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Die Grüninnen hatten letztens mal wieder eine tolle Idee für die Gängelung deutscher Bürger. Jedem sollen fortan qua staatlicher Verordnung nur noch drei Flugreisen pro Jahr zur Verfügung stehen. Wer mehr braucht, der soll sich eine Passagierlizenz kaufen von jenen, die ihre Lizenz nicht benötigen. Ich meine aber, ein solcher Markt würde auch ohne staatlichen Zwang als Privatunternehmen funktionieren. Also vorausgesetzt, die Grünenwähler mit ihrem schlechten Gewissen geben freiwillig ihr Recht auf den „freien Flug für freie Grüninnen“ auf. Folgendermaßen stelle ich mir das Ganze vor.
Die wichtigste Voraussetzung der vertraglichen Ausschlussmöglichkeit ist gegeben
Das wichtigste
Kriterium für die Gestaltung eines solchen Marktes für
Passagierlizenzen besteht in der Möglichkeit eines vertraglich
gesicherten Ausschlusses inklusive der Möglichkeit einer Bestrafung bei Zuwiderhandlung. Die
gute Nachricht dabei ist, dass unser Vertragsrecht das definitiv
hergibt.
Auf gut deutsch
bedeutet es, dass sich Teilnehmer an einem Markt für Flugpassagierlizenzen vertraglich dazu
verpflichten lassen können, immer nur mit einer Lizenz zu fliegen
und sie ansonsten mit einer Strafzahlung rechnen müssen. Alles, was
es dafür braucht ist ein gut formulierter Vertrag zur Sache, die
Unterschrift des Marktteilnehmers, sowie – und das ist das auf
praktischer Ebene entscheidende Element – die Möglichkeit der
Durchsetzung des Vertrages.
Im Fall der Fälle,
also würde ein Teilnehmer ohne Lizenz fliegen, dann würde der
Vertrag auf juristischer Ebene gerichtlich durchgesetzt. Sofern der
Vertrag gut formuliert ist wäre das eine wasserdichte Sache.
Die Frage ist nun,
wie man sicherstellt, dass niemand trotz Vertrag und mit bereits
ausgereiztem Flugpassagier-CO2-Konto heimlich ohne Lizenz fliegen
kann.
Das Oligopol der Fluggesellschaften als Flaschenhals im System
Hier kommt uns die
Struktur des Marktes für zivilen Flugverkehr entgegen, denn dieser
ist als Oligopol organisiert, so dass der Markt über einen
eindeutigen Flaschenhals verfügt. Effektiv bedeutet es für den
Markt für Passagierlizenzen, dass man nicht jedem Teilnehmer überall
hinterher schnüffeln muss, sondern es genügt, die in Deutschland
aktiven Fluggesellschaften in den Markt einzubinden, die im Zweifel
dem Fluggast den Transport verweigern.
Ein bedeutendes
Problem dabei ist, dass Fluggesellschaften ihr Geld mit dem Transport
von Passagieren verdienen und nicht mit der Zurückweisung
potenzieller Kunden. Für die Fluggesellschaften muss es daher eine
vertraglich festgelegte Kompensation geben in Fällen, in denen sie
einen Passagier stehen lassen. In etwa das vierfache des Flugpreises
als Strafe für einen unlizensierten Flugversuch durch Teilnehmer
sollte als Anreiz ausreichen, um den Marktausschluss sicherzustellen.
Drei Viertel geht dabei an die Fluggesellschaft, der Rest an den
Marktbetreiber.
Deutsche
Fluggesellschaften für zivilen Passagierverkehr gibt es in
etwa 50, wobei noch einmal ungefähr ein
halbes Dutzend Helikopterunternehmen dazu kommen. Letztere sind
bekanntlich noch um einiges CO2-emittenter, weshalb diese nicht nur
mit einbezogen werden sollten, sondern es auch einen extra Tarif für
Heli-Passagierlizenzen geben muss, damit Winfried Kretschmann und Co.
ihren gerechten Obolus für die Abwendung des allgemeinen Klimatodes
ableisten können.
Auch die Zahl
internationaler Fluggesellschaften, die Deutschland anfliegen ist nur
begrenzt, wenn
man dieser Liste glaubt. Gerade einmal 25 Stück werden dort
aufgelistet, wobei die meisten überdies in nur drei
weltweit agierenden Kartellen organisiert sind. Das sind
hervorragende Nachrichten für einen CO2-Markt für
Flugpassagierlizenzen, da nur sehr wenige Verträge geschlossen
werden müssen und gleichzeitig nicht nur eine Durchsetzung des
Ausschluss für Deutschland möglich wäre, sondern für
(Fern-)Flugreisen weltweit.
Wie viele Flugreisen sollten pro Grünin und Jahr zur Verfügung stehen?
