Wird Angela Merkel davon kommen? Nein! Sie wird im Gefängnis sterben und es gibt einen Grund dafür


Unter Merkels Fuchtel: Spezialeinheiten der Bundeswehr (Bildquelle)


Eines muss man Angela Merkel lassen. Egal wie kontrovers ihre politischen Entscheidungen in ihren bislang 12 Amtsjahren waren, sie kam immer unbeschadet davon. Auch wenn es inzwischen scheint, als wäre ihr Stern endgültig am sinken, so konnte sie rechtlich nie belangt werden. Aber es gibt da etwas, das ihr noch zum Verhängnis werden und sie ins Gefängnis bringen wird.


Das Potpourri an Fehlentscheidungen durch Angela Merkel



Seit 2005 hat sich die politische Mentalität des Landes stark verändert. Und auch wenn es mit der Migrationskrise inzwischen ein alles überragendes Thema gib mit dem sie und ihr Versagen als Kanzlerin verbunden wird, so gab es davor bereits ettliche Fehlentscheidungen. Es war kein Knall, sondern ein Crescendo des Versagens, das sich über die Jahre aufgebaut hat und im Fortissimo der Migrationskrise seinen Höhepunkt fand. Beispiele für das merkelsche Versagen gibt es einige:

  • Die sich chronisch hinziehende Eurorettung ab 2007 mit der Übertragung von umfangreichen fiskalischen Sicherheiten an eine außerhalb der Rechtsnormen stehende supranationale Behörde.
  • Das Auslösen einer ideologisch motivierten, generationenlangen Wirtschaftsdepression in Griechenland, Zypern, Spanien, Italien und Portugal ab 2007 („Scheitert der Euro, scheitert Europa“).
  • Die Opelrettung bis 2009 unter der Leitung des damaligen „Kanzlertalents“ Karl-Theodor zu Guttenberg, die mit der Vergabe von Krediten in Millardenhöhe endete.
  • Die Causa KT zu Guttenberg selbst, wie auch ettliche andere Fehlgriffe beim Personal. Genannt sei hier Christian Wulff als Beispiel für ihre Fehlbesetzungen im Bundespräsidialamt.
  • Der Ausstieg vom Ausstieg aus dem Ausstieg der Atomkraft im Jahr 2011, nachdem sich in Japan ein Atomunglück ereignete. Die Summe der Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe wird im Jahr 2023 feststehen.
  • Das grüne Licht für den unbegrenzten Anleiheankauf durch die EZB ab 2015, nachdem das Bundesverfassungsgericht zwar nein sagte, was aber reine Symbolpolitik blieb, da bereits zuvor Fakten geschaffen wurden.
  • Und schließlich der bislang größte unprovozierte politische Fehler von Angela Merkel: Die Öffnung der Schleußen am 4./5. September 2015 für Kriegsflüchtlinge und Wirtschaftsmigranten aus aller Welt.

Der Gerechtigkeit wegen müsste man nun noch die Erfolge von Angela Merkel als Bundeskanzlerin nennen. Mir fallen leider aber gerade keine ein. Lediglich mehr Fehlentscheidungen: Feministenpolitik, Verhältnis zu den USA und Russland, Energiepolitik allgemein, Internetzensur, die Schleifung aller konservativer Elemente in ihrer Partei etc.

Die Frau hat wirklich reingehauen für drei, nur belangen dafür kann man sie nicht.



Die Legalisierungsstrategie des Merkel Regimes



Auch wenn die Liste ihres Versagens lang ist, in keinem der Fälle hat sie oder ihre Regierung sich im juristischen Sinne strafbar gemacht. Entweder eine Entscheidung wurde dem Bundestag vorgelegt und unter Unwissenheit von den Abgeordneten durchgewunken. Oder aber die Sache verlief über die Untiefen bundeseigner Unternehmen oder über EU Strukturen. Oder aber die Sache wurde privatrechtlich geregelt, also sozusagen ausgelagert, um sich die Finger nicht schmutzig machen zu müssen.

Dabei handelt es ich wie ich meine um eine Strategie, bei der versucht wird, Unrecht, oder zumindest gegenintuitive Entscheidungen durchzusetzen, die weder das Volk noch ihre parlamentarischen Repräsentanten nachvollziehen und daher auch nicht treffen würden. Man schafft sich eine Konstruktion, mit der es trotzdem geht und ist fein raus. Hans Filbinger etwa berief sich explizit darauf: „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein“. Sprich, wenn etwas erlaubt ist und erst nach einer Tat verboten wird, dann kann es nachträglich nicht bestraft werden.

Und genauso läuft es bei Bedarf auch umgekehrt.

Die wohl besten Beispiele für dieses Vorgehen durch das Merkel Regime sind die Auslagerung der Internetzensur an Privatstiftungen. Streng juristisch gesehen ist das verboten, aber wer will schon „Kämpfern gegen Hetze“ ein Bein stellen, nur weil sie ein paar Paragrafen nicht beachten?

