Finnlands oberstes Gericht (Bildquelle) |
Auch in Finnland
brach vor einigen Jahren bereits die postmodern-multikulturelle Ära an. Dank
EU Mitgliedschaft und der auch dort sich breit machenden
Bereicherungen spezieller Einwanderergruppen übt sich nun auch die
finnische Elite im Umbau des Gesellschaftssystems hin zu Islam und
Scharia. Noch sollen es laut offizieller Zahlen zwar unter drei Prozent sein, die von Finnland aus zu Allah beten, aber auch im hohen
Norden werden es in zwei Generationen bereits deutlich über zehn Prozent
sein. Grund genug für Finnlands oberstes Gericht, das Alter für
sexuellen Missbrauch von Kindern deutlich nach unten zu korrigieren.
Wenn der Migrant bei Mädchen die Barbiepuppe ersetzt
Vor einigen Tagen
machte in Finnland
eine Entscheidung des obersten Gerichts die Runde, in dem es um
ein Urteil gegen einen heute 23 Jahre alten Asylbewerber ging. Das
Gericht wies den Antrag auf eine Berufungsverhandlung ab und
bestätigte damit die Urteile aus den unteren Instanzen gegen den
Mann.
Die ursprüngliche
Verurteilung des Asylbewerbers erfolgte, nachdem er im Herbst 2016
auf dem Gelände eines verlassenen Wohnblocks mit einem 10 Jahre
alten Mädchen Sex hatte. Das damals für den Fall zuständige
Gericht wertete die Sexualkontakte des Mannes mit dem halb so alten
Mädchen inklusive der per Telefon ausgetauschter Nachrichten mit
sexuellem Inhalt als schweren sexuellen Übergriff. So wurde er dann
schließlich zu drei Jahren Haft und einer Entschädigungszahlung von
3000 Euro verurteilt.
Während die
Staatsanwaltschaft damals aber forderte, den Mann auch wegen
Vergewaltigung zu verurteilen und später deswegen in Berufung ging, war das
Gericht geneigt, der Darstellung des Asylanten zu folgen und wertete
die Sexualkontakte nicht als Vergewaltigung. Das heißt, die Richter aller drei für den Fall verantwortlicher Instanzen – inklusive das
oberste Gericht des Landes - sahen den Sexualkontakt der beiden als
einvernehmlich an.
Die Judikative
Finnlands folgt dabei ganz offenbar dem Trend zur Übernahme des
islamischen Schariakodex, nach dem Mädchen ihre sexuelle Reife mit
dem neunten Lebensjahr erreichen. Trotz des aus Sicht des
Asylbewerbers und nun auch der finnischen Gerichtsbarkeit rechtlich
unproblematischen Sexualkontakts sind aber noch nicht alle Finnen
bereit, die neuen Realitäten zu akzeptieren.
Nach dem Abweisen der Berufungsverhandlung durch das oberste Gericht kam es in Finnland zu einem
öffentlichen Aufschrei, wobei einige Politiker härtere Strafen für
den sexuellen Missbrauch von Kindern forderten. Eine Professorin für
Kinderpsychiatrie bestand auch darauf, dass ein zehnjähriges Kind
eine solche sexuell geladene Situation nicht abschätzen kann,
einvernehmlicher Sex mit einem Kind daher nicht möglich sei.
Laut
finnischem Recht können Straftäter ab einer Verurteilung von
mindestens einem Jahr nach Absitzen der Strafe abgeschoben werden. Da
es sich beim Täter aber um einen Asylbewerber handelt, dem in seinem nicht genannten
Heimatland möglicherweise Folter drohen könnte ist nicht sicher, ob
er danach auch abgeschoben werden wird. Ebenso unsicher ist, ob er
dem Mädchen die Entschädigung von 3000 Euro wird bezahlen können.
Immerhin ist er arbeitslos, lebt von Asylhilfe und sitzt nun erst
einmal drei Jahre lang im Gefängnis.
Was
bleibt ist, dass mit dem Urteil für Päderasten (fast) goldene
Zeiten in Finnland angebrochen sind. Man muss nur Mohammed heißen,
bzw. Juusuf Muhamed
Abbudin.
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