Wahnsinn, wie in Deutschland gerade sämtliche bürgerliche Freiheiten geschleift werden

Zwei Maden im Heidelberger Polizeiobrigkeitsspceck: Jürgen Paukner, Siegfried Kollmar (Bildquelle)

Verweis auf grundrechtswidrige Behördenentscheidung wird beantwortet mit grundrechtswidriger Behördenentscheidung


Man muss mit der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner nicht einer Meinung sein. Wer aber nicht völlig außer sich ist, wie irgendein dahergelaufener Wachtmeister ihr die Internetseite und damit ihre persönliche Plattform für die freie Äußerung ihrer Meinung abschalten kann, der sollte sich fragen, ob er nicht in Nordkorea nicht besser aufgehoben ist.

Was ist das Verbrechen der Frau?

Nun, sie rief auf ihrer Seite nach einer recht langen Begründung dazu auf, dass jeder von seinem grundgesetzlich verbrieften Recht auf Demonstrationsfreiheit Gebrauch machen sollte und heute am Karfreitag eine Demonstration anzumelden, um gegen die aufgrund der Coronakrise erfolgte Aussetzung der grundgesetzlich verbrieften bürgerlichen Freiheiten zu demonstrieren.

Leider wurde der Name des für die völlig grundgesetzwidrige Abschaltung der Internetseite verantwortliche Kriminalhauptkommissars nicht genannt.

Aber die Polizei Heidelberg ist per E-Mail erreichbar unter: HEIDELBERG.KD@polizei.bwl.de


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