24. Oktober 2019

Australische Provinz erwägt Frauen den nachträglichen Widerruf von einvernehmlichen Sex einzuräumen


Die Rache der Liebestöter (Bildquelle)

Einer der heimlichen Champions des postmodernen Kulturmarxismus ist die australische Provinz New South Wales (NSW). In Sachen dunkelgrüne Politik kann die Gegend genauso ganz oben mithalten, wie offenbar auch beim dunkelroten Giftspritzenfeminismus. Wer (als Mann) das Traumziel Australien besucht, der sollte künftig einen großen Bogen machen um die im Südosten des Kontinents gelegene Region, in der leider auch Sydney liegt. Die gute Nachricht ist, dass Melbourne, Perth und Ayers Rock - Pardon - der/die/das Uluru in anderen Provinzen beheimatet sind.



7News: Trotz eines „Ja“ zum Sex könnte Geschlechtsverkehr in NSW dennoch als Vergewaltigung gewertet werden, falls ein neues Gesetz zum Widerruf der Zustimmung zum Sex verabschiedet wird



Laut eines neuen Gesetzesvorschlages könnten Person in NSW trotz einvernehmelichen Geschlechtsverkehrs, bei dem der Sexualpartner „ja“ sagte, vor Gericht wegen einer Vergewaltigung verurteilt werden, falls das Opfer seine Zustimmung nachträglich zurücknimmt.

Die Kommission für Justizreformen in NSW schlug dazu vor, die Umstände, unter denen eine Zustimmung zum Sex nachträglich entzogen werden kann zu erweitern auf Fälle, in denen eine Person „erstarrt“ ist und deswegen nicht „nein“ sagen kann.

Die Kommission fordert diesbezüglich ein Gesetz, nach dem Person die Zustimmung zum Sex „durch Worte oder ihr Verhalten“ widerrufen kann.

„Eine Person kann den Widerruf der Einwilligung beispielsweise mit der Körpersprache andeuten, und das selbst wenn die Einwilligung zuvor mündlich erteilt wurde“, heißt es in Entwürfen für eine Überarbeitung jenes Gesetzes, das sich mit der sexuellen Einwilligung beschäftigt.

Derzeit wird die Zustimmung laut Straftgesetz genau dann erteilt, wenn die Person in freier Entscheidung und Beeinflussung dem Geschlechtsverkehr zustimmt.


Erweiterung des Gesetzes



Die Kommission schlug überdies vor, im Gesetz zwingend vorzuschreiben, dass eine Zustimmung nur dann erteilt wurde, wenn dies davor explizit kommuniziert wurde.

„Ohne die Mitteilung der Zustimmung ist es keine Zustimmung“, heit es in dem Vorschlag.

„Eine Zustimmung ist nicht nur ein innerer Geisteszustand, sondern ein kommunizierter Geisteszustand.“

„Die eine Person muss der anderen die Zustimmung erteilen.“

„Unser Entwurf würde zum Beispiel auch berücksichtigen, dass eine Person, die aus Angst erstarrt und nicht kommunizieren kann, keine Zustimmung gibt.“

Generalstaatsanwalt Mark Speakman ordnete die Überprüfung im Mai letzten Jahres an, nachdem es nach zwei Prozessen und zwei Berufungen zu dem hochkarätigen Freispruch von Luke Lazarus kam, der beschuldigt wurde, eine Frau außerhalb eines Nachtclubs vergewaltigt zu haben.

Als er vom Richter freigesprochen wurde meinte er, dass Lazarus davon ausging, dass sie ihr Einvernehmen zum Sex gab.

Laut der Kommission sollte gesetzlich festgelegt werden, dass in Fällen, in denen sich eine Person physisch oder verbal nicht widersetzt, nicht davon ausgegangen werden kann, dass dies einer Zustimmung gleichkommt.

„Damit würden Bedenken ausgeräumt, wonach das Gesetz nicht vollständig auf das gängige Missverständnis eingeht, wonach Unterwerfung oder Passivität als Zustimmung gewertet werden können,“ so die Kommission.

Des weiteren wurde auch vorgeschlagen, dass das Gesetz den Widerruf der Zustimmung einer Person anerkennt, wenn zwar einer Form von sexueller Aktivität zugestimmt wird, dann aber eine andere durchgeführt wird.



Die schlichte Annahme einer Zustimmung ist „unzureichend“



Bislang hat die Kommission über einhundert Eingaben zum Thema erhalten. Beispielsweise plädierte die Verbrechensopferhilfe NSW und eine Sexarbeiterorganisation für die angedachten Reformen.

„Es reicht einfach nicht, dass die Täter davon ausgehen oder glauben, dass sie die Zustimmung ihres Opfers haben,“ so dieVerbrechensopferhilfe.

Gegen die vorgeschlagene Verschärfung sind die Justistenvereinigung NSW und die australische Anwaltskammer, da die Ausweitung der Zustimmungspflichten ihres Erachtens zu Verwirrung und Unrecht führen würde.


Das heißt also, meine lieben australischen Mädels, dass wenn wir uns das nächste Mal verbal wie nonverbal auf Poposex einigen, ihr zwischendrin dann aber meinen Pipimann in den Mund nehmt, dann gibts eine Anzeige!