Schon gewusst: Aus einem Palast kann man über 1.000 Hütten bauen! (Bildquelle) |
Einer meiner Lieblingskanäle bei YouTube ist jener von Horst Lüning, der mit seinen Videos über Whisky, Wirtschaft, Politik, Tesla und Raketen zeigt, wie wenig Mittel es braucht für intelligente Unterhaltung und das auch noch ganz ohne (bzw. gegen die) GEZ. Ich teile dabei nicht immer seine Meinung, was völlig normal ist, war aber doch erstaunt über sein letztes Video, in dem er – Lüning, der libertäre Unternehmer – sich für ein staatlich ausgezahltes bedingungsloses Grundeinkommen aussprach. Das passt irgendwie gar nicht. Daher möchte ich an dieser Stelle auf die systemischen und quasi unlösbaren Probleme eingehen, die mit einem BGE einhergehen.
Der Mensch ist gut, aber die Leut' sind schlecht
An der Oberfläche
des Themas bringen die Gegner eines BGE in der Regel all jene
Argumente hervor, die auch bei der Frage des Sozialstaates eine Rolle
spielen. Meist steht dabei die menschliche Natur im Zentrum, die Karl
Valentin einmal zusammenfasste als: „Der Mensch ist gut, aber die
Leut' sind schlecht“. Es drückt den Widerspruch aus zwischen
individueller und kollektiver Rationalität, nach dem all das, was
gesellschaftlich als vorteilhaft erachtet wird – keine materielle
Armut, kaum Verwaltungskosten – auf individueller Ebene zu
opportunistischen Handlungen führen kann – beispielsweise Faulheit
an der Grenze zur Renitenz – wobei die sich daraus ergebenden
Konsequenzen wiederum auf gesellschaftlicher Ebene zum Gegenteil des
Gewollten führen.
Diese
Rückkopplungseffekte sind bekannt und bereits im heutigen
Sozialsystem von hoher Relevanz. Die generelle Regel dazu lautet,
dass die Kosten des Systems plus die dadurch angerichteten Schäden
kleiner sein müssen, als der mit dem System verwirklichten Nutzen.
Mit einem BGE, so die Kritiker, würde sich das Potenzial der Schäden
maximieren, während der Nutzen nur marginal gesteigert würde.
Dazu wird auf
Experimente mit einem BGE verwiesen wie jenes in Finnland, wo man die
zeitlich begrenzte Auszahlung
eines BGE wieder abbrechen musste, weil dessen Preisleistung zu
negativ wurde. Das lässt sich auf der einen Seite zwar als Beweis
anführen gegen ein BGE, allerdings hatte das Programm auch die
Schwäche, dass es von Anfang an begrenzt war. Man konnte damit also
nur kurzfristige Verhaltensänderungen stimulieren, langfristige (und
damit möglicherweise positive) Effekte blieben komplett außen vor.
Verträge zulasten Dritter
Das in Finnland
aufgetretene Problem – der Kostenfaktor - ist dabei das zweite
Hauptargument gegen ein BGE. Zwar fließen heute schon sehr große
Summen in die Umverteilung, was sich in Deutschland
pro Kopf auf knapp 1.000 Euro im Monat beläuft. Das ist eine
fast unfassbar hohe Summe und sie wirft die Frage auf, warum man
dieses Geld nicht einfach nimmt und pauschal an jeden auszahlt. Zwei
Probleme gehen damit einher.
Erstens, viele
argumentieren, dass es heute schon viel zu viel Geld dem produktiven
Teil der Wirtschaft entzogen wird, was zu teils schmerzhaften Wohlstandverlusten führt. Ein BGE sollte also möglichst darunter
liegen. Aber auch wenn es nur bei 800 Euro pro Monat läge, dann
bliebe noch immer das zweite Problem bestehen.
Dieses beruht
darauf, dass die meisten Zahlungen (v.a. jene der Versicherungen)
auf Leistung und Gegenleistung beruhen. Die Bürger werden zwar zum
Abschluss einer Versicherung gezwungen, erhalten dafür aber auch
eine garantierte Gegenleistung. Sie müssen ihr Einkommen dafür
einsetzen und damit basiert das System auf geleisteter Produktivität.
