20. April 2019

Die Chimäre des Bedingungslosen Grundeinkommens


Schon gewusst: Aus einem Palast kann man über 1.000 Hütten bauen! (Bildquelle)

Einer meiner Lieblingskanäle bei YouTube ist jener von Horst Lüning, der mit seinen Videos über Whisky, Wirtschaft, Politik, Tesla und Raketen zeigt, wie wenig Mittel es braucht für intelligente Unterhaltung und das auch noch ganz ohne (bzw. gegen die) GEZ. Ich teile dabei nicht immer seine Meinung, was völlig normal ist, war aber doch erstaunt über sein letztes Video, in dem er – Lüning, der libertäre Unternehmer – sich für ein staatlich ausgezahltes bedingungsloses Grundeinkommen aussprach. Das passt irgendwie gar nicht. Daher möchte ich an dieser Stelle auf die systemischen und quasi unlösbaren Probleme eingehen, die mit einem BGE einhergehen.


Der Mensch ist gut, aber die Leut' sind schlecht



An der Oberfläche des Themas bringen die Gegner eines BGE in der Regel all jene Argumente hervor, die auch bei der Frage des Sozialstaates eine Rolle spielen. Meist steht dabei die menschliche Natur im Zentrum, die Karl Valentin einmal zusammenfasste als: „Der Mensch ist gut, aber die Leut' sind schlecht“. Es drückt den Widerspruch aus zwischen individueller und kollektiver Rationalität, nach dem all das, was gesellschaftlich als vorteilhaft erachtet wird – keine materielle Armut, kaum Verwaltungskosten – auf individueller Ebene zu opportunistischen Handlungen führen kann – beispielsweise Faulheit an der Grenze zur Renitenz – wobei die sich daraus ergebenden Konsequenzen wiederum auf gesellschaftlicher Ebene zum Gegenteil des Gewollten führen.

Diese Rückkopplungseffekte sind bekannt und bereits im heutigen Sozialsystem von hoher Relevanz. Die generelle Regel dazu lautet, dass die Kosten des Systems plus die dadurch angerichteten Schäden kleiner sein müssen, als der mit dem System verwirklichten Nutzen. Mit einem BGE, so die Kritiker, würde sich das Potenzial der Schäden maximieren, während der Nutzen nur marginal gesteigert würde.

Dazu wird auf Experimente mit einem BGE verwiesen wie jenes in Finnland, wo man die zeitlich begrenzte Auszahlung eines BGE wieder abbrechen musste, weil dessen Preisleistung zu negativ wurde. Das lässt sich auf der einen Seite zwar als Beweis anführen gegen ein BGE, allerdings hatte das Programm auch die Schwäche, dass es von Anfang an begrenzt war. Man konnte damit also nur kurzfristige Verhaltensänderungen stimulieren, langfristige (und damit möglicherweise positive) Effekte blieben komplett außen vor.



Verträge zulasten Dritter



Das in Finnland aufgetretene Problem – der Kostenfaktor - ist dabei das zweite Hauptargument gegen ein BGE. Zwar fließen heute schon sehr große Summen in die Umverteilung, was sich in Deutschland pro Kopf auf knapp 1.000 Euro im Monat beläuft. Das ist eine fast unfassbar hohe Summe und sie wirft die Frage auf, warum man dieses Geld nicht einfach nimmt und pauschal an jeden auszahlt. Zwei Probleme gehen damit einher.

Erstens, viele argumentieren, dass es heute schon viel zu viel Geld dem produktiven Teil der Wirtschaft entzogen wird, was zu teils schmerzhaften Wohlstandverlusten führt. Ein BGE sollte also möglichst darunter liegen. Aber auch wenn es nur bei 800 Euro pro Monat läge, dann bliebe noch immer das zweite Problem bestehen.

