1. November 2018

Gerichtsurteil aus Finnland: Sex zwischen Migrant und zehnjährigem Mädchen war „einvernehmlich und keine Vergewaltigung“


Finnlands oberstes Gericht (Bildquelle)

Auch in Finnland brach vor einigen Jahren bereits die postmodern-multikulturelle Ära an. Dank EU Mitgliedschaft und der auch dort sich breit machenden Bereicherungen spezieller Einwanderergruppen übt sich nun auch die finnische Elite im Umbau des Gesellschaftssystems hin zu Islam und Scharia. Noch sollen es laut offizieller Zahlen zwar unter drei Prozent sein, die von Finnland aus zu Allah beten, aber auch im hohen Norden werden es in zwei Generationen bereits deutlich über zehn Prozent sein. Grund genug für Finnlands oberstes Gericht, das Alter für sexuellen Missbrauch von Kindern deutlich nach unten zu korrigieren.


Wenn der Migrant bei Mädchen die Barbiepuppe ersetzt



Vor einigen Tagen machte in Finnland eine Entscheidung des obersten Gerichts die Runde, in dem es um ein Urteil gegen einen heute 23 Jahre alten Asylbewerber ging. Das Gericht wies den Antrag auf eine Berufungsverhandlung ab und bestätigte damit die Urteile aus den unteren Instanzen gegen den Mann.

Die ursprüngliche Verurteilung des Asylbewerbers erfolgte, nachdem er im Herbst 2016 auf dem Gelände eines verlassenen Wohnblocks mit einem 10 Jahre alten Mädchen Sex hatte. Das damals für den Fall zuständige Gericht wertete die Sexualkontakte des Mannes mit dem halb so alten Mädchen inklusive der per Telefon ausgetauschter Nachrichten mit sexuellem Inhalt als schweren sexuellen Übergriff. So wurde er dann schließlich zu drei Jahren Haft und einer Entschädigungszahlung von 3000 Euro verurteilt.

Während die Staatsanwaltschaft damals aber forderte, den Mann auch wegen Vergewaltigung zu verurteilen und später deswegen in Berufung ging, war das Gericht geneigt, der Darstellung des Asylanten zu folgen und wertete die Sexualkontakte nicht als Vergewaltigung. Das heißt, die Richter aller drei für den Fall verantwortlicher Instanzen – inklusive das oberste Gericht des Landes - sahen den Sexualkontakt der beiden als einvernehmlich an.

Die Judikative Finnlands folgt dabei ganz offenbar dem Trend zur Übernahme des islamischen Schariakodex, nach dem Mädchen ihre sexuelle Reife mit dem neunten Lebensjahr erreichen. Trotz des aus Sicht des Asylbewerbers und nun auch der finnischen Gerichtsbarkeit rechtlich unproblematischen Sexualkontakts sind aber noch nicht alle Finnen bereit, die neuen Realitäten zu akzeptieren.

Nach dem Abweisen der Berufungsverhandlung durch das oberste Gericht kam es in Finnland zu einem öffentlichen Aufschrei, wobei einige Politiker härtere Strafen für den sexuellen Missbrauch von Kindern forderten. Eine Professorin für Kinderpsychiatrie bestand auch darauf, dass ein zehnjähriges Kind eine solche sexuell geladene Situation nicht abschätzen kann, einvernehmlicher Sex mit einem Kind daher nicht möglich sei.

Laut finnischem Recht können Straftäter ab einer Verurteilung von mindestens einem Jahr nach Absitzen der Strafe abgeschoben werden. Da es sich beim Täter aber um einen Asylbewerber handelt, dem in seinem nicht genannten Heimatland möglicherweise Folter drohen könnte ist nicht sicher, ob er danach auch abgeschoben werden wird. Ebenso unsicher ist, ob er dem Mädchen die Entschädigung von 3000 Euro wird bezahlen können. Immerhin ist er arbeitslos, lebt von Asylhilfe und sitzt nun erst einmal drei Jahre lang im Gefängnis.

Was bleibt ist, dass mit dem Urteil für Päderasten (fast) goldene Zeiten in Finnland angebrochen sind. Man muss nur Mohammed heißen, bzw. Juusuf Muhamed Abbudin.