Unter Merkels Fuchtel: Spezialeinheiten der Bundeswehr (Bildquelle) |
Eines muss man
Angela Merkel lassen. Egal wie kontrovers ihre
politischen Entscheidungen in ihren bislang 12
Amtsjahren waren, sie kam immer unbeschadet davon. Auch wenn es
inzwischen scheint, als wäre ihr Stern endgültig am sinken, so
konnte sie rechtlich nie belangt werden. Aber es gibt da etwas, das
ihr noch zum Verhängnis werden und sie ins
Gefängnis bringen wird.
Das Potpourri an Fehlentscheidungen durch Angela Merkel
Seit 2005 hat sich
die politische Mentalität des Landes stark verändert. Und auch wenn
es mit der Migrationskrise inzwischen ein alles überragendes Thema
gib mit dem sie und ihr Versagen als Kanzlerin verbunden wird, so gab
es davor bereits ettliche Fehlentscheidungen. Es war kein Knall,
sondern ein Crescendo des Versagens, das sich über die Jahre
aufgebaut hat und im Fortissimo der Migrationskrise seinen Höhepunkt
fand. Beispiele für das merkelsche Versagen gibt es einige:
- Die sich chronisch hinziehende Eurorettung ab 2007 mit der Übertragung von umfangreichen fiskalischen Sicherheiten an eine außerhalb der Rechtsnormen stehende supranationale Behörde.
- Das Auslösen einer ideologisch motivierten, generationenlangen Wirtschaftsdepression in Griechenland, Zypern, Spanien, Italien und Portugal ab 2007 („Scheitert der Euro, scheitert Europa“).
- Die Opelrettung bis 2009 unter der Leitung des damaligen „Kanzlertalents“ Karl-Theodor zu Guttenberg, die mit der Vergabe von Krediten in Millardenhöhe endete.
- Die Causa KT zu Guttenberg selbst, wie auch ettliche andere Fehlgriffe beim Personal. Genannt sei hier Christian Wulff als Beispiel für ihre Fehlbesetzungen im Bundespräsidialamt.
- Der Ausstieg vom Ausstieg aus dem Ausstieg der Atomkraft im Jahr 2011, nachdem sich in Japan ein Atomunglück ereignete. Die Summe der Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe wird im Jahr 2023 feststehen.
- Das grüne Licht für den unbegrenzten Anleiheankauf durch die EZB ab 2015, nachdem das Bundesverfassungsgericht zwar nein sagte, was aber reine Symbolpolitik blieb, da bereits zuvor Fakten geschaffen wurden.
- Und schließlich der bislang größte unprovozierte politische Fehler von Angela Merkel: Die Öffnung der Schleußen am 4./5. September 2015 für Kriegsflüchtlinge und Wirtschaftsmigranten aus aller Welt.
Der Gerechtigkeit
wegen müsste man nun noch die Erfolge von Angela Merkel als
Bundeskanzlerin nennen. Mir fallen leider aber gerade keine ein.
Lediglich mehr Fehlentscheidungen: Feministenpolitik, Verhältnis zu
den USA und Russland, Energiepolitik allgemein, Internetzensur, die
Schleifung aller konservativer Elemente in ihrer Partei etc.
Die Frau hat
wirklich reingehauen für drei, nur belangen dafür kann man sie
nicht.
Die Legalisierungsstrategie des Merkel Regimes
Auch wenn die Liste
ihres Versagens lang ist, in keinem der Fälle hat sie oder ihre
Regierung sich im juristischen Sinne strafbar gemacht. Entweder eine
Entscheidung wurde dem Bundestag vorgelegt und unter Unwissenheit von
den Abgeordneten durchgewunken. Oder aber die Sache verlief über die
Untiefen bundeseigner Unternehmen oder über EU Strukturen. Oder aber
die Sache wurde privatrechtlich geregelt, also sozusagen ausgelagert,
um sich die Finger nicht schmutzig machen zu müssen.