Dieses beruht darauf, dass die meisten Zahlungen (v.a. jene der Versicherungen) auf Leistung und Gegenleistung beruhen. Die Bürger werden zwar zum Abschluss einer Versicherung gezwungen, erhalten dafür aber auch eine garantierte Gegenleistung. Sie müssen ihr Einkommen dafür einsetzen und damit basiert das System auf geleisteter Produktivität. Ein BGE dagegen würde nicht auf der direkten Produktivität seiner Empfänger basieren, sondern auf der Produktivität all jener, die nicht auf das BGE angewiesen sind. Es wäre damit ein „Vertrag zulasten Dritter“ - etwas, das auch Horst Lüning in vielen seiner Videos kritisiert.

Das BGE hinge damit stets am seidenen Faden, dass es genügend Menschen gibt, die bereit sind, die Party zu finanzieren, ohne aber selbst mitzufeiern. Der Blick auf das beste Deutschland aller Zeiten zeigt, dass so etwas nicht länger als zwei Generationen oder 40 Jahre lang möglich ist und auch nicht ohne Mauern, Stacheldraht und Selbstschussanlagen.



Eine Prozessorensteuer als steuerliches Wundermittel?



Auch mögliche Auswege aus diesem Dilemma sind mit einigen Fragezeichen versehen. Viele Verteidiger des BGE wie etwa der demokratische US-Präsidentschaftskandidat Andrew Yang wollen die steuerliche Bemessungsgrundlage grundlegend verändern. Nicht mehr das Einkommen soll besteuert werden, sondern das neue Nonplusultra der viel beschworenen nächsten Industriellen Revolution mitsamt KI und Robotern soll künftig im Fadenkreuz der Finanzbehörden stehen. Deren überlegene Produktivmacht basiert in erster Linie auf der Rechenleistung von Prozessoren, so dass es nur logisch wäre, künftig die Rechenleistung neuer Prozessoren zu besteuern und aus diesen Geldern das BGE zu finanzieren.

Auf Ebene der Umsetzung könnte dies beispielsweise bedeuten, dass jeder neue Prozessor pro einer Million Rechenoperation pro Sekunde einmalig mit einem Euro besteuert wird. Für das neueste Apple Produkt, dem iPhone XS mit einem 2,49 GHz Prozessor (2,49+ Mrd. Rechenoperationen pro Sekunde) fielen damit mindestens 2.490 Euro an, auch wenn die Berechnung der effektiven Rechenleistung aufgrund der mitunter komplexen Architektur der Geräte heute alles andere als einfach ist.

Dank des Moorschen Gesetzes würde eine solche Steuer dem Konsumentenmarkt für neue elektronische Geräte nicht einmal dauerhaft schaden. Im Bereich der Privatwirtschaft wiederum hätte diese Sondersteuer vermutlich sogar kaum Auswirkungen, da die Berechnungseffizienz heutiger Industrieprogramme (also überall, außer bei Google oder Palantir) in der Regel eher mäßig ist und sich die höheren Kosten mit besseren Algorithmen kompensieren ließen. Lediglich der Preis von Bitcoin würde dadurch auf Null sinken. Aber es gibt ja noch Gold.

Ein viel größeres und möglicherweise unlösbares Problem einer derartigen Besteuerungsgrundlage würde sich auftun aufgrund der Grenzenlosigkeit des digitalen Raumes. Sobald ein Land eine derartigen Prozessorensteuer einführt, dann würden sämtliche Datenzentren ins Ausland abwandern. Während die Einfuhr von Prozessoren für Endgeräte relativ gut kontrolliert werden kann, so wäre das Herausfiltern von Ergebnissen für im Ausland ausgeführte komplexe Berechnungen dagegen gänzlich unmöglich.

