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Links die Säuferin; rechts die Feministin (Bildschirmfoto)

Nein, diese Überschrift ist keine Klickfalle. Und ja, es trug sich mit Großbritannien in einem Land zu, das für sich den Anspruch erhebt, ernst genommen zu werden. Bei der Angelegenheit ging es zwar nicht um eine staatstragende Sache, sondern mit Alkohol im Spiel eher um etwas aus der Abteilung gesellschaftliche Alltagsabgründe. Das Urteil und die Begründung der Richterin jedoch zeigen eindeutig, wo die juristische Reise hingeht in dem Land und damit, dass die hochgelobte britische Rechtssicherheit wohl bald ein Fall fürs Museum ist.

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