bekämpft mit allen Antifamitteln, wie etwa Gewalt, Drohungen und auch in Kombination als Gewaltdrohungen. So geschah es gerade wieder, dass eine Dokumentation über ihn in die kanadischen Kinos kommen sollte – nein, nicht im Multiplex, sondern in kleinen unabhängigen – die Vorführungen dann aber aufgrund des präventiven Einschreitens der Antifa abgesagt werden mussten.

Auch wenn Kanada in der Angelegenheit sicherlich ein Hotspot ist, es ist bei weitem nicht das einzige Land, in dem der Kulturmarxismus seine Pfosten am einschlagen ist. Auch in Großbritannien geht das Gespenst der Transendiktatur um und so versucht die Polizei in enger Zusammenarbeit mit der Transenlobby immer wieder mit Berufung auf bewusst vage gehaltene „Hassverbrechen“ Personen strafrechtlich zu verfolgen, die absichtlich oder versehentlich eine sie als er bezeichnen oder umgekehrt.

Als drittes großes anglophones Land sind die USA sind in dieser Hinsicht zwar gefeit dank der Redefreiheit, aber es gibt dort auch Orte wie New York, wo die Uhren vergleichbar falsch gehen wie etwa in Berlin. Wohl wissend über die verfassungsmäßigen Grenzen beim Einschränken dessen, was gesagt werden darf reguliert auch die dortige links dominierte Stadtverwaltung Sprachregelungen in allen Spielarten. Der „illegal alien“ [wörtlich „illegaler Fremder“] - also die Bezeichnung dessen, nicht der illegale Migrant - ist dort kürzlich ebenso unter Strafe gestellt worden wie der „er“ für die „sie“. Um den Kampf des verfassungswidrigen Vorschriften und dürfen sich dann andere kümmern, wenn sie für viel Geld die rechtswidrigen Verbote vor den Obersten Gerichtshof bringen.

Falls es so kommen sollte, dass sich jemand auf dem Rechtsweg beschwert, und es wird aller Wahrscheinlichkeit nach so kommen, dann haben die Sozialingenieure vom Big Apple aber bekanntlich noch immer das linkslastige das Silicon Valley mit seinen Technologiegiganten auf seiner Seite. Das für die öffentliche Debatte im digitalen Raum besonders bedeutende Twitter hat als Privatunternehmen die Regel festgelegt, dass Nutzer von der Plattform sanktioniert werden, falls sie sich des Fehlgeschlechtelns schuldig machen. Nicht weniger emsig ist man bei Google, deren Suchmaschine beim Recherchieren von „Google blacklist search terms“ keine zielführenden Ergebnisse liefert. Nicht viel anders sieht es auch bei unser aller Lieblingsvideoplattform YouTube aus, wo seit einigen Jahren schon alles zensiert wird, was nicht bei Drei auf dem kulturmarxistischen Baum sitzt.

Wir dürfen also gespannt sein, wann auch bei uns die Handschellen klicken werden für das Fehlgeschlechteln von Mitmenschen. Dass es so kommen wird scheint basierend auf den in den letzten Jahren gewonnenen Erfahrungen so sicher wie der Tod. So bleiben bei dem Thema und seiner Umsetzung in Deutschland eigentlich nur drei Fragen. 

Die erste lautet, ob es mein Begriffsvorschlag des „Fehlgeschlechtelns“ in das Gesetz schaffen. Im Anbetracht fehlender Alternativen gebe ich dem Begriff gute Chancen. Dann aber muss man auch bedenken, dass es andere Denglizismen in dem Bereich - Stichwort „Gender“  - ebenso zu Gesetzesrang gebracht haben. Die zweite Frage besteht darin, ob sich künftig auch Personen darauf beziehen können, wenn sie ansonsten politisch missliebige Meinungen vertreten, oder ob es in den größeren politkorrekten Kontext eingepasst werden wird. Denn sonst könnte „die“ Alexand*x Gauland künftig juristisch vorgehen, wenn sie wieder einmal als „alter, weißer Mann“ diffamiert wird.

Als drittes und letztes möchte ich den Kreis schließen zur obigen Karikatur. Denn ein entsprechendes Gesetz hierzulande würde wie üblich als erstes vermutlich jene treffen, die sich direkt an der Front befinden. In diesem Fall wären das Hebammen, die künftig strafrechtlich dafür belangt werden könnten, wenn sie dem Säugling oder der Säuglingin - wer weiß das schon? - mit der Fehlgeschlechtelung die erste Gewalttat ihres Lebens zufügen.

Schöne neue Welt!

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