Dabei brächte es nicht einmal etwas, das Internet in einer Weise zu drosseln, dass Daten nur noch häppchenweise über die Grenzen fließen können. Dank billiger und kompakter Speicher mit hoher Kapazität könnten die Daten einfach offline (und im Zweifel in einem Kondom verpackt im Magen des Kuriers) ins Ausland gebracht werden. Zur Verhinderung eines solchen Verhaltens müsste die Prozessorensteuer so gestaltet werden, dass derartige Nebeneffekte nicht öfters auftreten, als opportunistisches Verhalten im heutigen Steuersystem – keine allzu gute Nachricht, wie sich mit Sicherheit jeder vorstellen kann.

Eine Prozessorensteuer könnte dadurch nie auch nur annähernd so hoch sein, um damit jene Einnahmen zu generieren, die es für ein BGE bräuchte. Im Zweifel würde lediglich die Digitalindustrie ins Ausland abwandern, während die heimische Wirtschaft ruiniert wird und damit die Bevölkerung verarmt und am Ende wegen des implodierten BGE-Systems buchstäblich mit Nichts dasteht. Ohne einen Bruch mit freiheitlichen Prinzipien wäre hier leider nichts zu machen.



KI und Roboter werden alles wegfressen



Trotzdem scheinen in Politik und Gesellschaft jene Kräfte immer mehr an Aufwind zu gewinnen, die nicht nur im gegebenen System eine vorteilhafte Preisleistung erkennen, sondern die das System in Richtung des BGE reformieren wollen. Jenseits ideologischer Nischen gibt es dazu zwei gängige Argumente.

Das erste lautet, dass ein BGE-System als Ersatz für die heutigen staatlichen sozialen Sicherungssysteme bei weitem günstiger wäre. Alleine die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit 96.800 Mitarbeiter, die mit einem BGE ihre Daseinsberechtigung verlören – sie würden also zu den ersten Kunden des BGE.

Anstelle von brutto 3.500 Euro pro Kopf und Monat gäbe es dann nur noch 800 Euro für jeden der ehemaligen Arbeitsvermittler. Mit der gleichen Summe könnten also vier Mal so viele Menschen (knapp eine halbe Million) durchgebracht werden. Das ist sehr viel, jedoch handelt es sich bei der BA auch um eine der größten deutschen Behörden. Das Einsparpotenzial in diese Richtung ist daher deutlich begrenzt und dürfte kaum die zwei Millionen Marke knacken.

Das zweite Argument basiert auf der oben beschriebenen nächsten (oder aktuellen) Industriellen Revolution mitsamt Computerisierung, Künstlicher Intelligenz und Robotik.

Klar ist, dass in den kommenden Jahren mehrere technologische Flaschenhälse nicht mehr existieren werden. Oftmals angeführt wird das autonome Fahren, was in fünf bis zehn Jahren einem Gutteil der halben Million LKW-Fahrer in Deutschland die Einkommensgrundlage rauben wird (was die Politik in Rumänien aber nicht vom Import neuer LKW-Fahrer abhält). Dazu werden auch andere Berufsfelder in dem Sektor verschwinden vom Taxifahrer bis hin zum Verkehrspolizisten, da Roboter vermutlich weniger oft die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten, als es bei ihren biologischen Artgenossen heute der Fall ist.

Allgemein erwartet wird, dass sich diese Entwicklung hin zur umfassenden Automatisierung von industriellen und generell gewerblichen Prozessen so schnell ablaufen wird, dass in kurzer Zeit ein hoher Prozentsatz an Menschen nicht mehr mit KI-Systemen wird mithalten können. Ihnen wird die Wahl bleiben, die Arbeit für einen Bruchteil der heutigen Bezahlung fortzuführen, oder sie müssen damit rechnen, durch Roboter und KI-Systeme ersetzt zu werden.

