Das Coronavirus als Ausrede für alles: Indien will Millionen Bäume fällen, weil deren Pollen als Träger für das Virus fungieren „könnten“


Warum nicht Gesundheitsnapalm einsetzen? (Bildquelle)

Provinznachrichten vom Feinsten gibt es im folgenden aus dem farbenfrohen, aber ebenso coronageplagten Indien. Aus Panik vor dem Todesvirus will man (sic!) der weiblichen Hälfte einer russischen Baumsorte zu Leibe rücken, weil deren Pollen als Träger des Coronavirus fungieren könnten. So absurd das klingen mag, laut Prof. Bhakdi und anderen sollen Schwebeteilchen in der Luft tatsächlich zur Verbreitung von Viren beitragen. Dann aber ist die indische Luft auch die mit Abstand dreckigste der Welt (ja, noch vor China), so dass es erheblich mehr Sinn ergeben würde, die Kohlekraftwerke mit effizienten Filtern auszustatten, als Bäume der Größenordnung eines 10.000km² großen Waldes abzuholzen, deren holzliche Überreste vermutlich ohnehin zu einem Gutteil durch filterlose Kamine gehen würden. 

Für Hobbyverschwörungstheoretiker ist das ein gefundenes Fressen, lassen sich daraus doch ohne größere Umwege allerlei versteckte Zweit- und Drittmotive ableiten vom schnellen Geld vom Verkauf der Hölzer bis hin zur umfassenden Umgestaltung der Landschaft des indischen Problembären in Form eines mehrheitlich muslimischen Bundesstaates als Machtdemonstration gegenüber den Einheimischen. Gerade legte das oberste Regionalgericht Einspruch gegen das Vorhaben ein, aber wir dürfen gespannt sein, wie es weitergehen wird.



The Print: Oberstes Gericht von Jammu und Kaschmir hält das Vorhaben an, 16-20 Millionen russischen Pappeln zu fällen



Der Oberste Gerichtshof von Jammu und Kaschmir (J&K) hat seinen eigenen Beschluss von 2015 ausgesetzt, der die Zivilverwaltung anweist, sämtliche russische Pappeln auf dem neu geschaffenen Unionsgebiet zu fällen.

Die Behörden begannen kürzlich mit dem Fällen der Bäume und erklärten, dass der von der weiblichen Sorte erzeugte Pollen als Träger des Covid-19-Virus fungieren könnte.

Das Gericht forderte am Freitag die J&K-Verwaltung dazu auf, innerhalb von vier Tagen einen Expertenausschuss zu bilden, der festzustellen soll, ob es eine gute Idee sei, im Rahmen des derzeit dort geltenden Kriegsrechts die russischen Pappeln zu fällen.

Die Anweisung des Gerichts erfolgte wenige Tage, nachdem die J&K-Zivilverwaltung sich auf die Anordnung aus dem Jahr 2015 beziehend die Bezirksbehörden anwies, die weibliche Sorte des Baumes, deren Zahl in der gesamten Region zwischen 16 und 20 Millionen liegt, großflächig zu fällen.

ThePrint hatte am 8. April berichtet, dass sowohl Fachexperten als auch Politiker der Ansicht waren, dass die Entscheidung zur Fällung der Bäume unweigerlich zu einer massiven ökologischen und wirtschaftlichen Katastrophe führen würde.

Am folgenden Tag, am 9. April, schrieb Habeeb Iqbal, ein im Tal ansässiger Anwalt, den Obersten Richter an und ersuchte um eine gerichtliche Intervention in der Sache.

„Habeel Iqbal behauptet, dass sich das wahllose Fällen der Bäume (angeblich zu mehreren Tausend) schwerwiegende nachteilige wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen habe, die irreversibel sein könnten“, so der Oberste Gerichtshof in seinem Beschluss. „Wir haben die Medienberichte darüber gelesen. Es wurde darin auf einige sehr sachdienliche Fragen hingewiesen.“

„Bezeichnenderweise wird auf ein schwerwiegende Problem hingewiesen, wonach die Behörden wegen des von ihnen erzeugten ‚Pollen‘ zum Fällen der Bäume aufgerufen hatten. Dies ist an sich schon ein grundlegender Fehler“, fügte das Gericht hinzu. „Der Pollen wird von den männlichen Bäumen dieser Art erzeugt und nicht von den weiblichen. Daher hätte das Fällen der weiblichen Bäume keinerlei Auswirkungen.“

Gericht präzisiert die Anordnung vom 3. April


Das Hohe Gericht hatte jedoch am 3. April den Sekretär für Gesundheit und medizinische Ausbildung angewiesen, die Auswirkungen der von den Bäumen freigesetzten Pollen und ihre Fähigkeit, das Covid-19-Virus zu übertragen, zu untersuchen.

Daraufhin ordnete die J&K-Verwaltung das Fällen der Bäume sowohl auf privatem als auch auf staatlichem Land an. Die Regierung ordnete zunächst an, dass die Äste der Pappeln beschnitten werden sollten, doch in späteren Pressemitteilungen verschiedener Distriktverwaltungen hieß es, dass die Behörden gebeten worden seien, die Bäume zu „fällen“.

In seiner Anordnung vom Freitag stellte das Oberste Gericht nun klar, dass es am 3. April keine Anweisung zum Fällen der Bäume erlassen habe.

„Wir stellen klar, dass wir in unserer Verfügung vom 3. April 2020 die Entscheidung und die Maßnahmen dem Sekretär für Gesundheit und medizinische Ausbildung überlassen und keine Anweisung zum Fällen der Bäume erteilt hatten“, so das Gericht.

„Wir wurden am 3. April 2020 des Fürsprechers Shafqat Nazir darüber informiert, dass es frühere Gerichtsbeschlüsse von 2015 bezüglich des Fällens der Pappeln gab. Sollte sich die Entscheidung darauf beziehen, dann weisen wir heute darauf hin, dass alle früheren Verfügungen, die das Fällen der Pappelbäume anordneten ab sofort temporär unterbrochen werden müssen, bis die oben genannten Verfahren des Komitees und die heute angeordneten Überlegungen abgeschlossen sind, uns vorgelegt werden und weitere Verfügungen durch uns erlassen wurden“, hieß es in der Verfügung weiter.

Sobald sich neue Entwicklungen ergeben, werden wir selbstverständlich weiter über den Fall berichten. :-)





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