14. Mai 2019

Adoptiveltern richten die ihnen anvertrauten Kleinkinder auf transsexuell ab - Oberstes Gericht gibt grünes Licht dazu


Früher haben sie auf Zyklon-B vertraut, heute sind es Hormonblocker (Bildquelle)

Die Meldungen aus der britischen Transendiktatur werden immer verstörender, auch wenn absehbar war, dass es so kommen musste. Es scheint, als würden Aktivisten und ihre gutmenschlichen Gefolgsleute die gesamte Klaviatur bespielen wollen im Hinblick auf die Zerstörung von Kinderseelen und ihre postmoderne Rekonstruktion. Dabei spielen alle mit; Ob Eltern, Ärzte, Lehrer, Behörden oder Politiker und so ist nur folgerichtig, dass nun auch Richter ihren Teil dazu beitragen und grüne Licht für diese Art der Zersetzung geben.



Daily Mail: Dreijährige wechselt das Geschlecht von Junge zu Mädchen, nachdem sie bei Pflegeeltern untergebracht wurde, deren eigener Sohn gerade dazu übergegangen war, im Alter von sieben Jahren weiblich zu werden



Nachdem ein drei Jahre alter Junge bei Pflegeeltern untergebracht wurde, deren eigener sieben Jahre alter Sohn sich zum Mädchen erklärt hat, wurde auch er in einer Mädchenuniform in die Vorschule geschickt.

Obwohl die Lehrer die Eltern „ausdrücklich“ darum baten, den Kleinen mit Jungenbekleidung in die Einrichtung zu schicken, verkleideten sie den Junge für die Schule trotzdem als Mädchen.

Die Sache kam ans Licht, als sich die Eltern wegen der Fehlbehandlung ihrer Kinder vor Gericht verantworten mussten, wobei beim Urteilsspruch auch herauskam, dass sie daneben ein drittes Kind in ihrer Obhut hatten, das ebenfalls „geschlechtsspezifische Identitätsprobleme“ aufwies.

Die zuständigen Sozialbehörden wurden in dem Fall aktiv, weil bei gleich drei Treffern der dringende Verdacht bestand, dass sie das Geschlecht ihrer Kinder „manipulieren“ würden, wodurch den Kleinen „erheblicher emotionaler Schaden“ zugefügt wird.

Ursprünglich wollten die Sozialbehörden alle fünf der vom Paar adoptierten und eigenen Kinder wieder aus der Familie nehmen. Am letzten Freitag allerdings bekam das Paar von einem Richter des Obersten Gerichtshofs bestätigt, dass sie „gute Eltern“ seien, wobei er sie in ihrem Erziehungsstil als „ausgewogen und vorsichtig“ lobte.

Der Richter sagte: „Fast alle Seiten bestätigen, wie gut sich die Kinder in der Obhut der Pflegeeltern entwickeln, was den Standpunkt deutlich unterstreicht, dass sie gute Eltern sind“ .

Das Urteil gibt weitere Einblicke in das Leben des Paares frei, die sich seit 16 Jahren als Pflegeeltern betätigen. Zwei der fünf Kinder, um die es im Gerichtsverfahren ging waren ihre eigenen Kinder, während sie drei adoptiert hatten.

Das jüngste der eigenen Kinder ist heute 13 Jahre alt und entschied sich im Alter von sieben Jahren dazu, das Geschlecht zu wechseln. Daraufhin sorgten die Pflegeeltern ohne Bedenkzeit für die rechtlich verbindliche Änderung der Identität des Kindes, so dass der Name des Kindes in der Geburtsurkunde geändert werden konnte und es einen neuen Pass erhielt.

„Allerdings war das neue Mädchen nicht glücklich über den Geschlechterwechsel, wie es einige Monate danach einem Mitarbeiter der Schule anvertraute, und dabei meinte, dass das Leben nicht lebenswert sei“, so der Urteilstext.

Kurz nach dem Geschlechterwechsel des ersten Kindes bekam die Familie einen weiteren Jungen als Adoptivkind zugeteilt. Im Januar 2016, als er drei Jahre alt war, wurde er „in Mädchenkleidung gesteckt“, heißt es im Urteil.

Die Pflegemutter soll dies gegenüber einem Lehrer kommentiert haben mit: „Hier ist noch einer für die Tavistock (Klinik)“, wie die Gerichtsakten zeigen. [Die Tavistock Klinik ist ein berüchtigtes Zentrum für Geschlechtsumwandlungen, wo teilweise bereits bei Kleinkindern irreversible Hormontherapien durchgeführt werden.]

Im folgenden Jahr, als der als Mädchen verkleidete Adoptivjunge vier Jahre alt war begann er mit dem Besuch der Schule, wobei es im Urteil dazu heißt: „Die Schule bat ihn, in der Uniform eines Jungen zu kommen. Im September kam er jedoch in einer Mädchenuniform.“

Im Juli letzten Jahres schließlich leiteten die zuständigen Behörden ein Verfahren ein mit dem Ziel, alle fünf Kinder aus der Familie zu holen, da es Bedenken gab, wonach sie „in Bezug auf die wahrgenommene Geschlechterdysphorie vorschnell gehandelt haben“.

Danach allerdings wurde das Vorhaben aus unklaren Gründen vorerst wieder eingestellt. Nun wurde auch höchstrichterlich bestätigt, dass es rechtmäßig gewesen ist, die gegen die Pflegeeltern eingeleiteten Maßnahmen wieder ergebnislos einzustellen.

Der Richter sagte dazu: „Das Leben der Familie sollte nun weitergehen auf der Basis, dass sämtliche durch den eingeleiteten inquisitorischen Prozess entstandenen Vorwürfe umfassend ausgeräumt wurden.“

„Ich habe im Laufe der Anhörung festgestellt, dass Fragen zur Geschlechteridentität und das medizinische Verständnis darüber komplex ist und sich immer neue Erkenntnisse darüber ergeben.“