Etwas Rassismuslicht und viel Genderschatten an der kanadischen Front im Kulturkampf

Kanada: Erst Holz und Gold, dann Hockey und Öl - und jetzt Slutwalk! (Bildquelle)

Kanadier, seltsam überrepräsentiert



Spätestens mit Justin Trudeau betrat in Kanada ein Clown die Weltbühne, der wohl dem letzten klar gemacht hat, dass dort etwas im Argen liegen muss. Das Land, unter Deutschen wegen des Versprechens auf Wohlstand, Ruhe und viel Platz einst bekannt als Traumziel für eine Auswanderung, hat sich in kürzester Zeit zu einer Lachnummer entwickelt mit den typischen Problemen, die auch sonst bekannt sind in großen Teilen der westlichen Welt. Die Lage in Kanada ist heute so schlimm, dass es inzwischen sogar dicht dran liegt am Spitzenreiter Schweden und sich mit Deutschland duelliert um einen Platz auf dem Treppchen des zeitgeistigen Irrwitz.

Dabei gibt es in Kanada nicht nur Schatten, die sich auf die bis vor einigen Jahren robuste freiheitliche Kultur des Landes legten. Denn erstaunlicherweise sind im Kielwasser postmoderner Zerstörungswut auch einige Träger mit Antithesen zum derzeitigen Pfad nach oben gekommen.

Allen voran wäre da der Psychologieprofessor Jordan Peterson, dem es nicht passte, dass ihm per Gesetz vorgeschrieben werden sollte, ob er jemanden als Mann oder Frau ansprechen sollte. Quasi mit ihm als Beispiel für den in Gesetze gegossenen Irrsinn wäre da noch Lauren Southern, die sich erst als Mann einen Namen machte und mittlerweile ernsthafter angehauchten Journalismus betreibt. Ein dritter Kanadier unter noch einigen weiteren nennenswerten wäre Steven Crowder, der in Deutschland zwar kaum bekannt ist, in den USA allerdings ganz oben mitspielt im Bereich der bissigen Kritik am Zeitgeist.

Wenn auch einiges, es ist also nicht alles faul im Staate Kanada. Zwei aktuelle Meldungen unterstreichen dieses comme-ci comme-ca, wie man es im französischsprachigen Landesteil Quebeck ausdrücken würde.



Gericht nimmt Eltern das Recht auf Mitsprache bei medizinischen Entscheidungen ihrer Kinder



Einmal wäre da ein Gerichtsurteil aus British Columbia im Westen des Landes mit Vancouver als Hauptmetropole. Dort hat ein Berufungsgericht kürzlich entschieden, dass ein sich als transsexuell bezeichnendes Kind seine eigenen medizinischen Entscheidungen treffen darf.

Die Entscheidung fiel, nachdem das damals 14 Jahre alte Kind eine ärztliche Freigabe erhielt für eine irreversible Hormontherapie zur Umwandlung des Geschlechts. Der Vater des Kindes wehrte sich dagegen und schritt gegen die ärztlich verordnete Behandlung ein. Ein Gericht überstimmte den Vater jedoch und gab grünes Licht.

Daraufhin schaltete der Vater auf stur und bezeichnete sein Kind trotz gerichtlichen Verbots als seine Tochter und machte entgegen der Vorschriften auch nicht Halt vor einer Bekanntgabe der Namen von involvierten Ärzten. Der Vater manövrierte sich für die Behörden damit in eine unmögliche Position, so dass mit der Hormongabe an das Kind begonnen wurde. Die neuerliche Gerichtsentscheidung nun finalisierte den bereits begonnen Prozess und gab diesem den endgültigen Segen.

Damit wäre (auch) in Kanada das bereits in der Vergangenheit ausgehöhlte elterliche Recht auf den Schutz und die letztinstanzliche Obhut über die eigenen Kinder restlos getilgt. In der Konsequenz wird das Urteil mit dem Charakter eines Präzedenzfalles dafür sorgen, dass in anderen Fällen gefällige Ärzte und willige Elternteile einfach Tatsachen schaffen können, indem sie ohne Rücksprache mit potenziell widersprechenden Erziehungsberechtigten mit einer Therapie beginnen. Das einstimmig gefällte Urteil impliziert, dass kein Gericht mehr eine angefangene Behandlung abbrechen wird.



Mann wird wegen Rassismus verurteilt – obwohl er NICHT weiß ist (sic!)



Die zweite kanadische Nachricht des Tages kommt ebenfalls aus British Columbia, wo ein männliches Mitglied einer indigenen Gruppe zu einer Geldstrafe von 30.000 kanadischen Dollar verurteilt wurde, weil er eine Frau als „weiße Bastard(in)“ bezeichnet hat. Im genauen schrieb Häuptling Raymond Morris: „Ich kündige. Der Laden wird von verf*ckten weißen Bastarden betrieben“.

Das waren klare Worte, die man durchaus verurteilen kann, aber nicht muss, was auch die Berichterstattung darüber betrifft. Dennoch ist das Strafurteil eine besondere Entscheidung, konterkariert es doch die gängige postmodern-kulturmarxistische Definition für Rassismus, wonach Rassismus per se nur von weißen Menschen und spezifischer weißen, heterosexuellen Männern ausgehen kann. Auch die Geldsumme ist im nach wie vor properen Kanada kein Pappenstiel. Dafür muss man einige Monate arbeiten gehen. Es war also ernst in diesem Fall.

Auch das Urteil sprechende Gericht war etwas besonderes, da es im unterschied zu obigem Fall nicht einfach irgendeines war. Vielmehr war es das „kanadische Menschenrechtstribunal“, einer Institution neueren Datums, die das laue Gefühl hinterlässt, dass es von der Sorte Politiker ins Leben gerufen wurde, die der genannten Definition für Rassismus anhängen.

Wenngleich im größeren Bild ein seltsamer Geschmack zurückbleibt angesichts einer derartig harschen Gangart gegen die Gegenrede, so scheint bei diesem Tribunal aber tatsächlich noch etwas wie gesunden Menschenverstand zu herrschen. Denn hätten sich die Richter aus der üblichen Ecke rekrutiert, dann wäre bestenfalls nichts passiert und schlimmstenfalls hätte sich als nächstes die von Häuptling Morris kritisierte Institution vor dem Tribunal verantworten müssen. So aber etabliert dieses Urteil einen Trend, der mit dem Urteil gegen einen „transsexuellen“ Mann begann, der sich in einem Frauensalon die biologisch männlichen primären Geschlechtsorgane rasieren lassen wollte.

Als Fazit bleibt festzustellen, dass man manchmal sogar als weiße Person in der Arena der Hautfarbenolympiade sein Recht beanspruchen kann. Also jedenfalls in Kanada und so lange man keine Kinder hat.


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