Ein BGE dagegen würde nicht auf der direkten Produktivität seiner
Empfänger basieren, sondern auf der Produktivität all jener, die
nicht auf das BGE angewiesen sind. Es wäre damit ein „Vertrag
zulasten Dritter“ - etwas, das auch Horst Lüning in vielen seiner
Videos kritisiert.
Das BGE hinge damit
stets am seidenen Faden, dass es genügend Menschen gibt, die bereit
sind, die Party zu finanzieren, ohne aber selbst mitzufeiern. Der
Blick auf das beste Deutschland aller Zeiten zeigt, dass so etwas
nicht länger als zwei Generationen oder 40 Jahre lang möglich ist
und auch nicht ohne Mauern, Stacheldraht und Selbstschussanlagen.
Eine Prozessorensteuer als steuerliches Wundermittel?
Auch mögliche
Auswege aus diesem Dilemma sind mit einigen Fragezeichen versehen.
Viele Verteidiger des BGE wie etwa der demokratische
US-Präsidentschaftskandidat
Andrew Yang wollen die steuerliche Bemessungsgrundlage
grundlegend verändern. Nicht mehr das Einkommen soll besteuert
werden, sondern das neue Nonplusultra der viel beschworenen
nächsten Industriellen Revolution mitsamt KI und Robotern soll
künftig im Fadenkreuz der Finanzbehörden stehen. Deren überlegene
Produktivmacht basiert in erster Linie auf der Rechenleistung von
Prozessoren, so dass es nur logisch wäre, künftig die
Rechenleistung neuer Prozessoren zu besteuern und aus diesen Geldern
das BGE zu finanzieren.
Auf Ebene der
Umsetzung könnte dies beispielsweise bedeuten, dass jeder neue
Prozessor pro einer Million Rechenoperation pro Sekunde einmalig mit
einem Euro besteuert wird. Für das neueste Apple Produkt, dem iPhone
XS mit einem 2,49 GHz Prozessor (2,49+ Mrd. Rechenoperationen pro
Sekunde) fielen damit mindestens 2.490 Euro an, auch wenn die
Berechnung der effektiven Rechenleistung aufgrund der mitunter
komplexen Architektur der Geräte heute
alles andere als einfach ist.
Dank des Moorschen Gesetzes würde eine solche Steuer dem Konsumentenmarkt für neue
elektronische Geräte nicht einmal dauerhaft schaden. Im Bereich der
Privatwirtschaft wiederum hätte diese Sondersteuer vermutlich sogar
kaum Auswirkungen, da die Berechnungseffizienz heutiger
Industrieprogramme (also überall, außer bei Google oder Palantir) in der Regel
eher mäßig ist und sich die höheren Kosten mit besseren
Algorithmen kompensieren ließen. Lediglich der Preis von Bitcoin
würde dadurch auf Null sinken. Aber es gibt ja noch Gold.
Ein viel größeres
und möglicherweise unlösbares Problem einer derartigen
Besteuerungsgrundlage würde sich auftun aufgrund der
Grenzenlosigkeit des digitalen Raumes. Sobald ein Land eine
derartigen Prozessorensteuer einführt, dann würden sämtliche
Datenzentren ins Ausland abwandern. Während die Einfuhr von
Prozessoren für Endgeräte relativ gut kontrolliert werden kann, so
wäre das Herausfiltern von Ergebnissen für im Ausland ausgeführte komplexe Berechnungen dagegen gänzlich unmöglich.
Dabei brächte es
nicht einmal etwas, das Internet in einer Weise zu drosseln, dass
Daten nur noch häppchenweise über die Grenzen fließen können.
Dank billiger und kompakter Speicher mit hoher Kapazität könnten
die Daten einfach offline (und im Zweifel in einem Kondom verpackt im
Magen des Kuriers) ins Ausland gebracht werden. Zur Verhinderung
eines solchen Verhaltens müsste die Prozessorensteuer so gestaltet
werden, dass derartige Nebeneffekte nicht öfters auftreten, als
opportunistisches Verhalten im heutigen Steuersystem – keine allzu
gute Nachricht, wie sich mit Sicherheit jeder vorstellen kann.