Die aus der
grünlinksversifften Ecke in die Öffentlichkeit getragene Debatte
spricht von drei Flugreisen pro Jahr, wobei damit offenbar Langstreckenflüge
gemeint sind (das wäre dann hin-zurück-hin; keine schlechte Idee
eigentlich). Andere Vorschläge sprechen sogar von einem zusätzlichen Verbot
innerdeutscher Flüge, da „unnötig“, und wieder andere wollen die Passagierlizenzen nach geflogenen Kilometern abrechnen.
Ich denke, letzterer
Vorschlag wäre der wohl gangbarste, allerdings sollte nicht die
Luftlinie zwischen Start und Ziel die Referenz darstellen, sondern
die tatsächliche Strecke. Der Grund dafür liegt in der Tatsache begraben,
dass viele Flüge – vor allem die billigen für die Studenten unter
den Grünenwählern - teils tausende Kilometer an Umwegen fliegen und
damit das Klima deutlich stärker verpesten als Direktflüge.
Nimmt man für die
konkrete Zahl der erlaubten Flugkilometer die drei angedachten
Langstreckenflüge zum Maßstab, dann ergibt sich eine Zahl von
ungefähr 20.000 Kilometern, die als Lizenz an die Teilnehmer
vergeben werden können. Das ist einiges und würde sicherstellen,
dass Claudia Schulze, die Gesichts-, Gesinnungs- und Namenstochter
von Claudia Roth, weiterhin ohne Gewissensbisse ein Mal pro Jahr in
Los Angeles Eis essen gehen kann (Entfernung
FJS München → LAX ~9.500 Kilometer; Anfahrt mit dem Transrapid
nicht inbegriffen).
Dazu gilt es, die bei billigen Angeboten
sehr oft vorkommenden Zwischenlandungen einzubeziehen, die einen Malus darstellen, weil
das Abheben und Steigen von Flugzeugen besonders viel Sprit
kostet, sprich, extrem viel CO2 freigesetzt wird.
Theoretisch könnte
man dafür eine Funktion finden, die den relativen Mehraufwand bei
Kurzstrecken berücksichtigt. Was dagegen spricht ist die Intelligenz
der Grüninnen, die zum einen zu
den Vielfliegern im Land gehören, die jedoch eine solche
komplexe Berechnung möglicherweise nicht verstehen. Zu befürchten wäre, dass sie d aher von der
Teilnahme am Markt abgeschreckt werden könnten, so dass der Markt
überhaupt nicht erst in Gang kommen würde.
Meine Empfehlung
wäre daher ein fixer Malus pro Start im Gegenwert von 1.000
Kilometern. Das klingt nach viel, aber man darf nicht vergessen, dass
in der Startphase doppelt so viel Sprit verbraucht wird als beim Rest
des Fluges. Gleichzeitig fällt dieser Malus bei einem Flug um den
Globus kaum auf, während Kurzstreckenflüge zur Hälfte quasi nur
aus Steigen bestehen, der Verbrauch also permanent hoch ist.
Mit diesem System
aus Strecke plus fixem Malus könnte jeder Teilnehmer den
innerdeutschen Flug zwischen Hamburg und München pro Jahr noch immer
zwölf Mal wahrnehmen (620km Strecke + 1.000km Malus),
beziehungsweise alle zwei Monate einmal hin- und zurück fliegen. Das
sollte selbst für die engagiertesten unter den Antifaaktivisten
ausreichen, um regelmäßig bundesweit bei Demonstrationen auftreten
zu können.
Die Meldung der
effektiven Flugroute und die Anzahl der Starts würde dabei den
Fluggesellschaften (bzw. Kartellen) obliegen, da diese besser als der
Rest darüber Bescheid wissen. Eine Kompensation pro Meldung durch
den Marktbetreiber ist auch hier notwendig, aber wohl eher eine
kleine Sache, da der Prozess leicht in den Ablauf des Eincheckens
eingebaut werden kann und kaum Aufwand anfällt.
Was treibt den Marktpreis für die Lizenzen?
Der effektive
Marktpreis für Passagierlizenzen würde zuallererst von der
Bereitschaft abhängen, für Flüge mehr zu bezahlen, wobei jenseits
des schlechten Gewissens kein Anreiz für die Grüninnen unter uns
darin besteht, an dem Markt teilzunehmen. Das wird zu
opportunistischen Haltungen führen. Wobei all jene, die nicht so oft
fliegen einen deutlichen Anreiz haben, sich als Teilnehmer
anzumelden, um die sowieso nicht geflogenen Kilometer zu Geld zu
machen.
Für den Preis ist
das keine gute Nachricht, da ein struktureller Angebotsübergang
droht. Aber es gibt Abhilfe. Anstelle einer jährlichen
Periodisierung der Lizenzen (365 Tage) wäre auch eine monatliche
möglich (30 Tage). Dadurch sänke die Zahl auf auf 1.650 lizensierte
Flugkilometer pro Teilnehmer was zur Folge hätte, dass der spontane
Flug übers Wochenende von Hamburg nach München zum Bummeln zur
Hälfte mit fremden Lizenzen abgedeckt werden müsste.
