Wie wir das GEZ System knacken können: Mit Volksabstimmungen auf Länderebene

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Gerade lese ich, wie die GEZ Praxis erneut als verfassungsgemäß bestätigt wurde. Wie viele andere Nichtnutzer ist auch mir diese Frechheit ein Dorn im Auge. Doch wie es scheint zementiert die Staatsmacht bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Grundlagen für diese Art des Schröpfens der Bürger. Ich denke aber, es gibt einen machbaren Weg, mit dem der GEZ der Boden unter den Füßen entzogen werden kann.


Der staatliche Rundfunk ist keine Bundesangelegenheit, sondern Ländersache



Was gerne übersehen wird ist, dass der öffentlich-rechtlichen Rundfunk von den Bundesländern organisiert wird und nicht von der Bundesregierung. 

Offiziell betreiben also die Bundesländer eigene Staatssender, die sich in freiwilliger Manier zusammengeschlossen haben, um ein flächendeckendes staatliches Rundfunkangebot anbieten zu können. So muss man es  nicht staatlich nennen, auch wenn in den sowjetisch anmutenden Programmräten in erster Linie Parteipolitiker sitzen.

Geregelt sind die Einzelheiten dieser Kooperation der Länder im Rundfunkstaatsvertrag, der zuletzt wegen der DSGVO Internetzensur abgeändert wurde und in seiner 21. Fassung gilt.

Da die Politik in den Ländern wie im Bund – und nicht zu reden von den staatsnahen Journalisten – sehr stark von der Öffentlichkeitsmacht (und den goldenen Pensionsfallschirmen) der GEZ Sender profitieren, ist es überaus naheliegend, dass diese trotz des Wegfalls des ursprünglichen Sendeauftrages weiter daran festhalten und diese sogar im Internet zu einer dominanten Größe ausbauen wollen.

Eigentlich sollte das Bundesverfassungsgericht hier als Korrektiv eingreifen und die Politik in ihre Grenzen weisen. Allerdings werden auch deren Richter von den Parteien bestimmt, was erklärt weshalb angemahnte Korrekturen an den Regelungen zur GEZ wie die aktuelle nie über reine Kosmetik hinausgehen.

Wer also etwas ausrichten möchte gegen den Gebührenmoloch der GEZ, der sollte es nicht ganz oben beim Verfassungsgericht versuchen, sondern ganz unten bei den Ländern ansetzen, die am Rundfunkstaatsvertrag teilnehmen.


Es genügt, wenn ein Bundesland den Staatsvertrag aufkündigt



Ich denke, man könnte das gesamte GEZ System zum Einsturz bringen, wenn ein Bundesland aus dem Staatsvertrag aussteigt, oder beschließt, dass nur noch solche Haushalte die Abgabe leisten müssen, die das Angebot der Staatsmedien auch nutzen. Dadurch würde ein ziemlich dicker Brocken an Einnahmen aufs Mal wegfallen, während die Gebühren für die übrigen „Zuschauer“ gleichzeitig merklich ansteigen, da die Kosten der Anstalten aufgrund von Ineffizienz, Korruption und Pensionslasten konstant bleiben.

Dies, so das Kalkül, würde die Legitimität des Systems weiter untergraben und angesichts des breiten Angebots privater Angebote zu einer weiteren Kundenflucht führen.

Aufgrund der Nähe der Landesregierungen zu den Staatsmedien ist ohne fundamentalen Politikwechsel allerdings nicht zu erwarten, dass sie freiwillig auf diese verzichten. Daher braucht es eine Volksabstimmung auf Länderebene. 

Die Frage lautet: Welches Land ist das geeignetste dafür?



Das schwächste Glied in der Kette lautet Ostdeutschland



Nicht alle Bundesländer garantieren in ihrer Verfassung das Recht auf Volksabstimmungen, nicht alle Bundesländer würden bei einer Volksabstimmung gegen die GEZ stimmen und nicht alle Bundesländer sind klein genug, damit Gegner des GEZ Systems hinsichtlich der zu erwartenden Wahlkampfkosten mit den wahrscheinlich aus allen Rohren schießenden Systemopportunisten mithalten können.

Wir suchen also ein kleineres Bundesland mit überdurchschnittlich über die Staatsmedien verärgerter Bevölkerung, das seinen Bürgern überdies Volksabstimmungen erlaubt. Der Blick auf die aktuellen Wahlumfragen in den Ländern zeigt, dass die wohl besten Chancen in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Brandenburg bestehen, da die AfD als einzig relevante Partei gegen das System dort einen Anteil von jeweils über 20% hat.

Zum Glück sehen alle vier Länder in ihren Verfassungen Volksabstimmungen vor.


Thüringen (Artikel 81 ff)

  • Nicht erlaubt sind Volksbegehren zum Landeshaushalt, zu Dienst- und Versorgungsbezügen, Abgaben und Personalentscheidungen.