Die Vergangenheit zeigte zwar immer wieder, dass derartige Umwälzungsprozesse einhergehen mit einer Vielzahl neuer Beschäftigungsmöglichkeiten. Allerdings bin auch ich der Ansicht, dass nach dem KI-Tsunami wohl nicht mehr viel stehen wird, dafür wird es einfach zu schnell ablaufen. Die erforderlichen Fähigkeiten, in diesem Sturm mithalten zu können sind zu spezifisch, als dass die Mehrheit der Menschen noch eine Chance hat. Marktrelevante sinnvolle und sinnstiftende Beschäftigungen wird es in zehn bis fünfzehn Jahren vermutlich kaum noch geben.

Ob es so kommen wird oder nicht sei dahingestellt. Tatsache bleibt jedoch, dass die Zahl der BGE Befürworter steigt und die technologisch induzierten Friktionen auf dem Arbeitsmarkt immer mehr zunehmen. Ich selbst war daher lange Zeit ein Befürworter des BGE. Bei meinen Erwägungen jedoch bin ich drei Fragen gestoßen, deren zufriedenstellende Beantwortung zwingend ist für die Stabilität der wirtschaftlichen Grundlage für ein BGE-Sytem. Mein Problem dabei ist, dass für die Beantwortung dieser Fragen entweder das „B“ als „bedingungslos“ aufgegeben werden muss, oder alternativ freiheitliche Prinzipien so weit verletzt werden müssten, dass ein BGE einem umfassenden Zwangssystem gleichkäme.



Frage Nr1: Gibt es das BGE auch für Kinder?



Die erste Frage bezieht sich auf mögliches opportunistisches Verhalten in einem System mit einem BGE für Kinder. Personen könnten versucht sein, ihren finanziellen Status dadurch zu verbessern, indem sie mehr Kinder bekommen, um deren BGE für sich zu vereinnahmen.

Bereits heute ist dieses Phänomen beispielsweise deutlich zu beobachten bei Zigeunern, denen die relativ geringen Kindergeldbezüge ausreichen, um bis zu acht Kinder pro Frau zu gebären. Nach deren eigenem Bekunden ist der auf diese Weise gelebte Sozialstaatsopportunismus keineswegs ein Nebeneffekt des Fortpflanzungsverhaltens, sondern instrumental dafür. Gäbe es kein Kindergeld für sie – oder gar eine Prämie für den Verzicht auf (zu viele) Kinder – man kann davon ausgehen, sie hätten deutlich weniger Nachwuchs.

Ein derartiges Verhalten ist im längeren Blick äußerst bedenklich für jedes BGE-System. Denn dadurch steigt die Zahl der Empfänger permanent, während die Einnahmeseite möglicherweise weniger stark wächst. Was mit der steigenden Bevölkerung aber definitiv steigt, sind die Knappheiten für Güter und Dienstleistungen, die nicht mit Hilfe von KI oder Robotik für alle bereitgestellt werden können. Dazu zählen der knappe Boden, allgemein knappe Ressourcen, die Gefahr für Pandemien angesichts der Enge und der permanente Dichtestress für die Logistik von Mensch und Material.

Die Gefahr drohender relativer und absoluter Wertverluste eines BGE aufgrund dieser Art des BGE-Opportunismus über die Zahl der Kinder würde es früher oder später zwingend notwendig machen, Kinder vom Bezug eines BGE auszuschließen. Im Gegenteil, möglicherweise wäre es sogar sinnvoll als Voraussetzung für den Bezug des Geldes eine temporäre Fortpflanzungsverhütung zu verlangen. Wer Kinder möchte, der muss dann auf das BGE verzichten und den Nachwuchs mit selbst erwirtschafteten oder angesparten Mitteln großziehen.

Diese Bedingung als Bruch des Grundprinzips eines BGE erachte ich als notwendig für das längerfristige Funktionieren eines derartigen Systems, wenn auch nicht als eine hinreichend. Die Frage ist, wäre der Verhütungszwang als Voraussetzung für den Bezug eines BGE politisch durchsetzbar?



Frage Nr.2: Bekommen auch Erwachsene unter 25 Jahren ein BGE ausgezahlt?