Eine
Prozessorensteuer könnte dadurch nie auch nur annähernd so hoch
sein, um damit jene Einnahmen zu generieren, die es für ein BGE
bräuchte. Im Zweifel würde lediglich die Digitalindustrie ins
Ausland abwandern, während die heimische Wirtschaft ruiniert wird
und damit die Bevölkerung verarmt und am Ende wegen des implodierten
BGE-Systems buchstäblich mit Nichts dasteht. Ohne einen Bruch mit
freiheitlichen Prinzipien wäre hier leider nichts zu machen.
KI und Roboter werden alles wegfressen
Trotzdem scheinen in
Politik und Gesellschaft jene Kräfte immer mehr an Aufwind zu
gewinnen, die nicht nur im gegebenen System eine vorteilhafte
Preisleistung erkennen, sondern die das System in Richtung des BGE
reformieren wollen. Jenseits ideologischer Nischen gibt es dazu zwei
gängige Argumente.
Das erste lautet, dass ein BGE-System als Ersatz für die heutigen staatlichen sozialen Sicherungssysteme bei weitem günstiger wäre. Alleine die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit 96.800 Mitarbeiter, die mit einem BGE ihre Daseinsberechtigung verlören – sie würden also zu den ersten Kunden des BGE.
Anstelle von brutto 3.500 Euro pro Kopf und Monat gäbe es dann nur noch 800 Euro für jeden der ehemaligen Arbeitsvermittler. Mit der gleichen Summe könnten also vier Mal so viele Menschen (knapp eine halbe Million) durchgebracht werden. Das ist sehr viel, jedoch handelt es sich bei der BA auch um eine der größten deutschen Behörden. Das Einsparpotenzial in diese Richtung ist daher deutlich begrenzt und dürfte kaum die zwei Millionen Marke knacken.
Das erste lautet, dass ein BGE-System als Ersatz für die heutigen staatlichen sozialen Sicherungssysteme bei weitem günstiger wäre. Alleine die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit 96.800 Mitarbeiter, die mit einem BGE ihre Daseinsberechtigung verlören – sie würden also zu den ersten Kunden des BGE.
Anstelle von brutto 3.500 Euro pro Kopf und Monat gäbe es dann nur noch 800 Euro für jeden der ehemaligen Arbeitsvermittler. Mit der gleichen Summe könnten also vier Mal so viele Menschen (knapp eine halbe Million) durchgebracht werden. Das ist sehr viel, jedoch handelt es sich bei der BA auch um eine der größten deutschen Behörden. Das Einsparpotenzial in diese Richtung ist daher deutlich begrenzt und dürfte kaum die zwei Millionen Marke knacken.
Das zweite Argument
basiert auf der oben beschriebenen nächsten (oder aktuellen)
Industriellen Revolution mitsamt Computerisierung, Künstlicher
Intelligenz und Robotik.
Klar ist, dass in den kommenden Jahren mehrere technologische Flaschenhälse nicht mehr existieren werden. Oftmals angeführt wird das autonome Fahren, was in fünf bis zehn Jahren einem Gutteil der halben Million LKW-Fahrer in Deutschland die Einkommensgrundlage rauben wird (was die Politik in Rumänien aber nicht vom Import neuer LKW-Fahrer abhält). Dazu werden auch andere Berufsfelder in dem Sektor verschwinden vom Taxifahrer bis hin zum Verkehrspolizisten, da Roboter vermutlich weniger oft die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten, als es bei ihren biologischen Artgenossen heute der Fall ist.
Klar ist, dass in den kommenden Jahren mehrere technologische Flaschenhälse nicht mehr existieren werden. Oftmals angeführt wird das autonome Fahren, was in fünf bis zehn Jahren einem Gutteil der halben Million LKW-Fahrer in Deutschland die Einkommensgrundlage rauben wird (was die Politik in Rumänien aber nicht vom Import neuer LKW-Fahrer abhält). Dazu werden auch andere Berufsfelder in dem Sektor verschwinden vom Taxifahrer bis hin zum Verkehrspolizisten, da Roboter vermutlich weniger oft die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten, als es bei ihren biologischen Artgenossen heute der Fall ist.