Volksabstimmungen über Staatsverträge sind offenbar zulässig.

  • Gesammelt werden müssen 5.000 Unterschriften, die dann von der Landesregierung oder einem Drittel des Landtages bestätigt werden müssen. Ist dies nicht der Fall muss der Verfassungsgerichtshof des Landes angerufen werden.

Während die Unterschriften an einem Wochenende zusammen kommen könnten, ist es aber unwahrscheinlich, dass Regierung oder Landtag dem Antrag stattgeben werden. Es wird also auf eine Anrufung des Verfassungsgerichts herauslaufen. (Das kostet Geld und Zeit.)

  • Sobald dem Antrag stattgegeben wurden hat man wahlweise 2 Monate Zeit, um von 8% der Wahlberechtigten im Bundesland für das eigentliche Volksbegehren eine Unterschrift zu bekommen, oder alternativ hat man 4 Monate Zeit für die Unterschriften von 10% der Bevölkerung.

Dies ist eine hohe, weil teure Hürde. Laut Bundeswahlleiter gibt es in Thüringen etwa 1,8 Millionen Wahlberechtigte. Es braucht also (inklusive Reserve) 180.000 Unterschriften in 2 Monaten (3.000 pro Tag), oder gut 200.000 in 4 Monaten (1.600 pro Tag). Geht man von Kosten von 20 Cent pro Unterschrift aus, dann kostet das Unterfangen also mindestens 36.000 Euro.

  • Sind die notwendigen Unterschriften gesammelt und bestätigt, dann findet innerhalb von 6 Monaten eine Volksabstimmung in der Sache statt. Die Mehrheit der Stimmen entscheidet und die Wahlbeteiligung muss bei mindestens 25% liegen.

Ich denke, die Volksabstimmung würde maximal hinausgezögert werden, da je mehr Zeit vergeht, desto länger lässt sich die Bevölkerung umstimmen und desto geringer ist das Momentum für die GEZ Gegner, da die Euphorie über die erfolgreich gesammelten Unterschriften weitgehend verflogen sein dürfte. Trotzdem sehe ich angesichts der generell niedrigen Wahlbeteiligung auf Landesebene gute Chancen für einen Erfolg des Vorhabens in Thüringen.


Brandenburg (Artikel 75 ff)

  • Anträge aller Art aus dem Volk für Volksabstimmungen müssen im Landtag eingebracht werden. Sobald 20.000 Unterschriften gesammelt sind muss der Landtag einer Anhörung stattgeben.

Deutlich mehr als in Thüringen, aber noch immer machbar. Es dauert nur etwa länger und dürfte eine mittlere vierstellige Summe kosten.

  • Wird dem durch das Landesparlament innerhalb von 4 Monaten nicht stattgegeben, dann kommt es zu einem Volksbegehren, das von der Landesregierung oder einem Drittel des Parlaments abgelehnt werden kann. In diesem Fall geht der Antrag vor das Verfassungsgericht.

Die Hürde hier ist noch höher als in Thüringen, da sehr wahrscheinlich mehr als ein Drittel des Parlaments gegen die Aufkündigung des Rundfunkstaatsvertrages ist. Der Weg geht also auch hier über das oberste Gericht.

  • Ist dem Volksbegehren stattgegeben, dann hat man 6 Monate Zeit, um 80.000 Stimmen zu sammeln. Diese werden dem Landtag vorgelegt und sollte dieser sich immer noch gegen den Antrag sperren, dann kommt es zur Volksabstimmung, bei der mindestens ein Viertel der Wahlbevölkerung teilnehmen muss.

Im Vergleich zu Thüringen ist diese Hürde bei weitem niedriger. Zählt man jeweils beide Schritte zusammen, dann braucht es für Thüringen gerade einmal halb so viele Unterschriften - dies resultierend in halb so hohen Kosten. Die übrigen Variablen sind in beiden Bundesländern vergleichbar.


Mecklenburg-Vorpommern (Artikel 60 ff)

  • Volksbegehren können nur für das Erlassen, Abändern und Aufheben von Landesgesetzen eingebracht werden, wobei Haushaltsgesetze, Abgabengesetze und Besoldungsgesetze außen vor bleiben. Die Eingabe muss ausformuliert und mit Argumenten versehen sein.

Beim Rundfunkstaatsvertrag handelt es sich eindeutig um ein Landesgesetz, allerdings um keines das unter die Ausnahmen fällt. Und auch Argumente und konkrete gesetzliche Ausformulierung für dessen Änderung oder Aufhebung sollten für die Antragssteller im Bereich des Machbaren sein.

  • Anträge für Volksbegehren müssen von mindestens 120.000 Wahlberechtigten unterstützt werden.