Dabei handelt es ich
wie ich meine um eine Strategie, bei der versucht wird, Unrecht, oder
zumindest gegenintuitive Entscheidungen durchzusetzen, die weder das
Volk noch ihre parlamentarischen Repräsentanten nachvollziehen und
daher auch nicht treffen würden. Man schafft sich eine Konstruktion,
mit der es trotzdem geht und ist fein raus. Hans
Filbinger etwa berief sich explizit darauf: „Was damals
rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein“. Sprich, wenn etwas
erlaubt ist und erst nach einer Tat verboten wird, dann kann es
nachträglich nicht bestraft werden.
Und genauso läuft
es bei Bedarf auch umgekehrt.
Die wohl besten
Beispiele für dieses Vorgehen durch das Merkel Regime sind die
Auslagerung der Internetzensur an Privatstiftungen. Streng juristisch
gesehen ist das verboten,
aber wer will schon „Kämpfern gegen Hetze“ ein Bein stellen, nur
weil sie ein paar Paragrafen nicht beachten?
Das andere Beispiel
wurde vor nicht allzu langer Zeit auf der Achse des Guten debattiert,
nachdem die „Erklärung
2018“ den Rechtsbruch an der Grenze anprangerte und Thilo
Sarrazin den Vorwurf ausführte und im Zusammenhang mit dem
Einlass illegaler Migranten von „Rechtsbuch“ und „Massenbetrug“
sprach.
Der von Sarrazin
angegriffene Daniel
Thym antwortete darauf, indem er ihm die jusristischen Details
zur Sache darlegte. Juristisch mag Thym richtig liegen, immerhin ist
er der Experte in der Materie, aber man muss schon tief ins Detail
gehen, um eine Legalität zu erkennen. Die Absicht von Thym und
Kollegen in der Sache zeigt sich daran, dass wäre es
unbeabsichtigtes juristisches Malheur gewesen, er und andere Experten
hätten die Politik sicherlich rechtzeitig darauf hingewiesen, damit
das Loch im jusritischen Grenzschutz gestopft werden kann.
So aber hat man
alles vorbereitet, gab Merkel im richtigen Augenblick einen Wink
(„nicht belangbar“) und schon konnte sie ohne Konsequenzen zu
befürchten den Kopf schütteln, anstatt zu nicken bei der Vorlage
der unterschriftsreifen Befehle für die Grenzschließung.
Merkel hat gute
Zuarbeiter und Berater und sie sorgen vor. Aber sie haben einen
Schnitzer gemacht und dieser Schnitzer wird Merkel die Freiheit
kosten.
Am 6. Februar 2016 berichtete The Mirror über einen KSK Einsatz
Einsätze des
Kommando Spezialkräfte (KSK) sind nichts ungewöhnliches.
Ungewöhnlich ist eher, dass die Medien darüber berichten. In diesem
Fall war es der britische Mirror,
der in einem kurzen Artikel beschrieb, wie KSK Soldaten bei einem
gemeinsamen Einsatz mit der britischen SAS und US Spezialeinheiten im
Irak deren Leben retteten. Der Artikel war wohl ein kleines
„Dankeschön“ an die deutschen „heroes“ (Helden) durch ihre
britischen Kollegen.
Das Problem an der
Sache für Angela Merkel ist dabei das kleine Wörtchen „Irak“.
Deutschland hat keine Militärpräsenz im Irak. Es gibt keine
Bundestagsentscheidung, wonach sich deutsche Soldaten im Irak
aufhalten dürfen. Vielleicht ein paar Ausbilder und Beobachter ohne
Waffen, aber definitiv keine Soldaten im Kriegseinsatz. Dafür
braucht es ein Bundestagsmandat und in diesem Fall liegt keines vor.