Allgemein erwartet
wird, dass sich diese Entwicklung hin zur umfassenden Automatisierung
von industriellen und generell gewerblichen Prozessen so schnell
ablaufen wird, dass in kurzer Zeit ein hoher Prozentsatz an Menschen
nicht mehr mit KI-Systemen wird mithalten können. Ihnen wird die
Wahl bleiben, die Arbeit für einen Bruchteil der heutigen Bezahlung
fortzuführen, oder sie müssen damit rechnen, durch Roboter und
KI-Systeme ersetzt zu werden.
Die Vergangenheit
zeigte zwar immer wieder, dass derartige Umwälzungsprozesse
einhergehen mit einer Vielzahl neuer Beschäftigungsmöglichkeiten.
Allerdings bin auch ich der Ansicht, dass nach dem KI-Tsunami wohl
nicht mehr viel stehen wird, dafür wird es einfach zu schnell
ablaufen. Die erforderlichen Fähigkeiten, in diesem Sturm
mithalten zu können sind zu spezifisch, als dass die Mehrheit der Menschen noch eine Chance hat. Marktrelevante sinnvolle und
sinnstiftende Beschäftigungen wird es in zehn bis fünfzehn Jahren
vermutlich kaum noch geben.
Ob es so kommen wird
oder nicht sei dahingestellt. Tatsache bleibt jedoch, dass die Zahl
der BGE Befürworter steigt und die technologisch induzierten
Friktionen auf dem Arbeitsmarkt immer mehr zunehmen. Ich selbst war
daher lange Zeit ein Befürworter des BGE. Bei meinen Erwägungen
jedoch bin ich drei Fragen gestoßen, deren zufriedenstellende
Beantwortung zwingend ist für die Stabilität der wirtschaftlichen
Grundlage für ein BGE-Sytem. Mein Problem dabei ist, dass für die
Beantwortung dieser Fragen entweder das „B“ als „bedingungslos“
aufgegeben werden muss, oder alternativ freiheitliche Prinzipien so
weit verletzt werden müssten, dass ein BGE einem umfassenden
Zwangssystem gleichkäme.
Frage Nr1: Gibt es das BGE auch für Kinder?
Die erste Frage
bezieht sich auf mögliches opportunistisches Verhalten in einem
System mit einem BGE für Kinder. Personen könnten versucht sein,
ihren finanziellen Status dadurch zu verbessern, indem sie mehr
Kinder bekommen, um deren BGE für sich zu vereinnahmen.
Bereits heute ist
dieses Phänomen beispielsweise deutlich zu beobachten bei Zigeunern,
denen die relativ geringen Kindergeldbezüge ausreichen, um
bis zu acht Kinder pro Frau zu gebären. Nach deren eigenem Bekunden
ist der auf diese Weise gelebte Sozialstaatsopportunismus
keineswegs ein Nebeneffekt des Fortpflanzungsverhaltens, sondern
instrumental dafür. Gäbe es kein Kindergeld für sie – oder gar
eine Prämie für den Verzicht auf (zu viele) Kinder – man kann
davon ausgehen, sie hätten deutlich weniger Nachwuchs.
Ein derartiges
Verhalten ist im längeren Blick äußerst bedenklich für jedes
BGE-System. Denn dadurch steigt die Zahl der Empfänger permanent,
während die Einnahmeseite möglicherweise weniger stark wächst. Was
mit der steigenden Bevölkerung aber definitiv steigt, sind die
Knappheiten für Güter und Dienstleistungen, die nicht mit Hilfe von
KI oder Robotik für alle bereitgestellt werden können. Dazu zählen
der knappe Boden, allgemein knappe Ressourcen, die Gefahr für
Pandemien angesichts der Enge und der permanente Dichtestress für
die Logistik von Mensch und Material.
Die Gefahr drohender
relativer und absoluter Wertverluste eines BGE aufgrund dieser Art
des BGE-Opportunismus über die Zahl der Kinder würde es früher
oder später zwingend notwendig machen, Kinder vom Bezug eines BGE
auszuschließen. Im Gegenteil, möglicherweise wäre es sogar
sinnvoll als Voraussetzung für den Bezug des Geldes eine temporäre
Fortpflanzungsverhütung zu verlangen. Wer Kinder möchte, der muss
dann auf das BGE verzichten und den Nachwuchs mit selbst
erwirtschafteten oder angesparten Mitteln großziehen.