Das ist eine sehr hohe erste Hürde. Die Verfassung konkretisiert nicht, wie diese Unterstützung signalisiert wird, aber es sind wohl Unterschriften, die es da braucht. Inklusive Reserve müssten also auf Anhieb 150.000 Unterschriften gesammelt werden. Das einzige Plus besteht darin, dass keine zeitlichen Vorgaben gemacht werden. Die Kosten aber liegen damit bei weitem höher als in den anderen beiden Ländern.

  • Erhält das Volksbegehren genügend Unterstützung, dann hat der Landtag 6 Monate Zeit für eine Entscheidung. Sollte dieser den Antrag ablehnen, dann findet 3-6 Monate danach eine Volksabstimmung statt. An dieser muss mindestens ein Drittel der Wahlberechtigten teilnehmen.

Auch hier sind die Regelungen weniger vorteilhaft als in den anderen beiden Ländern. Zwischen abgeschlossener Unterschriftensammlung und Volksabstimmungen würden im Zweifel 12 Monate vergehen. Hinzu käme die Zeit, in der die Unterschriften gesammelt werden müssen. Es wäre also ein Projekt, das sich mindestens 2 Jahre hinziehen würde.


Freistaat Sachsen (Artikel 70ff)

  • Volksanträge benötigen 40.000 Unterschriften, die mitsamt ausformuliertem und begründetem Gesetz dem Landtagspräsidenten vorgelegt werden, der diesem entweder stattgibt, oder aber ihn an das Verfassungsgericht weiterreicht.

Die vielen Unterschriften sind nicht wenig. Es wird einige Zeit dauern und mindestens 10.000 Euro kosten, diese zu sammeln. Die Vorlage wird erwartungsgemäß auch hier beim Gericht landen und dort etwas anstauben, bevor ihr höchstrichterlich stattgegeben wird.

  • Ist dem Antrag stattgegeben, dann hat der Landtag sechs Monate Zeit für eine Entscheidung. Lehnt er ihn ab, dann besteht die nächste Stufe im Volksentscheid, für den innerhalb von sechs Monaten mindestens 450.000 Unterschriften gesammelt werden müssen (2.500 pro Tag). Ist dies erreicht, dann findet die Volksabstimmung drei bis sechs Monate danach statt, wo dann die einfache Mehrheit der Stimmen entscheidet.

Die sächsische Hürdenlauf ist offensichtlich der schwerste und teuerste Variante der vier. Mit insgesamt gut einer halben Million Unterschriften, der zeitlichen Begrenzung der Sammlung und sehr viel propagandistischer Zeit für die Politik ist Sachsen der wohl schlechteste Kandidat für ein GEZ Referendum.



Chancen und Möglichkeiten


Auf den ersten Blick scheinen nur die institutionellen Pfade in Thüringen und Brandenburg am geeignet zu sein für eine Volksabstimmung über den Ausstieg aus dem Rundfunkstaatsvertrag, wobei Brandenburg deutlich die Nase vorne hat wegen der geringeren Zahl der benötigten Unterschriften

Der Aufwand zur Sammlung der 120.000 benötigten Unterschriften dürfte im mittleren fünfstelligen Bereich liegen, wobei die sechs Monate Wahlkampf danach deutlich teurer ausfallen dürften. Nimmt man an, dass 60% der Wahlberechtigten teilnehmen, dann gilt es, mindestens 600.000 Bürger (bzw. 300.000 Haushalte) von der Sinnhaftigkeit eines Ausstiegs aus dem GEZ System zu überzeugen.

Angesichts der aktuell 22% für die AfD in Brandenburg – absolut entspricht dies 440.000 Bürgern - sehe ich gute Chancen für einen Erfolg in dem Land, zumal nicht nur AfD Wähler das GEZ System für untragbar halten, sondern auch Wähler anderer nicht-linker Parteien, wie auch Nichtwähler, die vermutlich eher selten bei Arte und 3Sat einschalten.

Ausgerechnet eine linkes Projekt - das Wählen ab 16 Jahren - könnte sich in diesem Fall positiv auswirken, da kaum ein Jugendlicher überhaupt noch weiß, was ARD und ZDF sind.

Ziel einer Volksabstimmung gegen das GEZ muss dabei nicht zwingend der Komplettausstieg sein. Vorstellbar ist auch, dass im betreffenden Bundesland nur noch jene zahlen müssen, die das Programm auch wirklich schauen. Am einfachsten kann dies gelöst werden die Verschlüsselung des Programms in der Region und speziellen Decodern für interessierte Konsumenten, wodurch sogar eine sekundengenaue Abrechnung möglich machen würden.

In diesem Fall müsste dem Land per Volksabstimmung lediglich verboten werden, die Abgabe auch von Haushalten und Unternehmen einzutreiben, die das staatliche Angebot nicht nutzen.

Ich bin mir sicher, es gibt Experten zum Thema, die besser einschätzen können, was der erfolgversprechendste Ansatz in der Sache ist. Sicher bin ich mir aber auch, dass man das GEZ System am ehesten über eine Volksabstimmung in Thüringen oder Brandenburg aushebeln könnte.

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