Die KSK aber sind
eindeutig ein Teil der Bundeswehr. Sie gehört nicht zum
Geheimdiesnst und - auch das kommt möglicherweise ab und zu vor -
die KSK Soldaten traten dort nicht privat als Söldnergruppe auf,
sondern (in-)offiziell als deutsche Bundeswehrangehörige im
Kriegseinsatz.
Das ist ein
Problem für Merkel, ihr unmittelbares politisches Umfeld und auch
für die Bundeswehrspitze. Und zwar ein großes Problem.
Offensichtlich bekam
die KSK den Befehl, im Irak gemeinsam mit den Spezialeinheiten
anderer Länder gegen Terroristen vorzugehen und angesichts der
Bedeutung eines expliziten Kampfeinsatzes im Ausland ohne
Bundestagsmandat müssen folgende Personen dafüber informiert
gewesen sein:
- Brigadegeneral Dag Baehr, der von 2013 - 2017 die KSK anführte.
- In der Befehlskette über Baehr steht Ursula von der Leyen, die seit 2013 Verteidigungsministerin ist und den Befehl nach unten weitergab.
- Sehr wahrscheinlich ebenso involviert war Gerhard Schindler, von 2012 bis 2016 Leiter des BND
- Dazu Peter Altmeier, Chef des Kanzleramtes von 2013 bis 2016, und damit Koordinator zwischen Regierung und Geheimdienst, als der Einsatz ablief.
- Möglicherweise auch der damalige Außenminister (2013 bis Ende 2016) Frank-Walter Steinmeier.
- Und schließlich Angela Merkel als Kanzlerin.
Hätte Merkel im
Vorfeld nichts von dem Einsatz gewusst, es aber hinterher über den
Mirror erfahren, sie hätte die oben genannten Personen sofort
entlassen, verhaften und auf die Anklagebank bringen müssen.
Denn der Einsatz
war juristisch gesehen nichts weniger als „Das Planen und Führen
eines Angriffskrieges“.
Das spannende an der Sache: Die damalige Rechtslage
Artikel 26 des
Grundgesetz beschäftigt sich mit der Angelegenheit illegaler
Kriegsführung. Dort heißt es unter Absatz 1:
„Handlungen, die
geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche
Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines
Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter
Strafe zu stellen.“
Die genaue
Definition, was unter der „Führung eines Angriffskrieges“ zu
verstehen ist, findet sich in StGB
§80. Allerdings gibt es diesen Paragraphen nicht mehr, er
wurde zum 1. Januar 2017 gestrichen und ersetzt durch §13 im
Völkerstrafgesetzbuch.
Der alte, bis 2017
geltende Text von §80 lautete:
„Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
Der
neue Text im Völkerstrafgesetzbuch lautet wiefolgt:
„(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“
Die alte Version
ging von einer zwingenden Bestrafung aus für die Planung und Führung
eines Angriffskrieges. Die neue Version dagegen relativiert den
Sachverhalt und schränkt ihn ein nach der „Schwere“ des
Vergehens und seines „Umfanges“, wobei überdies eine
„offenkundige“ Verletzung der UN Charta vorliegen muss.
Das ist eine mehr
als deutliche Einschränkung. Eine klare rechtliche Anweisung wurde
umgewandelt in einen Gummiparagraphen mit äußerst schwach
definierten Bedingungen.
Die erste Frage
lautet: Was ist schwer?
Ist ein 2-wöchiger
KSK Einsatz mit relativ ungeschützten Fahrzeuen, hunderten von
Schuss für Sturmgewehre und panzerbrechenden Raketen schwer? Oder
wie es im Mirror heißt:
„..the special forces men dived out of their relatively unprotected cars and fired back hundreds of rounds of ammunition with high-powered assault weapons.To buy time [they] obliterated one ISIS position with armour-piercing missiles, killing several enemy gunmen.“
Die zweite Frage
lautet: Was ist umfangreich?
