Lebensmittelhygiene mit Allah


Bangladesch und seine exportierten Opferriten (Bildquelle)


Beim derzeit abgehaltenen islamischen Opferfest verhält es sich ähnlich wie beim Ramadan. Als Nicht-Moslem könnte einem dieser Anlass sonstwo vorbei gehen, allerdings sprechen Sicherheitsaspekte eindeutig für eine Sensibilisierung gegenüber dieser zwangsimportierten Kulturgepflogenheit. Während aber im Ramadan eher auf die ohnehin angespannte Gemütslage unserer Goldstücke geachtet werden muss und man auch eindeutig an den Beginn des Fastenmonats erinnert wird, da die Supermärkte des Landes plötzlich sichtbares Sicherheitspersonal einsetzen, so verhält es sich mit dem Opferfest etwas anders.



Hygiene ja, aber nur für Schweinefleisch und andere Delikatessen



Es ist nicht so, dass der Islam keine Hygieneregeln kennt. Im Gegenteil, es gibt einige äußerst strikte Regeln. Vor allem der Verzehr von Schweinefleisch unterliegt größten Einschränkungen. Selbst im Fall des Verhungerns darf der Korangläubige nur dann darauf zurückgreifen, wenn zuvor die ebenso unreinen Hunde verspeist wurden und die Ehefrau(en).

Hinsichtlich anderer Tiere und ihrer Behandlung ist man nicht so wählerisch. So darf der gute Moslem beispielsweise auch eine Ziege körperlich lieben (ich musste kurz innehalten, um die richtige Formulierung zu finden) und sie danach essen. Aber nur dann, wenn er zuvor nicht seinen Samen in die Ziege (wie formuliert man das möglichst unverdächtig?) eingepflanzt hat. Hat er das allerdings getan, so ist es ihm nur noch gestattet, die Ziege außerhalb des Dorfes zu verkaufen.

Den Sinn hinter diesen Regeln dürfen Sie sich selbst ausdenken. Tatsache jedenfalls ist, der Islam kennt allerhand Regeln, Vorschriften und Verbote für den Umgang mit Nutztieren. Nur, diese könnten sich nicht stärker von dem unterscheiden, was wir im bösen weißen, patriarchalischen und ungläubigen Europa für sinnvoll halten.

Und das sorgt auch im Bereich für Nahrungsmittelhygiene für einige Neuerungen, die man nur mit besonderem Silberblick als „Verbesserung“ bezeichnen kann.



Sadiq Khans Ostlondon und seine Hinterhofmetzgereien



Ich kenne mich nicht aus im britischem Lebensmittehygienerecht, vermute aber stark, dass es nicht erlaubt ist, bei sich im Hinterhof eine ganze Kuh zu erlegen und zerlegen - wobei es sich sich auch um eine Ziege oder ein Schaf handeln könnte.

Die Szene wurde von oben durch eine Anwohnerin beobachtet, der die Sache etwas seltsam vorkam und daher die Behörden einschaltete. Daraufhin bekam die selbstberufene Metzgerfamilie tatsächlich sogar einen behördlichen Besuch wegen der mangelnden Hygiene.

Verteidigt wurde das Verhalten der Hinterhofmetzger natürlich von einem Vertreter der „Ramadan Foundation“ mit dem Vornamen Mohammed, der die Familie mit den Worten verteidigte, dass diese „nichts falsch gemacht haben, sondern einfach nur ihre Religion praktizierten“.

Mohammed hat da gar nicht mal unrecht. Wer nämlich Religion - also der einen - unterstellt, dass sie perfekt ist und ihre Anhänger in deren Namen nie etwas falsch machen können, dann ist natürlich auch das tierische Gemetzel in einem der vielen islamisierten Hinterhöfe Ostlondons völlig rechtens. 

Insgesamt werden während der islamischen Feiertagszeit immer mehr Nutztiere gestohlen gemeldet und Überreste von Nutztieren gefunden, die nicht verwertet werden konnten. Mohammed von der Stiftung äußerte sich zwar nicht zur Rechtmäßigkeit des Vorgehens, wonach Ungläubigen das Vieh gestohlen wird, um es islamisch korrekt zu opfern. Der Koran aber ist selten eindeutig in der Sache.

Angesichts der Islamisierung der britischen Justiz ist unwahrscheinlich, dass die Hinterhofmetzger mit einer Strafe rechnen müssen - oder überhaupt das Fleisch entsorgt werden muss.

Anders dagegen könnte es für die Tippgeberin enden. Ihr Name ist Julia McClenaghan und sie ist damit eine von wenigen ethnischen Engländern, die noch nicht die Koffer gepackt haben, sondern weiterhin in Neu-Bangladesch ausharren.

Es wäre ihr zu raten, baldmöglichst wegzuziehen oder vielleicht einige Schlösser mehr an die Wohnungstüre zu hängen. Denn wie so vieles andere ist auch die islamische Rache an Ungläubigen im Koran festgehalten, wobei Vergangenheit und Gegenwart eindeutig zeigen, dass diese nur zu gerne und mit letzter Konsequenz ausgeführt wird.

Ihnen, werter Leser, rate ich eindeutig ab von so leichtfertigen Aktionen wie jener durch Frau McClenaghan. Man weiß einfach nie, wie das endet. Falls Sie ein paar Schafe oder Ziegen halten ist auch empfehlenswert, vor und während wichtiger islamischer Feiertage besonders auf das Vieh zu achten.

Und nicht zuletzt würde ich Ihnen vom Konsum von Döner- oder anderem Fleisch abraten, das einem an orientalischen Imbissbuden feilgeboten wird. Zumindest während der islamischen Feiertage und kurz danach könnte es nämlich sein, dass Sie ungefragt die Reste des im Hinterhof zubereiteten Festtagsbuffets ihrer neuen Nachbarschaft auf den Teller bekommen.

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