Diese Bedingung als
Bruch des Grundprinzips eines BGE erachte ich als notwendig für das
längerfristige Funktionieren eines derartigen Systems, wenn auch
nicht als eine hinreichend. Die Frage ist, wäre der Verhütungszwang
als Voraussetzung für den Bezug eines BGE politisch durchsetzbar?
Frage Nr.2: Bekommen auch Erwachsene unter 25 Jahren ein BGE ausgezahlt?
Nicht nur Kinder
sind aufgrund des Opportunismus der Eltern ein Problem für jedes
BGE-System, auch Jugendliche und junge Erwachsene sind es. Die
meisten Leser dieser Zeilen werden selbst eine Sturm und Drang Phase
durchlebt haben in ihrer Jugend und wissen daher, was ich meine mit
der Frage, ob es wirklich eine gute Idee ist, jungen Menschen
leistungs- und bedingungslos Geld in die Hand zu drücken.
Ich kann zwar nur
für mich sprechen und mein damaliges Umfeld, aber ich meine doch,
die meisten jungen Menschen würden mit Hilfe eines BGE das Lernen
und die Ausbildung in erster Linie substituieren durch Party, Alkohol, Spaß und sonstige Drogen und weniger durch Kunst, Kultur
und Kenntnisse sammeln.
Im Ergebnis bekäme man eine Klasse an jungen Menschen, die einen wichtigen Teil
ihrer Sozialisation und die Zeit des autonomen Sammelns von
Erfahrungen völlig abgehoben von der Realität verbacht haben. Und auch
wenn schließlich nur eine Minderheit der jungen Menschen jemals in
das eigentliche Berufsleben einsteigt, so hätte der zu
erwartende Exzess der jungen Generation wohl auch für diese
Arbeitskandidaten dramatische Folgen. Trotz einer prinzipiellen
Eignung, das Heer der Roboter entweder zu überwachen oder neu zu
programmieren, würden wohl die wenigsten nach ihrem 25. Geburtstag
noch den Weg in die Schaltzentralen der Zukunft finden. Entweder weil sie ihr
Gehirn bis dahin kaputt gemacht haben, oder weil sie nie gelernt haben, über welche Talente sie verfügen.
Die Menschheit würde
daher wohl bald schon vollends die Kontrolle verlieren und müsste
sich dem Wohlwollen von KI und Robotern ausliefern.
Darüber hinaus
würde auch die menschliche Kultur als Ganzes darunter leiden. Gerne
wird zwar von der menschlichen Kreativität gesprochen, die sich
vollends entfalten kann, wenn die Roboter erst einmal die ganze
Arbeit machen. Die Frage jedoch ist, was genau herauskommen soll bei
Menschen in einer Kultur, die nichts als den Exzess und die Flucht in
die drogenbefeuerte Surrealität kennt, während Computer und
Netzwerke das "Tittytainment" dazu liefern. Ich befürchte, nicht viel
bleibendes.
Will die Menschheit
die Kontrolle behalten über ihr Schicksal und sich an der eigenen
Genialität erfreuen, dann darf sie ihre Jugend nicht verhätscheln.
Etwas, das heute schon viel zu oft vorkommt. Mit einem BGE für junge
Menschen aber würde genau das zur maximierten Regel für alle. Unser
Ende als nicht mehr autonom lebensfähige Masse einer degenerierten
Spezies wäre quasi garantiert. Die Frage ist: Wollen wir das?
Frage Nr.3: Was kann man sich mit dem BGE alles kaufen und wo kann man es?
Volkswirtschaftlich
höchst relevant ist die Frage was passiert, wenn die Gewieften
unter den BGE-Opportunisten dorthin ziehen, wo es mehr Ware gibt für
das selbe BGE und damit dauerhaft und zunehmend Kapital aus jener
Volkswirtschaft ziehen, die das BGE ausbezahlt.
Man muss sich dafür
nur einmal die Statistiken zur AHV Rentenversicherung der Schweiz
ansehen. Ein Viertel der Renten wird in das Ausland bezahlt, da man
mit 2.000 CHF im Monat in Appenzell nicht allzu weit kommt, in Burgas
mit der selben Summe aber König ist. Aufgrund dieser Arbitrage wird
der Schweiz (und weniger auch anderen Ländern) heute schon sehr viel
Geld entzogen. In einem normalen geldwirtschaftlichen Umfeld ohne
stetige Kapitalzuflüsse in den sicheren Hafen Schweiz hätte das
sicherlich deutliche Konsequenzen.