Das andere Beispiel wurde vor nicht allzu langer Zeit auf der Achse des Guten debattiert, nachdem die „Erklärung 2018“ den Rechtsbruch an der Grenze anprangerte und Thilo Sarrazin den Vorwurf ausführte und im Zusammenhang mit dem Einlass illegaler Migranten von „Rechtsbuch“ und „Massenbetrug“ sprach.

Der von Sarrazin angegriffene Daniel Thym antwortete darauf, indem er ihm die jusristischen Details zur Sache darlegte. Juristisch mag Thym richtig liegen, immerhin ist er der Experte in der Materie, aber man muss schon tief ins Detail gehen, um eine Legalität zu erkennen. Die Absicht von Thym und Kollegen in der Sache zeigt sich daran, dass wäre es unbeabsichtigtes juristisches Malheur gewesen, er und andere Experten hätten die Politik sicherlich rechtzeitig darauf hingewiesen, damit das Loch im jusritischen Grenzschutz gestopft werden kann.

So aber hat man alles vorbereitet, gab Merkel im richtigen Augenblick einen Wink („nicht belangbar“) und schon konnte sie ohne Konsequenzen zu befürchten den Kopf schütteln, anstatt zu nicken bei der Vorlage der unterschriftsreifen Befehle für die Grenzschließung.

Merkel hat gute Zuarbeiter und Berater und sie sorgen vor. Aber sie haben einen Schnitzer gemacht und dieser Schnitzer wird Merkel die Freiheit kosten.


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Am 6. Februar 2016 berichtete The Mirror über einen KSK Einsatz



Einsätze des Kommando Spezialkräfte (KSK) sind nichts ungewöhnliches. Ungewöhnlich ist eher, dass die Medien darüber berichten. In diesem Fall war es der britische Mirror, der in einem kurzen Artikel beschrieb, wie KSK Soldaten bei einem gemeinsamen Einsatz mit der britischen SAS und US Spezialeinheiten im Irak deren Leben retteten. Der Artikel war wohl ein kleines „Dankeschön“ an die deutschen „heroes“ (Helden) durch ihre britischen Kollegen.

Das Problem an der Sache für Angela Merkel ist dabei das kleine Wörtchen „Irak“. Deutschland hat keine Militärpräsenz im Irak. Es gibt keine Bundestagsentscheidung, wonach sich deutsche Soldaten im Irak aufhalten dürfen. Vielleicht ein paar Ausbilder und Beobachter ohne Waffen, aber definitiv keine Soldaten im Kriegseinsatz. Dafür braucht es ein Bundestagsmandat und in diesem Fall liegt keines vor.

Die KSK aber sind eindeutig ein Teil der Bundeswehr. Sie gehört nicht zum Geheimdiesnst und - auch das kommt möglicherweise ab und zu vor - die KSK Soldaten traten dort nicht privat als Söldnergruppe auf, sondern (in-)offiziell als deutsche Bundeswehrangehörige im Kriegseinsatz.

Das ist ein Problem für Merkel, ihr unmittelbares politisches Umfeld und auch für die Bundeswehrspitze. Und zwar ein großes Problem.

Offensichtlich bekam die KSK den Befehl, im Irak gemeinsam mit den Spezialeinheiten anderer Länder gegen Terroristen vorzugehen und angesichts der Bedeutung eines expliziten Kampfeinsatzes im Ausland ohne Bundestagsmandat müssen folgende Personen dafüber informiert gewesen sein:

  • Brigadegeneral Dag Baehr, der von 2013 - 2017 die KSK anführte.
  • In der Befehlskette über Baehr steht Ursula von der Leyen, die seit 2013 Verteidigungsministerin ist und den Befehl nach unten weitergab.
  • Sehr wahrscheinlich ebenso involviert war Gerhard Schindler, von 2012 bis 2016 Leiter des BND
  • Dazu Peter Altmeier, Chef des Kanzleramtes von 2013 bis 2016, und damit Koordinator zwischen Regierung und Geheimdienst, als der Einsatz ablief.
  • Möglicherweise auch der damalige Außenminister (2013 bis Ende 2016) Frank-Walter Steinmeier.
  • Und schließlich Angela Merkel als Kanzlerin.

Hätte Merkel im Vorfeld nichts von dem Einsatz gewusst, es aber hinterher über den Mirror erfahren, sie hätte die oben genannten Personen sofort entlassen, verhaften und auf die Anklagebank bringen müssen.

Denn der Einsatz war juristisch gesehen nichts weniger als „Das Planen und Führen eines Angriffskrieges“.



Das spannende an der Sache: Die damalige Rechtslage



Artikel 26 des Grundgesetz beschäftigt sich mit der Angelegenheit illegaler Kriegsführung. Dort heißt es unter Absatz 1:

„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“

Die genaue Definition, was unter der „Führung eines Angriffskrieges“ zu verstehen ist, findet sich in StGB §80. Allerdings gibt es diesen Paragraphen nicht mehr, er wurde zum 1. Januar 2017 gestrichen und ersetzt durch §13 im Völkerstrafgesetzbuch.

