Warum nicht Gesundheitsnapalm einsetzen? (Bildquelle) |
Provinznachrichten vom Feinsten gibt es im folgenden aus dem farbenfrohen, aber ebenso coronageplagten Indien. Aus Panik vor dem Todesvirus will man (sic!) der weiblichen Hälfte einer russischen Baumsorte zu Leibe rücken, weil deren Pollen als Träger des Coronavirus fungieren könnten. So absurd das klingen mag, laut Prof. Bhakdi und anderen sollen Schwebeteilchen in der Luft tatsächlich zur Verbreitung von Viren beitragen. Dann aber ist die indische Luft auch die mit Abstand dreckigste der Welt (ja, noch vor China), so dass es erheblich mehr Sinn ergeben würde, die Kohlekraftwerke mit effizienten Filtern auszustatten, als Bäume der Größenordnung eines 10.000km² großen Waldes abzuholzen, deren holzliche Überreste vermutlich ohnehin zu einem Gutteil durch filterlose Kamine gehen würden.
Für Hobbyverschwörungstheoretiker ist das ein gefundenes Fressen, lassen sich daraus doch ohne größere Umwege allerlei versteckte Zweit- und Drittmotive ableiten vom schnellen Geld vom Verkauf der Hölzer bis hin zur umfassenden Umgestaltung der Landschaft des indischen Problembären in Form eines mehrheitlich muslimischen Bundesstaates als Machtdemonstration gegenüber den Einheimischen. Gerade legte das oberste Regionalgericht Einspruch gegen das Vorhaben ein, aber wir dürfen gespannt sein, wie es weitergehen wird.
The Print: Oberstes Gericht von Jammu und Kaschmir hält das Vorhaben an, 16-20 Millionen russischen Pappeln zu fällen
Der Oberste
Gerichtshof von Jammu und Kaschmir (J&K) hat seinen eigenen
Beschluss von 2015 ausgesetzt, der die Zivilverwaltung anweist,
sämtliche russische Pappeln auf dem neu geschaffenen Unionsgebiet zu
fällen.
Die Behörden
begannen kürzlich mit dem Fällen der Bäume und erklärten, dass
der von der weiblichen Sorte erzeugte Pollen als Träger des
Covid-19-Virus fungieren könnte.
Das Gericht forderte am Freitag die J&K-Verwaltung dazu auf, innerhalb von vier
Tagen einen Expertenausschuss zu bilden, der festzustellen soll, ob
es eine gute Idee sei, im Rahmen des derzeit dort geltenden Kriegsrechts die russischen
Pappeln zu fällen.
Die Anweisung des
Gerichts erfolgte wenige Tage, nachdem die J&K-Zivilverwaltung
sich auf die Anordnung aus dem Jahr 2015 beziehend die
Bezirksbehörden anwies, die weibliche Sorte des Baumes, deren
Zahl in der gesamten Region zwischen 16 und 20 Millionen liegt,
großflächig zu fällen.
ThePrint hatte am 8.
April berichtet, dass sowohl Fachexperten als auch Politiker der
Ansicht waren, dass die Entscheidung zur Fällung der Bäume
unweigerlich zu einer massiven ökologischen und wirtschaftlichen
Katastrophe führen würde.
Am folgenden Tag, am
9. April, schrieb Habeeb Iqbal, ein im Tal ansässiger Anwalt, den
Obersten Richter an und ersuchte um eine gerichtliche Intervention in
der Sache.
„Habeel Iqbal
behauptet, dass sich das wahllose Fällen der Bäume (angeblich zu
mehreren Tausend) schwerwiegende nachteilige wirtschaftliche und
ökologische Auswirkungen habe, die irreversibel sein könnten“, so
der Oberste Gerichtshof in seinem Beschluss. „Wir haben die
Medienberichte darüber gelesen. Es wurde darin auf einige sehr
sachdienliche Fragen hingewiesen.“
„Bezeichnenderweise
wird auf ein schwerwiegende Problem hingewiesen, wonach die Behörden
wegen des von ihnen erzeugten ‚Pollen‘ zum Fällen der Bäume aufgerufen hatten. Dies ist an sich schon ein grundlegender Fehler“, fügte
das Gericht hinzu. „Der Pollen wird von den männlichen Bäumen dieser Art erzeugt
und nicht von den weiblichen. Daher hätte das Fällen der
weiblichen Bäume keinerlei Auswirkungen.“
Gericht präzisiert die Anordnung vom 3. April
Das Hohe Gericht
hatte jedoch am 3. April den Sekretär für Gesundheit und
medizinische Ausbildung angewiesen, die Auswirkungen der von den
Bäumen freigesetzten Pollen und ihre Fähigkeit, das Covid-19-Virus
zu übertragen, zu untersuchen.
Daraufhin ordnete
die J&K-Verwaltung das Fällen der Bäume sowohl auf privatem als
auch auf staatlichem Land an. Die Regierung ordnete zunächst an,
dass die Äste der Pappeln beschnitten werden sollten, doch in
späteren Pressemitteilungen verschiedener Distriktverwaltungen hieß
es, dass die Behörden gebeten worden seien, die Bäume zu „fällen“.
In seiner Anordnung
vom Freitag stellte das Oberste Gericht nun klar, dass es am 3. April
keine Anweisung zum Fällen der Bäume erlassen habe.
„Wir stellen klar,
dass wir in unserer Verfügung vom 3. April 2020 die Entscheidung und
die Maßnahmen dem Sekretär für Gesundheit und medizinische
Ausbildung überlassen und keine Anweisung zum Fällen der Bäume
erteilt hatten“, so das Gericht.
„Wir wurden am 3.
April 2020 des Fürsprechers Shafqat Nazir darüber informiert, dass
es frühere Gerichtsbeschlüsse von 2015 bezüglich des Fällens der
Pappeln gab. Sollte sich die Entscheidung darauf beziehen, dann
weisen wir heute darauf hin, dass alle früheren Verfügungen, die
das Fällen der Pappelbäume anordneten ab sofort temporär
unterbrochen werden müssen, bis die oben genannten Verfahren des
Komitees und die heute angeordneten Überlegungen abgeschlossen sind,
uns vorgelegt werden und weitere Verfügungen durch uns erlassen
wurden“, hieß es in der Verfügung weiter.
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