Verunglimpfung eines hoheitlichen Symbols? (Bildquelle) |
Bei Tichy wird gerade berichtet, dass in der linksgrün regierten Stadt Leipzig jetzt schon die Briefwahl freigegeben wurde, sprich der Wahlprozess für die Landtagswahl aktiviert wurde. Dadurch wird fraglich, ob sich möglicherweise noch kommende juristische Urteile im Zusammenhang mit der Wahl – es geht um die AfD Kandidatenliste – für die Wahl berücksichtigt werden können. Es riecht systematischer Sabotage der Landtagswahl, um die AfD künstlich klein zu halten.
Sächsiches Verfassungsgericht hebt Grundlage für Entscheidung gegen AfD Liste auf
Der sächsische Landeswahlausschuss kürzte der AfD vor einigen Wochen die Parteiliste für die Landtagswahl von ursprünglich 61 auf 18 Kandidaten. Als Begründung wurde angegeben, die Partei habe zwei unterschiedliche Parteitage abgehalten und dabei auch zwei verschiedene Wahlverfahren angewandt. Tatsächlich fand die Wahl der Kandidaten an zwei unterschiedlichen Tagen statt, wobei jeweils unterschiedliche Personen der Wahl vorsaßen. Ebenfalls korrekt ist, dass die ersten 30 Kandidaten in Einzelwahl gekürt wurden, während die nachfolgenden 31 beim zweiten Termin in einer Blockwahl bestätigt wurden.
Von Seiten der AfD
hat sich niemand daran gestört, es gab also keinen Kläger gegen den
Wechsel des Auswahlverfahren und auch nicht gegen den zweiten Termin
und die neue Wahlleitung. Trotzdem sah der Landeswahlausschuss die
Regeln verletzt und ließ nur die beim ersten Termin in Einzelwahl
gekürten Kandidaten zu.
Die AfD wehrte sich
juristisch dagegen und bekam – zunächst jedenfalls – teilweise recht vom sächsischen Verfassungsgericht. Dieses entschied, dass der Wahlmodus das entscheidende Kriterium war
für die Besetzung der Parteiliste, soo dass die AfD auch die 12 am zweiten Tag in Einzelwahl bestimmten Kandidaten auf die Liste setzen darf.
Das Problem damit
ist, dass mit dieser Entscheidung der ursprüngliche Streichungsgrund
für nichtig erklärt wurde. Dieser bestand in der Behauptung des
Wahlausschusses, dass zwei Parteitage abgehalten wurden. Da nun aber
das Gericht auch einen Teil der Kandidaten des zweiten Parteitages
für zulässig hält, dann kann das nur heißen, dass es keinen zweiten
Parteitag gab.
Die Änderung des
Wahlverfahrens wiederum - das zeigt
ein beliebiges Beispiel nach einer kurzen Suche im Netz - ist
eindeutig kein Grund für die Unzulässigkeit einer Liste.
Infolgedessen hat die AfD bei einer neuerlichen Klage sehr
wahrscheinlich gute Chancen, auch die übrigen in Blockwahl
aufgestellten Kandidaten gerichtlich bestätigt zu bekommen.
Leipzig macht Nägel mit Köpfen
Es scheint als würde einigen in der sächsischen Landespolitik die Entscheidung des Verfassungsgerichts für die AfD und damit die beschriebenen Implikationen daraus überhaupt nicht gefallen. Ich
kann nur spekulieren, halte es aber für gut möglich, dass die AfD
bei der Wahl deutlich mehr als 14,2% Stimmen bekommt (das wäre der
Anteil von 18 Abgeordneten bei 126 Parlamentssitzen unter Ignoranz
der Erststimmen) und auch besser als 23,8% (30 von 126 Sitzen).
Es ist anzunehmen,
dass man in den Parteihinterzimmern im Chemiedreieck mit ähnlichen
Szenarien spielt, und einigen der besonders „demokratischen
Kräfte“ die Aussicht auf eine bärenstarke AfD im Parlament überhaupt nicht zusagt. Bekanntlich gibt es von denen in Leipzig besonders viele und mit der Stasi im Hinterkopf braucht es nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, dass man dort möglicherweise zum Schluss kam, dass es besser ist Nägel mit Köpfen zu machen, bevor es noch schlimmer kommt.
Denn mit dem vorzeitigen Beginn
des Wahlprozesses ergibt sich die Frage, ob es rechtlich überhaupt
zulässig wäre, jetzt noch in die Wahlmodalitäten einzugreifen, so dass beispielsweise Parteilisten nachträglich abgeändert oder
verlängert werden dürfen. Die in Aussicht stehende Zulassung aller 61 Listenkandidaten
der AfD könnte dadurch effektiv verhindert werden, auch wenn die
gesamte Liste gerichtlich bestätigt würde.
Bei Tichy vermutet
man, dass man die Wahl wegen dieses „Schnitzers“ in Leipzig eventuell nochmal komplett von vorne beginnen muss. Das
wirkt auf mich nicht unwahrscheinlich, wobei ich es vergleichbar
wahrscheinlich halte, dass wir in Sachsen parallel dazu
Großdemonstrationen sehen könnten wegen der versuchten Wahlbetrügereien – und
zwar mit zwei Protestparteien: Einmal mit den betrogenen AfDlern, denen die
Fraktion der Linksgrünen gegenüberstehen könnte, die sich um ihre
„bereinigte“ Wahl betrogen sehen.
Wir lernen, wieder einmal hat es
die Politik dank Inkompetenz und Ideologie geschafft, sich selbst und ein
ganzes Land in eine völlig unmögliche Situation zu manövrieren. Wir
dürfen gespannt sein, was noch kommen wird.