Nicht nur Kinder sind aufgrund des Opportunismus der Eltern ein Problem für jedes BGE-System, auch Jugendliche und junge Erwachsene sind es. Die meisten Leser dieser Zeilen werden selbst eine Sturm und Drang Phase durchlebt haben in ihrer Jugend und wissen daher, was ich meine mit der Frage, ob es wirklich eine gute Idee ist, jungen Menschen leistungs- und bedingungslos Geld in die Hand zu drücken.

Ich kann zwar nur für mich sprechen und mein damaliges Umfeld, aber ich meine doch, die meisten jungen Menschen würden mit Hilfe eines BGE das Lernen und die Ausbildung in erster Linie substituieren durch Party, Alkohol, Spaß und sonstige Drogen und weniger durch Kunst, Kultur und Kenntnisse sammeln.

Im Ergebnis bekäme man eine Klasse an jungen Menschen, die einen wichtigen Teil ihrer Sozialisation und die Zeit des autonomen Sammelns von Erfahrungen völlig abgehoben von der Realität verbacht haben. Und auch wenn schließlich nur eine Minderheit der jungen Menschen jemals in das eigentliche Berufsleben einsteigt, so hätte der zu erwartende Exzess der jungen Generation wohl auch für diese Arbeitskandidaten dramatische Folgen. Trotz einer prinzipiellen Eignung, das Heer der Roboter entweder zu überwachen oder neu zu programmieren, würden wohl die wenigsten nach ihrem 25. Geburtstag noch den Weg in die Schaltzentralen der Zukunft finden. Entweder weil sie ihr Gehirn bis dahin kaputt gemacht haben, oder weil sie nie gelernt haben, über welche Talente sie verfügen.

Die Menschheit würde daher wohl bald schon vollends die Kontrolle verlieren und müsste sich dem Wohlwollen von KI und Robotern ausliefern.

Darüber hinaus würde auch die menschliche Kultur als Ganzes darunter leiden. Gerne wird zwar von der menschlichen Kreativität gesprochen, die sich vollends entfalten kann, wenn die Roboter erst einmal die ganze Arbeit machen. Die Frage jedoch ist, was genau herauskommen soll bei Menschen in einer Kultur, die nichts als den Exzess und die Flucht in die drogenbefeuerte Surrealität kennt, während Computer und Netzwerke das "Tittytainment" dazu liefern. Ich befürchte, nicht viel bleibendes.

Will die Menschheit die Kontrolle behalten über ihr Schicksal und sich an der eigenen Genialität erfreuen, dann darf sie ihre Jugend nicht verhätscheln. Etwas, das heute schon viel zu oft vorkommt. Mit einem BGE für junge Menschen aber würde genau das zur maximierten Regel für alle. Unser Ende als nicht mehr autonom lebensfähige Masse einer degenerierten Spezies wäre quasi garantiert. Die Frage ist: Wollen wir das?



Frage Nr.3: Was kann man sich mit dem BGE alles kaufen und wo kann man es?



Volkswirtschaftlich höchst relevant ist die Frage was passiert, wenn die Gewieften unter den BGE-Opportunisten dorthin ziehen, wo es mehr Ware gibt für das selbe BGE und damit dauerhaft und zunehmend Kapital aus jener Volkswirtschaft ziehen, die das BGE ausbezahlt.

Man muss sich dafür nur einmal die Statistiken zur AHV Rentenversicherung der Schweiz ansehen. Ein Viertel der Renten wird in das Ausland bezahlt, da man mit 2.000 CHF im Monat in Appenzell nicht allzu weit kommt, in Burgas mit der selben Summe aber König ist. Aufgrund dieser Arbitrage wird der Schweiz (und weniger auch anderen Ländern) heute schon sehr viel Geld entzogen. In einem normalen geldwirtschaftlichen Umfeld ohne stetige Kapitalzuflüsse in den sicheren Hafen Schweiz hätte das sicherlich deutliche Konsequenzen.