Der alte, bis 2017 geltende Text von §80 lautete:

„Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“


„(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“

Die alte Version ging von einer zwingenden Bestrafung aus für die Planung und Führung eines Angriffskrieges. Die neue Version dagegen relativiert den Sachverhalt und schränkt ihn ein nach der „Schwere“ des Vergehens und seines „Umfanges“, wobei überdies eine „offenkundige“ Verletzung der UN Charta vorliegen muss.

Das ist eine mehr als deutliche Einschränkung. Eine klare rechtliche Anweisung wurde umgewandelt in einen Gummiparagraphen mit äußerst schwach definierten Bedingungen.


Die erste Frage lautet: Was ist schwer?

Ist ein 2-wöchiger KSK Einsatz mit relativ ungeschützten Fahrzeuen, hunderten von Schuss für Sturmgewehre und panzerbrechenden Raketen schwer? Oder wie es im Mirror heißt:

„..the special forces men dived out of their relatively unprotected cars and fired back hundreds of rounds of ammunition with high-powered assault weapons.

To buy time [they] obliterated one ISIS position with armour-piercing missiles, killing several enemy gunmen.“

Die zweite Frage lautet: Was ist umfangreich?

Sind 8 KSK Soldaten, die sich ein paar Tage oder Wochen irgendwo 15 Kilometer südlich des Flughafens von Mosul aufhalten umfangreich? Oder wie es im Mirror heißt:

„The British, German and US special forces mission was to hunt out terrorist positions outside ISIS-held Mosul and spot weak areas in the network’s defences.
[..]
To buy time an eight-man German commando team...“


Die dritte Frage lautet: Was ist eine offenkundige Verletzung der UN Charta?

Ist das Vernichten einer militärischen Stellung einer der brutalsten Terrororganisationen eine offenkundige Verletzung der UN Charta? Liegt hier überhaupt eine Verletzung vor?

Es wurden keine Kinder oder sonstigen Zivilisten getötet und es ist nicht einmal bekannt, ob überhaupt Menschen zu Schaden kamen, da eine Stellung vernichtet wurde. Oder wie es im Mirror heißt:

„[A] German commando team then obliterated one ISIS position with armour-piercing missiles, killing several enemy gunmen.“

Nach der neuen Definition handelte es sich beim KSK Einsatz im Irak eindeutig nicht um die „Führung eines Angriffskrieges“, geschweige denn um die Planung eines solchen. Auch hier wurde eine Legalisierungsstrategie verfolgt und ein überaus unumstrittenes Element des deutschen Rechts geschliffen, um Angela Merkel freie Fahrt für das Führen geheimer Angriffskriege zu geben.

Aber - und das ist der relevante Teil - der Einsatz ereignete sich eindeutig vor der Änderung der Definition für das Planen und Führen eines Angriffskriegs.

Merkel hat sich hier eindeutig und massiv schuldig gemacht im Sinne des alten StGB §80 und sie (und auch ihre Mitverschwörer) könnte noch immer nach dem alten Recht belangt werden.


Richard Grenell, US-Botschafter in Deutschland (Bildquelle)

Wer könnte Merkel ans Messer liefern?



Was es jetzt noch braucht ist jemand, der gerichtsfeste Beweise auf den Tisch legt und sie ans Messer liefert. Gerichtsfest deshalb, weil ein Zeitungsartikel nicht zählt, wie auch die sicherlich vorhandenen Informationen bei zahlreichen und möglicherweise an einer Absetzung Merkels interessierter Geheimdienste.

Es braucht feste Beweise, also Bilder aus dem Irak, auf denen deutsche Kampftruppen zu sehen sind, schriftliche Befehle, oder auch Aussagen und eidesstattliche Erklärung eines der Betiligten.

Während die Beteiligten deutschen Politiker und Soldaten wohl eher nicht in Frage kommen (die kritischen Geister wurden davor bereits aussortiert), bleibt noch die Möglichkeit, dass entweder die USA oder Großbritannien ein Interesse daran haben, Merkel endlich loszuwerden und entsprechende Beweise auf den Tisch legen.

Die Befehle und Einsatztagebücher von SAS und US-Spezialeinheiten zum Einsatz und damit Informationen zur deutschen Beteiligung gibt es sehr wahrscheinlich auch heute noch. Und während die EU- und merkelfreundliche Theresa May noch an der Macht ist, so gibt es in den USA inzwischen einen Präsidenten, der Merkel und ihren Regierungsstil bekanntlich überhaupt nicht leiden kann.

Vielleicht hilft ja eine freundliche Anfrage bei Richard Grenell weiter, dem aktuellen US-Botschafter in Deutschland, ob es nicht möglich ist, die entsprechenden Akten zum damaligen Einsatz freizugeben. Alternativ läßt sich die US-Botschaft auch per E-Mail kontaktieren über feedback@usembassy.de (bitte freundlich sein).

Ich bin mir sicher, Mr Grenells Chef kommt der Bitte um Aktenfreigabe in diesem Fall sehr gerne nach.
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