Mettigel vorher/nachher (Bildquelle) |
Genau so, wie das Lichterfest den St.Martinsumzug erodiert, die Burka die Schulen erobert, der Feminismus den Leistungsgedanken (und die Familie) zerstört und Transen auf den Gang zum falschen Klo bestehen, so dürfen sich Briten ab sofort über Arbeitskollegen freuen, die ihnen richterlich abgesichert das Schinkenbrötchen am Arbeitsplatz madig machen dürfen. Die Liste der „Uneinstellbaren“ - sie wird immer länger.
Daily Mail: Unternehmen werden nach dem Urteil eines Richters aufgefordert, Veganern im Kühlschrank am Arbeitsplatz ihr eigenes Regal zu geben, da jeder, der sich aus ethischen Gründen für eine pflanzliche Ernährung entscheidet, ein Recht zum Schutz vor Diskriminierung hat
Veganeraktivisten
rufen Arbeitgeber dazu auf, ihre Arbeitsplätze neu zu organisieren
- einschließlich der Einrichtung separater Essensbereiche in den
Büroküchen.
Die Richtlinie mit
den neuen Vorschriften wurde von der britischen Veganergesellschaft
herausgegeben, nachdem es zu einem bahnbrechenden Urteil kam, bei dem
der Richter feststellte, dass ethischer Veganismus gesetzlich vor
Diskriminierung am Arbeitsplatz geschützt ist.
Für Veganer ist es
inakzeptabel, dass Tiere für Nahrung, Kleidung oder Unterhaltung
verwendet werden. Aktuell gibt es in etwa 600.000 Briten, die sich
rein pflanzlich ernähren.
Die Vorschläge der
Veganergesellschaft umfassen schriftlich markierte Abstellbereiche
für vegane Lebensmittel, wie z.B. ein Regal im Kühlschrank, das
sich oberhalb von nicht-veganen Lebensmitteln befinden muss.
In der Broschüre
mit den Vorschriften heißt es: „Falls Sie bislang nur Milch von
Kühen in Ihrer Küche bereitstellen, Sie aber dennoch wissen, dass
Veganer keine andere Wahl haben, als ihre eigene Milch mitzubringen,
dann wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, diese Praxis so anzupassen,
dass Sie für Ihre nicht-veganen und veganen Mitarbeiter
gleichermaßen Vorsorge treffen.“
Ebenfalls empfohlen
wird, dass die Arbeitskleidung auf vegan umgestellt wird, wie z.B.
synthetische Stiefel oder Taschen, die nicht aus Leder sind.
Veganern sollte laut
den Richtlinien am Arbeitsplatz auch die Möglichkeit gegeben werden,
von Geschäftsveranstaltungen fernzubleiben, bei denen Mahlzeiten aus
Tierprodukten serviert werden - wie z.B. Grillfeste mit
„Schweinewürstchen“ - aber auch bei Ausflügen etwa zu
Pferderennen.
In den Richtlinien
heißt es, dass Arbeitgeber erwägen sollten, „Veganer von der
Teilnahme an einem Kauf (oder der Zustimmung zum Kauf) von Produkten
auszunehmen, die nicht vegan sind“. Die Gesellschaft sagte, dass
Chefs „eine positive Atmosphäre schaffen können“, indem sie die
Mitarbeiter überwachen, damit die ethische Haltung eines veganen
Mitarbeiters nicht zum Gegenstand von Spott wird.
Dazu wird betont:
„Die Förderung des allgemeinen Respekts gegenüber veganen
Mitarbeitern ist essenziell. Wenn ‚Witze‘ über den Veganismus
eines Mitarbeiters zur Belastung werden, dann sollten Schritte
unternommen werden, um die Situation zu verbessern. Eine Möglichkeit
für die Beurteilung, ob ein Mitarbeiter mit seinen Bemerkungen zu
oder über VeganerInnen zu weit gegangen ist, besteht darin, dies zu
vergleichen mit dem, was bei einem Gespräch als beleidigend erachtet
würde, falls die Person ein anderes geschütztes Merkmal aufweisen
würde, wie z.B. bestimmte religiöse Werte.“
Das Gerichtsurteil
vom letzten Monat besagt, dass die Belästigung ethischer Veganer am
Arbeitsplatz dasselbe ist wie der Missbrauch von Menschen aufgrund
ihrer Rasse oder ihres Geschlechts. Das Urteil erging, nachdem der
Veganer 55 Jahre alte Jordi Casamitjana behauptet hatte, er sei
aufgrund seiner tief empfundenen Überzeugung als Veganer
ungerechtfertigterweise von der Vereinigung gegen grausame Sportarten
entlassen worden.
Der für den Fall
zuständige Arbeitsrichter Robin Postle sagte: „[Beim Veganismus]
handelt sich eindeutig um eine Ansicht, die alle Anforderungen für
eine philosophische Überzeugung erfüllt“ und schlussfolgerte
daraus, dass die Prinzipien des Veganismus daher durch das
Gleichheitsgesetz 2010 geschützt sein sollten.
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