Sind 8 KSK Soldaten,
die sich ein paar Tage oder Wochen irgendwo 15 Kilometer südlich des
Flughafens von Mosul aufhalten umfangreich? Oder wie es im Mirror
heißt:
„The British, German and US special forces mission was to hunt out terrorist positions outside ISIS-held Mosul and spot weak areas in the network’s defences.[..]To buy time an eight-man German commando team...“
Die dritte Frage
lautet: Was ist eine offenkundige Verletzung der UN Charta?
Ist das Vernichten
einer militärischen Stellung einer der brutalsten
Terrororganisationen eine offenkundige Verletzung der UN Charta?
Liegt hier überhaupt eine Verletzung vor?
Es wurden keine
Kinder oder sonstigen Zivilisten getötet und es ist nicht einmal
bekannt, ob überhaupt Menschen zu Schaden kamen, da eine Stellung
vernichtet wurde. Oder wie es im Mirror heißt:
„[A] German commando team then obliterated one ISIS position with armour-piercing missiles, killing several enemy gunmen.“
Nach der neuen
Definition handelte es sich beim KSK Einsatz im Irak eindeutig nicht
um die „Führung eines Angriffskrieges“, geschweige denn um die
Planung eines solchen. Auch hier wurde eine Legalisierungsstrategie
verfolgt und ein überaus unumstrittenes Element des deutschen Rechts
geschliffen, um Angela Merkel freie Fahrt für das Führen geheimer
Angriffskriege zu geben.
Aber
- und das ist der relevante Teil - der Einsatz ereignete sich
eindeutig vor
der Änderung der Definition für das Planen und Führen eines
Angriffskriegs.
Merkel hat sich
hier eindeutig und massiv schuldig gemacht im Sinne des alten StGB
§80 und sie (und auch ihre Mitverschwörer) könnte noch immer nach
dem alten Recht belangt werden.
Richard Grenell, US-Botschafter in Deutschland (Bildquelle)
Wer könnte Merkel ans Messer liefern?
Was
es jetzt noch braucht ist jemand, der gerichtsfeste Beweise auf den
Tisch legt und sie ans Messer liefert. Gerichtsfest deshalb, weil ein
Zeitungsartikel nicht zählt, wie auch die sicherlich vorhandenen
Informationen bei zahlreichen und möglicherweise an einer Absetzung
Merkels interessierter Geheimdienste.
Es
braucht feste Beweise, also Bilder aus dem Irak, auf denen deutsche
Kampftruppen zu sehen sind, schriftliche Befehle, oder auch Aussagen
und eidesstattliche Erklärung eines der Betiligten.
Während
die Beteiligten deutschen Politiker und Soldaten wohl eher nicht in
Frage kommen (die kritischen Geister wurden davor bereits
aussortiert), bleibt noch die Möglichkeit, dass entweder die USA
oder Großbritannien ein Interesse daran haben, Merkel endlich
loszuwerden und entsprechende Beweise auf den Tisch legen.
Die
Befehle und Einsatztagebücher von SAS und US-Spezialeinheiten zum
Einsatz und damit Informationen zur deutschen Beteiligung gibt es
sehr wahrscheinlich auch heute noch. Und während die EU- und
merkelfreundliche Theresa May noch an der Macht ist, so gibt es in
den USA inzwischen einen Präsidenten, der Merkel und ihren
Regierungsstil bekanntlich überhaupt nicht leiden kann.
Vielleicht
hilft ja
eine freundliche Anfrage bei Richard
Grenell weiter,
dem aktuellen US-Botschafter in Deutschland, ob es nicht möglich
ist, die entsprechenden Akten zum damaligen Einsatz freizugeben.
Alternativ läßt sich die US-Botschaft auch per E-Mail kontaktieren
über feedback@usembassy.de
(bitte freundlich sein).
Ich bin mir
sicher, Mr Grenells Chef kommt der Bitte um Aktenfreigabe in diesem
Fall sehr gerne nach.
twitter
google+
fb share