Betreiber des Terrorausbildungslagers in New Mexiko wieder frei, Richterin plädiert auf „Islamophobie“


Alles harmlos, bitte weitergehen (Bildquelle)


Vor einer Woche wurde in New Mexiko ein Ausbildungslager für Terroristen ausgehoben und die Betreiber verhaftet, nachdem herauskam, dass dort Kinder am hungern und verdursten sind. Gersten entschied eine Richterin aber, die Betreiber des Lagers ohne Kaution wieder auf freien Fuß zu setzen, obwohl auf dem Gelände die Leiche eines kleinen Jungen gefunden wurde. Laut ZeroHedge ließt sich die Entscheidung, als würde die Richterin den Strafverfolgungsbehörden Islamophobie vorwerfen.



Ein Freibrief namens Islam



Gegen die Betreiber des in der Wüste von New Mexiko lagen konkrete Hinweise vor, dass dort Kinder misshandelt würden, weil sie nicht genug zu Essen und Trinken hatten. Das war der Grund, weshalb die Behörden einschritten und eine Razzia durchführten in deren Folge der Betreiber in Haft genommen wurde. Zwar war das Lager davor bereits bekannt als potenzielle Ausbildungsstätte für islamistische Terroristen. Allerdings gab es keine Gesetzesverstöße in diese Richtung, auch wenn der Chef Siraj Ibn Wahhaj der Sohn eines bekannten extremistischen Predigers aus New York ist, der in Verbindung mit dem Terroranschlag auf das World Trade Center von 1993 stand.

Der einzige Grund für das Einschreiten der Behörden war der Umgang mit den Kindern. Hinzu kommt, dass eines der dort früher lebenden Kinder an Epilepsie litt und dort sektenartig geheilt werden sollte aber starb und dort verscharrt wurde. Wie es heißt glaubten die Mitglieder des Lagers, dass das Kind wie Jesus von den Toten auferstehen würde.

Trotzdem ließ es sich die bereits in der Vergangenheit in der Kritik stehende Richterin nicht nehmen, auf die Religion der Täter zu verweisen. Sie meinte, dass von Seiten der Ermittlungsbehörden von ihr offenbar erwartet wurde, bei ihrer Entscheidung über die Gefahr der Personen die Religion der Täter zu berücksichtigen. Keine der Ermittlungsbehörden aber bat sie explizit darum, es handelte sich dabei nur um ihre Interpretation der Situation. Da es laut ihr aber kein Gesetz gibt, nach dem die Religion als Faktor berücksichtigt werden muss und es auch noch nie vorkam, dass die Religion ein Entscheidungsfaktor war schloss sie daraus, dass es keinen Grund gibt, die Personen im Gefängnis zu belassen.

Trotz Vernachlässigung der elterlichen Pflichten und trotz fahrlässiger Unachtsamkeit mit Todesfolge hinsichtlich der Gesundheit eines der Kinder. Die Islamkarte sticht alles.
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