Ganz ähnliche, wenn nicht gar schwerwiegendere Konsequenzen würden auftreten, wenn ein Land sich ein BGE-System leistet, während andere Länder zu arm dafür sind.

Der stetige Abfluss an Kapital durch die Wohnortsopportunisten unter den BGE Beziehern hätte zur Folge, dass BGE-Zahlungen früher oder später entweder verringert werden müssten, oder aber die Steuern zur Finanzierung des BGE müssten steigen. In beiden Fällen hätte dies eine verstärkende Wirkung für den Wohnortsopportunismus zur Folge. Im ersteren Fall würden mehr Menschen wegziehen, um ihren wirtschaftlichen Status zu erhalten und im zweiteren würden die höheren Steuern mehr Menschen in das BGE-System drücken, von denen wiederum einige ins Ausland ziehen. Beide Verhaltensweisen würden Einsparungen so lange zunichte machen, bis der Wohlstand auf das Niveau des Landes ohne BGE erodiert ist.

In einer Welt ohne gleich verteilten Reichtum und einheitlichem Gesetzesrahmen – also einer Weltregierung – wäre dieser Arbitrageeffekt unausweichlich und er würde bald schon das BGE-System zum kollabieren bringen. Dies unabhängig von der Anfangshöhe des BGE und auch unabhängig vom Wohlstandsgefälle zwischen den Ländern. Der Erosionsprozess würde im Zweifel einfach nur langsamer ablaufen.

Aufgrund dieser Unausweichlichkeit müsste das „B“ in BGE noch einmal verletzt werden. Das BGE könnte beispielsweise ähnlich wie in Kuba in einer nicht konvertiblen Währung erfolgen, so dass die daraus bezogenen Gelder nur im BGE-Land selbst ausgegeben werden können. Während diese Lösung durchaus praktiabel wäre, so könnte es jedoch zu weit verbreitetem Missbrauch kommen, wie es auch in Kuba der Fall ist. Im Laufe der Zeit käme es zu realwirtschaftlichen Abnutzungserscheinungen, die früher oder später im Systemende für das BGE resultieren.

Die Frage im Extremfall wäre daher: Müsste man BGE Beziehern Reisen in das Ausland untersagen, damit sie dem Rest nicht den Boden unter den Füßen wegziehen?



Ein System für ein privates, freiwilliges und gewinnorientiertes BGE wäre durchaus möglich



Die genannten Probleme sind meines Erachtens so bedeutend und unlösbar, dass jedes BGE-System notwendigerweise daran scheitern muss, oder in eine Tyrannei abgleitet. Vielleicht fehlt es mir aber auch einfach nur an genügend Phantasie, um mir die entsprechenden Lösungen ausmalen zu können.

Bei weitem besser ist mein persönliches Vorstellungsvermögen dagegen bei Konzepten, die nicht den Staat als Hebel zum Inhalt haben, sondern die vielmehr auf Freiwilligkeit basieren. So meine ich auch, dass ein BGE ohne die genannten Systemfehler durchaus möglich ist und das sogar ganz ohne staatliche Beteiligung, ohne Zwang, ohne Umverteilung und nur auf Freiwilligkeit basierend und gewinnbringend für alle Beteiligten.

Das aber ist eine andere Geschichte. Wer sie lesen möchte und mich beim Verfassen des Artikels für ein „FBGE“ als „Freiwilliges bedingungsloses Grundeinkommen“ etwas motivieren möchte, der darf mir gerne ein kleines Ostergeschenk machen. Entweder bei Leetchi über eine Spende, oder wer dabei anonym bleiben möchte, der kann mir eine Paysafecard in den Osterkorb legen, oder alternativ ein paar Kryptos schicken. (Vergessen Sie dabei nicht andere Blogger und Alternativmedien!)

Im Voraus Vielen Dank dafür. Ich wünsche allen Lesern schöne Ostertage!