1. März 2020

Jetzt rufen auch Nudisten nach dem juristischen Schutzschirm gegen „Hassverbrechen“


Reicht offenbar nicht mehr (Bildquelle)


Über Hassverbrechen und die Balkanisierung der Gesellschaft


Bei Frauen, Schwarzen, Behinderten, Moslems und Buchstabensexuellen könnte ich fast noch verstehen, warum sie gegen die kriminelle Mode des „Hassverbrechens“ geschützt werden wollen.

Wie gesagt: Fast.

Neben der Tatsache, dass damit auch kritikwürdiges nicht mehr bemängelt werden darf, besteht das Problem vor allem darin, dass es Tür und Tor öffnet für allerlei Extrawürste. Diese Extrawürste aber haben keine zwei Enden, sondern eines und zwar für die Gesellschaft.

Denn wenn niemand mehr jemanden wegen eines unerwünschten Sachverhalts kritisieren und nach Änderung verlangen darf, dann zerfällt die Gesellschaft über kurz oder lang, da sich infolge der verbalen Mauern notwendigerweise nach auch soziale Mauern bilden und irgendwann jene aus Stein und Mörtel. Sprich: Es tritt eine innere Homogenisierung ein, die einer Balkanisierung der Gesellschaft insgesamt entspricht.

Mit der Balkanisierung wiederum bildet sich ein idealer Nährboden für Konflikte, Gewalt und schließlich Krieg, was auch mit dem Begriff der „Balkanisierung“ ausgedrückt werden soll. Dessen namensgebende Region steht nunmehr seit Jahrhunderten in einem molekularen Bürgerkrieg, der nicht enden will. Krieg brach dort in der Vergangenheit immer wieder dann aus, wenn externe Befriedungsfaktoren wie eine Diktatur (Tito) oder äußere Schutzmächte (Habsburg, die Osmanen) ausfielen und ein Vakuum entstand, das gefüllt wurde mit den in den Teilgesellschaften fest eingepflanzten Ressentiments. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass sich dies in Zukunft ändern wird.

So bleibt, dass den ehemals freien Gesellschaften Europas mit dem immer stärker wuchernden Geschwür des Kampfes gegen „Hassverbrechen“ inklusive der Drohung mit Geldstrafen und Gefängnis, final nichts anderes als das droht, was auch auf dem Balkan eintrat: Ein ewiger molekularer Bürgerkrieg, der nur von außen und mit Gewalt unterdrückt werden kann.

Nur, wollen wir das? Offenbar ja.

Wenn Extremisten der Mitte den Kompromiss wegfressen


Wie die Daily Mail gerade berichtet, verlangen nun sogar Nudisten nach dem entsprechenden juristischen Schutzschirm bekannt als „Hassverbrechen“. 

Sie werden ihre Gründe haben, könnte man denken, für die Maximalkeule gesellschaftlicher Abwehr. Gibt es bekanntlich auch in Großbritannien eine intensive Kultur der Bereicherung durch die übliche Klientel.

Im genauen verlangt die „Britische Naturalistenvereinigung“ mit ihren 9.000 Mitgliedern nach dem juristischem Maximalschutz für sich, weil es sich bei ihrem Nackedeientum um eine „philosophische Glaubensfrage“ handelt. Das kann man so sehen, muss man aber nicht. 

Ebenso fragt sich, warum urplötzlich mehr notwendig ist als ein simples Schild am Strand, das besagt: „Ab hier nur Nacktbaden“. Der Chef der Vereinigung beantwortet die Frage: „Wir wollen in unserem Alltagsleben nicht ständig missbraucht werden,“ und verweist rhetorisch darauf, dass wenn schon die ganz oben genannten Kategorien auf der Schutzliste stehen – warum dann nicht auch Nudisten?

„Niemand verlangt, dass jeder nackt herumläuft,“ so seine nächste Aussage, die in ihrem Impuls jedoch weniger rational klingt und dem Motiv der verzweifelten Abwehr von Schaden folgt. Ganz im Gegenteil klingt hier eine Forderungsmentalität durch, die  dem invertierten Verlangen nach der Burka gleichkommt und zeigt, dass wir es hier nicht mit einem kompromissbereiten Mitglied der Gesellschaft zu tun haben, der darum weiß, dass nicht jeder jeden nackt sehen will.

In der Aussage klingt eher durch, dass hier jemand auf dem Zeitgeist reitend seinen Nagel einschlagen will, obwohl dieser nicht auf Holz aufliegt, sondern auf dem Fleisch, das Dritte ihr Eigen nennen. 

Ganz offenbar sehen die britischen Nudismusfundamentalisten die Gelegenheit gekommen, nicht mehr nur geschützt vor Perveren am ausgewiesenen Strand, im eigenen Garten oder beim offiziellen Nacktradeln ihre Genitalien belüften zu dürfen. Nein, sie wollen es immer und überall, wo es ihnen beliebt. Der Hassrede sei Dank. 

Dies im Zweifel auch vor Ihrem Kind. Und wenn sie vor diesen etwas vom Boden aufheben müssen? Nun, dann kann Ihr Kind ja wegsehen, wenn es diesem nicht gefällt.

Und Sie übrigens auch!

Mit dem Zeitgeist des „Hassverbrechens“ wird also letztlich nicht nur ein extremes Ende hofiert, das der kompromissorientierten Mitte den Raum zum Zusammenleben wegfrisst, indem es die verbale Ablehnung kriminalisiert. 

Vielmehr sind es mit jenen Randerscheinungen, die sich ein größeres Stück aus der Öffentlichkeit herausschneiden möchten, gleich beide extremen Enden, die sich ermächtigt fühlen zum Raumgewinn gegenüber den Rechten all jener, die nie etwas damit zu tun hatten und die auch künftig nichts damit zu tun haben wollen.

Gestern waren es also Frauen, Schwarze, Behinderte, Moslems und Buchstabensexuelle, die ihren Schutzbrief vor „Hassverbrechen“ bekamen.

Heute sind es Nudisten.

Und morgen?

Übergewichtige, Analphabeten, Farbenblinde, Hypochonder, Citroenfahrer und Leute, die keinen Spargel mögen. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Wir dürfen gespannt sein, wann es dann so weit sein wird, bis ähnlich der afghanischen Gesellschaft hohe Mauern um jedes Anwesen gezogen sind und es innerhalb derer blühende Gärten geben mag. Außerhalb davon aber es jenseits von schlammigen Feldwegen und herumfliegendem Müll nicht viel zu sehen gibt. Es sei denn natürlich , es tritt eine Krise ein und dann passiert genau das, was seit Jahrhunderten auf dem Balkan passiert.