Ganz ähnliche, wenn nicht gar schwerwiegendere Konsequenzen würden auftreten, wenn ein Land sich ein BGE-System leistet, während andere Länder zu arm dafür sind.
Ganz ähnliche, wenn nicht gar schwerwiegendere Konsequenzen würden auftreten, wenn ein Land sich ein BGE-System leistet, während andere Länder zu arm dafür sind.
Der stetige Abfluss
an Kapital durch die Wohnortsopportunisten unter den BGE Beziehern
hätte zur Folge, dass BGE-Zahlungen früher oder später entweder
verringert werden müssten, oder aber die Steuern zur Finanzierung
des BGE müssten steigen. In beiden Fällen hätte dies eine
verstärkende Wirkung für den Wohnortsopportunismus zur Folge. Im
ersteren Fall würden mehr Menschen wegziehen, um ihren
wirtschaftlichen Status zu erhalten und im zweiteren würden die
höheren Steuern mehr Menschen in das BGE-System drücken, von denen
wiederum einige ins Ausland ziehen. Beide Verhaltensweisen würden
Einsparungen so lange zunichte machen, bis der Wohlstand auf das
Niveau des Landes ohne BGE erodiert ist.
In einer Welt ohne
gleich verteilten Reichtum und einheitlichem Gesetzesrahmen – also
einer Weltregierung – wäre dieser Arbitrageeffekt unausweichlich
und er würde bald schon das BGE-System zum kollabieren bringen. Dies
unabhängig von der Anfangshöhe des BGE und auch unabhängig vom
Wohlstandsgefälle zwischen den Ländern. Der Erosionsprozess würde
im Zweifel einfach nur langsamer ablaufen.
Aufgrund dieser
Unausweichlichkeit müsste das „B“ in BGE noch einmal verletzt
werden. Das BGE könnte beispielsweise ähnlich wie in Kuba in einer
nicht konvertiblen Währung erfolgen, so dass die daraus bezogenen
Gelder nur im BGE-Land selbst ausgegeben werden können. Während
diese Lösung durchaus praktiabel wäre, so könnte es jedoch zu weit
verbreitetem Missbrauch kommen, wie es auch in Kuba der Fall ist. Im
Laufe der Zeit käme es zu realwirtschaftlichen
Abnutzungserscheinungen, die früher oder später im Systemende für
das BGE resultieren.
Die Frage im
Extremfall wäre daher: Müsste man BGE Beziehern Reisen in das
Ausland untersagen, damit sie dem Rest nicht den Boden unter den
Füßen wegziehen?
Ein System für ein privates, freiwilliges und gewinnorientiertes BGE wäre durchaus möglich
Die genannten
Probleme sind meines Erachtens so bedeutend und unlösbar, dass jedes
BGE-System notwendigerweise daran scheitern muss, oder in eine Tyrannei abgleitet. Vielleicht fehlt es
mir aber auch einfach nur an genügend Phantasie, um mir die
entsprechenden Lösungen ausmalen zu können.
Bei weitem besser
ist mein persönliches Vorstellungsvermögen dagegen bei Konzepten,
die nicht den Staat als Hebel zum Inhalt haben, sondern die vielmehr
auf Freiwilligkeit basieren. So meine ich auch, dass ein BGE ohne die
genannten Systemfehler durchaus möglich ist und das sogar ganz
ohne staatliche Beteiligung, ohne Zwang, ohne Umverteilung und nur
auf Freiwilligkeit basierend und gewinnbringend für alle
Beteiligten.
Das aber ist eine
andere Geschichte. Wer sie lesen möchte und mich beim Verfassen des
Artikels für ein „FBGE“ als „Freiwilliges bedingungsloses
Grundeinkommen“ etwas motivieren möchte, der darf mir gerne ein
kleines Ostergeschenk machen. Entweder bei Leetchi
über eine Spende, oder wer dabei anonym bleiben möchte, der
kann mir eine
Paysafecard in den Osterkorb legen, oder alternativ ein
paar Kryptos schicken. (Vergessen Sie dabei nicht andere Blogger und Alternativmedien!)