Vor allem im Sommer
zur Urlaubszeit und noch viel mehr während der „Semesterferien“
würden die Lizenzpreise extrem nach oben schnellen. Eventuell würden
sie so sehr nach oben gehen, dass die 30 Tage zu wenig sind, weil sie
einen Prohibitivpreis erzeugen. Quartalslizenzen (5.000km) als
Orientierung sind daher möglicherweise eine bessere Wahl.
Insgesamt aber steht
mit der passenden Periodisierung der Lizenzdauer ein potentes
Werkzeug zur Verfügung, mit dem das Gleichgewicht der Lizenzspreise
von extremen Schwankungen abgehalten werden kann. Der Vertrag für
den Markt sollte daher die Möglichkeit einer sukzessiven Änderung
der Lizenzdauer durch die Betreiber beinhalten. Etwa pro Woche drei
Tage mehr oder weniger sollten ausreichen als Instrument zur
adäquaten Preissteuerung. Dadurch könnte man bei einem erwarteten
Anstieg der Nachfrage die Dauer etwas verlängern, um sie danach
wieder zu verkürzen.
Die relevanten Determinanten für die Preisbildung
Das magische Fünfeck, in dem sich der Preis für die Lizenzen bewegen muss, hängt
ab von:
- dem Opportunismus der Vielflieger unter den Teilnehmern
- der Vorteilhaftigkeit des Systems für die Fluggesellschaften
- der aktiven Steuerungswirkung des Mechanismus
- den Kosten für das Betreiben des Marktes
- dem Vorteil für potenzielle Lizenzgeber
Man wird den
Grüninnen wohl kaum ihr geliebtes Reisemittel abspenstig machen
können. Da ein Gutteil von ihnen gleichzeitig kein Geld hat wird bei
vielen der Opportunismus sehr früh greifen, so dass diese eher nicht
an einem freiwilligen System teilnehmen würden. Das Marketing für
das System muss sich daher auf die Gutsituierten unter den Grüninnen
fokussieren. Also Studienrätinnen, Sozialarbeiterinnen der gehobenen
Art, und artverwandte verbeamtete Berufsgruppinnen der Preisklasse
A10+X, wo man grün ist und es sich leisten kann.
Die Preissensibilität ist dort erwartbar gering ausgeprägt, so dass eine Anhebung ihrer Flugkosten um 30% durchaus vorstellbar ist, ohne dass es zu einem Nachfragerückgang kommt, der den Fluggesellschaften aufstoßen könnte.
Aktuell kostet ein
geflogener Kilometer ungefähr
einen Euro, so dass netto bis zu 20 Cent übrig blieben für die
Lizenzgeber und die Kostendeckung des Geschäfts. Gibt es als
Beispiel im Jahr 100.000 Grüninnen, die zur Deckung ihrer
Flugbedürfnisse für jeweils 3.000 Kilometer Drittlizenzen
benötigen, dann käme ein Umsatz von 60 Millionen Euro zusammen.
Nicht übel, wie ich meine.
Eine große
Einschränkung besteht in der Gruppe an Lizenzgebern. Diese müsste
(zunächst) auf Deutsche beschränkt bleiben, da es weltweit deutlich
mehr Menschen ohne Interesse an Flugreisen gibt als Vielflieger mit
grünem Gewissen. Erst wenn der Markt groß genug ist wäre eine
Erweiterung auf andere Länder machbar.
Zieht man vom
erzielten Umsatz ein Drittel ab für die Fluggesellschaften und das
Betreiben des Marktes, dann blieben nach obigem Beispiel noch 40
Millionen Euro übrig für die Lizenzgeber. Geht man nun davon aus,
dass 8 Millionen Deutsche nie fliegen und sich ein Zehntel von diesen
als Lizenzgeber registriert, dann wären das 50 Euro pro Kopf und
Jahr, die mit dem Verzicht aufs Fliegen verdient werden könnten. Es
wäre das Äquivalent von 200 gesammelten Pfandflaschen oder
einem halben Tag Betteln.
Leider fehlen mir
konkrete Statistiken zum Flugverhalten deutscher Passagiere für eine
zuverlässige Abschätzung. Ich denke aber, dass man daraus durchaus
ein funktionierendes Geschäftsmodell basteln könnte, bei dem die
Lizenzgeber und auch die Fluggesellschaften ihren gerechten Anteil am
Ablass abbekommen. Und das ganz ohne staatlich verordneten Zwang.
Das beste an der
Sache aber ist, dass den allergrößten Teil des Marketings und damit
der bedeutendste Kostenblock von ARD&ZDF übernommen würde mit
ihrer Dauer-CO2-Todespropaganda. Denn ohne Marketing kann bekanntlich
kaum ein Unternehmen Erfolg haben - und schon gar keines, das seinen
Daseinszweck aus dem schlechtem Gewissen seiner Kunden speist.
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