31. Juli 2019

Wahlposse in der Bananenrepublik Sachsen - muss die Landtagswahl noch einmal von vorne beginnen?


Verunglimpfung eines hoheitlichen Symbols? (Bildquelle)

Bei Tichy wird gerade berichtet, dass in der linksgrün regierten Stadt Leipzig jetzt schon die Briefwahl freigegeben wurde, sprich der Wahlprozess für die Landtagswahl aktiviert wurde. Dadurch wird fraglich, ob sich möglicherweise noch kommende juristische Urteile im Zusammenhang mit der Wahl – es geht um die AfD Kandidatenliste – für die Wahl berücksichtigt werden können. Es riecht systematischer Sabotage der Landtagswahl, um die AfD künstlich klein zu halten.



Sächsiches Verfassungsgericht hebt Grundlage für Entscheidung gegen AfD Liste auf



Der sächsische Landeswahlausschuss kürzte der AfD vor einigen Wochen die Parteiliste für die Landtagswahl von ursprünglich 61 auf 18 Kandidaten. Als Begründung wurde angegeben, die Partei habe zwei unterschiedliche Parteitage abgehalten und dabei auch zwei verschiedene Wahlverfahren angewandt. Tatsächlich fand die Wahl der Kandidaten an zwei unterschiedlichen Tagen statt, wobei jeweils unterschiedliche Personen der Wahl vorsaßen. Ebenfalls korrekt ist, dass die ersten 30 Kandidaten in Einzelwahl gekürt wurden, während die nachfolgenden 31 beim zweiten Termin in einer Blockwahl bestätigt wurden.

Von Seiten der AfD hat sich niemand daran gestört, es gab also keinen Kläger gegen den Wechsel des Auswahlverfahren und auch nicht gegen den zweiten Termin und die neue Wahlleitung. Trotzdem sah der Landeswahlausschuss die Regeln verletzt und ließ nur die beim ersten Termin in Einzelwahl gekürten Kandidaten zu.

Die AfD wehrte sich juristisch dagegen und bekam – zunächst jedenfalls – teilweise recht vom sächsischen Verfassungsgericht. Dieses entschied, dass der Wahlmodus das entscheidende Kriterium war für die Besetzung der Parteiliste, soo dass die AfD auch die 12 am zweiten Tag in Einzelwahl bestimmten Kandidaten auf die Liste setzen darf.

Das Problem damit ist, dass mit dieser Entscheidung der ursprüngliche Streichungsgrund für nichtig erklärt wurde. Dieser bestand in der Behauptung des Wahlausschusses, dass zwei Parteitage abgehalten wurden. Da nun aber das Gericht auch einen Teil der Kandidaten des zweiten Parteitages für zulässig hält, dann kann das nur heißen, dass es keinen zweiten Parteitag gab.

Die Änderung des Wahlverfahrens wiederum - das zeigt ein beliebiges Beispiel nach einer kurzen Suche im Netz - ist eindeutig kein Grund für die Unzulässigkeit einer Liste. Infolgedessen hat die AfD bei einer neuerlichen Klage sehr wahrscheinlich gute Chancen, auch die übrigen in Blockwahl aufgestellten Kandidaten gerichtlich bestätigt zu bekommen.



Leipzig macht Nägel mit Köpfen



Es scheint als würde einigen in der sächsischen Landespolitik die Entscheidung des Verfassungsgerichts für die AfD und damit die beschriebenen Implikationen daraus überhaupt nicht gefallen. Ich kann nur spekulieren, halte es aber für gut möglich, dass die AfD bei der Wahl deutlich mehr als 14,2% Stimmen bekommt (das wäre der Anteil von 18 Abgeordneten bei 126 Parlamentssitzen unter Ignoranz der Erststimmen) und auch besser als 23,8% (30 von 126 Sitzen).

Es ist anzunehmen, dass man in den Parteihinterzimmern im Chemiedreieck mit ähnlichen Szenarien spielt, und einigen der besonders „demokratischen Kräfte“ die Aussicht auf eine bärenstarke AfD im Parlament überhaupt nicht zusagt. Bekanntlich gibt es von denen in Leipzig besonders viele und mit der Stasi im Hinterkopf braucht es nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, dass man dort möglicherweise zum Schluss kam, dass es besser ist Nägel mit Köpfen zu machen, bevor es noch schlimmer kommt.

Denn mit dem vorzeitigen Beginn des Wahlprozesses ergibt sich die Frage, ob es rechtlich überhaupt zulässig wäre, jetzt noch in die Wahlmodalitäten einzugreifen, so dass beispielsweise Parteilisten nachträglich abgeändert oder verlängert werden dürfen. Die in Aussicht stehende Zulassung aller 61 Listenkandidaten der AfD könnte dadurch effektiv verhindert werden, auch wenn die gesamte Liste gerichtlich bestätigt würde.

Bei Tichy vermutet man, dass man die Wahl wegen dieses „Schnitzers“ in Leipzig eventuell nochmal komplett von vorne beginnen muss. Das wirkt auf mich nicht unwahrscheinlich, wobei ich es vergleichbar wahrscheinlich halte, dass wir in Sachsen parallel dazu Großdemonstrationen sehen könnten wegen der versuchten Wahlbetrügereien – und zwar mit zwei Protestparteien: Einmal mit den betrogenen AfDlern, denen die Fraktion der Linksgrünen gegenüberstehen könnte, die sich um ihre „bereinigte“ Wahl betrogen sehen.

Wir lernen, wieder einmal hat es die Politik dank Inkompetenz und Ideologie geschafft, sich selbst und ein ganzes Land in eine völlig unmögliche Situation zu manövrieren. Wir dürfen gespannt sein, was noch kommen wird.