Kopftuchfrau bekommt 3.800 Euro Entschädigung für die Weigerung einem Mann die Hand zu schütteln

Schminke geht - Kontakt mit Männern geht nicht (Bildquelle)


Ein Bewerbungsgespräch in Schweden endete in unerwarteter Weise. Eine bekopftuchte Frau bewarb sich um eine Stelle und wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Als sie sich aber weigerte, dem männlichen Personalvertreter die Hand zu schütteln brach dieser das Gespräch ab und lehnte ihre Bewerbung ab. Die Frau klagte daraufhin wegen Diskriminierung und bekam von einem Gericht umgerechnet 3000 Euro zugesprochen.



Wenn sich Multikulti und Fundamentalismus im Gericht treffen..



Beworben hatte sich die 24 Jahre alte Farah Alhajeh, eine Frau mit eindeutigem Migrationshintergrund, auf eine Stelle als Übersetzerin für ein Unternehmen in Uppsala. Ganz der kulturellen Tradition ihrer Wahl folgend legte sie ihre Hände zur Begrüßung auf die Brust anstatt dem Mann nach schwedischer Tradition die Hand zu schütteln.

Vor Gericht beklagte die abgewiesene Frau, dass der Unternehmensvertreter in patriarchalisch-imperialistischer Weise darauf bestand, dass „bei uns sich alle die Hände schütteln müssen.“ Für die gläubige Muslimin ein Ding der Unmöglichkeit und daher die Weigerung, gefolgt von ihrer Klage auf Entschädigung.

Das Vorstellungsgespräch muss völlig traumatisierend gewesen sein für sie. Sie meinte gegenüber dem schwedischen Fernsehen SVT, dass „als ich wieder im Lift stand, da begann ich zu weinen. So etwas ist mir noch nie passiert - ich habe mich überhaupt nicht gut gefühlt. Es war schrecklich.“

Doch sie konnte sich schnell wieder fassen und ergriff mit ihrer Klage gegen die Diskriminierung folgerichtig die Initiative. Der Ombudsmann, an den sie sich wandte meinte dann in dialektisch ausgeklügelter Manier, dass „es natürlich vernünftig ist, wenn ein Unternehmen seine Mitarbeiter darum bittet, alle Arbeitskollegen gleich zu behandeln, aber es muss doch möglich sein, die einzelnen Leute in unterschiedlicher Weise zu grüßen“.

Ein Gericht stellte das Arbeitsgericht dann wieder die Gerechtigkeit in Schweden her und verurteilte das Unternehmen dazu, Frau Alhajeh 40.000 Schwedische Kronen zu zahlen, umgerechnet etwa 3.800 Euro.

Ihre abschließende Reaktion fing die BBC ein, die sie zitiert mit einer nicht weniger dialektischen Meinung: „Ich glaube an Gott, was sehr selten ist in Schweden.. und es sollte mir erlaubt sein und toleriert werden, das zu tun so lange ich niemandem schade. In meinem Land.. darf man Männer und Frauen nicht unterschiedlich behandeln. Das respektiere ich. Deswegen habe ich auch weder mit Männern, noch mit Frauen physischen Kontakt. Ich darf an die Regeln meiner Religion glauben und kann gleichzeitig den Regeln des Landes folgen, in dem ich lebe.“

Es ist nicht überliefert, ob sie sich dabei schief gelacht hat. Unwahrscheinlich wäre es nicht.

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