9. Juli 2019

Weibliche Richterin erspart überführter weiblicher Wiederholungstäterin Gefängnisstrafe, weil sie weiblich ist


Links die Säuferin; rechts die Feministin (Bildschirmfoto)

Nein, diese Überschrift ist keine Klickfalle. Und ja, es trug sich mit Großbritannien in einem Land zu, das für sich den Anspruch erhebt, ernst genommen zu werden. Bei der Angelegenheit ging es zwar nicht um eine staatstragende Sache, sondern mit Alkohol im Spiel eher um etwas aus der Abteilung gesellschaftliche Alltagsabgründe. Das Urteil und die Begründung der Richterin jedoch zeigen eindeutig, wo die juristische Reise hingeht in dem Land und damit, dass die hochgelobte britische Rechtssicherheit wohl bald ein Fall fürs Museum ist.


Daily Mail: 30 Jahre alte Frau, die schon mehrfach beim betrunkenen Autofahren erwischt wurde und einen schweren Unfall verursachte muss nicht ins Gefängnis, weil sie eine Frau ist




Eine serienmäßig betrunken Auto fahrende Frau, die mit einer Flasche Wein intus drei Autos rammte, muss für ihre Tat nicht ins Gefängnis, weil sie weiblich ist.

Der 30 Jahre alten Victoria Parry aus Stratford-upon-Avon [idyllisch; Heimatort von Shakespeare] bekam von der Richterin offen mitgeteilt, dass sie für ihr Vergehen fraglos auf der Stelle ins Gefängnis gewandert wäre, wenn sie ein Mann gewesen wäre.

Stattdessen bestrafte sie Parry heute mit einer Bewährungsstrafe und verhängte dazu ein Fahrverbot gegen sie – und das trotz zweier Vorstrafen wegen ähnlicher Vergehen unter Alkoholeinfluss.

Bereits zuvor sorgte Richterin Sarah Buckingham für Empörung, weil sie der Angeklagten nur wegen ihres Geschlechts eine zweite Chance geben und ihr unbedingt den Gefängnisaufenthalt ersparen wollte. Im April vertagte die Richterin daher die Urteilsfällung und meinte dazu:

„Wäre Frau Parry ein Mann, dann stünde außer Frage, dass es direkt in Richtung Gefängniszelle gegangen wäre, da es sich bei dem Fall um ein schockierendes Beispiel für gefährliches Fahren handelt, zumal es bereits davor zwei Verurteilungen gegen die Person gab wegen übermäßigen Alkoholkonsums.

Diese neuerliche Straftat allerdings wurde im Mai 2018 begangen und sie ist seitdem nicht noch einmal negativ aufgefallen. Die Angeklagte hat eindeutig ein Alkoholproblem. Sie ist, ob sie es zugibt oder nicht, eine Alkoholikerin.“

Es war am 23. Mai letzten Jahres, als sie volltrunken von anderen Fahrern auf der Autobahn aus dem Wrack ihres Fahrzeuges gerettet wurde.

Ein daraufhin durchgeführter Alkoholtest ergab, dass sie 1,02 Promille Alkohol im Blut hatte - fast das Dreifache der gesetzlichen Grenze von 0,35 Promille.

Nachdem sie verhaftet wurde führte die Polizei fast zwei Stunden später einen weiteren Atemtest durch und lag dabei immer noch weit über der gesetzlichen Grenze.

Über den Unfallhergang sagte Staatsanwalt Tim Sapwell:
„Sie ist so gefahren, dass sie beim Unfall die hintere Stoßstange eines Lieferwagens erwischte, dann traf sie als nächstes den Außenspiegel eines Opel Insignia und beschädigte dann die Seite eines BMWs sehr stark.

„Sie schlug mit so einer Gewalt in das dritte Fahrzeug hinein, dass es das Hinterrad des BMW abgerissen hat und das Auto einen Totalschaden erlitt.

Ihr eigenes Fahrzeug, ein Fiat, begann daraufhin zu schleudern und fiel eine Böschung herunter, wo es dann in einen bewaldeten Bereich Feuer fing.“

Im Gericht wurde bekannt, dass Parry schon im Juli 2015 wegen ihres zweiten übermäßigen Alkoholvergehens drei Jahre lang kein Auto mehr fahren durfte.

Die Verkehrssicherheitsorganisation kritisierte die Richter dafür, dass sie Parry mit einem derartig leichten Urteil davon kommen ließ. Deren Sprecher meinte dazu:

„Gefährliches Fahren ist eine tägliche Bedrohung auf unseren Straßen. Wenn Fahrer am Steuer illegale und egoistische Sachen machen, wie etwa betrunken zu fahren, dann bringen sie ganz bewusst das Leben Dritter in Gefahr. Wiederholungstäter sind die gefährlichsten auf unseren Straßen.

Sie müssen streng bestraft werden, damit sie keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer mehr darstellen, und es muss ihnen deutlich gemacht werden, dass ein derart gefährliches Verhalten bei keinem Fahrer toleriert wird.“
Die aus Stratford-upon-Avon stammende Parry erhielt schlussendlich eine 18-monatige Bewährungsstrafe und darf 24 Monate lang kein Auto mehr fahren.

Meine Vermutung: Vielleicht dachte die Richterin ganz einfach nur, dass es keine nennenswerten Unterschiede gibt zwischen nüchtern und betrunken fahrenden Frauen.